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Montabaur 6/13/78

Möhnenverein Ruppach

Die nächste Zusammenkunft der Möhnen von Ruppach findet am Montag, dem 10. April,statt. Wegen einer wichtigen Bespre­chung wird um vollzähliges Erscheinen aller Möhnen gebeten.

Fanfarenzug Großholbach

Ein neuer Anfang ist gemacht !

Nach der Wahl eines neuen Vorstandes haben bereits zwei Pro­ben stattgefunden. Die nächsten Proben werden vorerst jeweils am Donnerstag um 20 Uhr im

Gasthaus Fischbach

abgehalten. Es sollen vornehmlich neue Musikstücke eingeübt werden. Der regelmäßige Probenbesuch ist daher unbedingte Voraussetzung für eine intensive und erfolgreiche Arbeit, Besonders weisen wir darauf hin, daß der Fanfarenzug neue Mit­glieder herzlich begrüßt.

Wir würden uns freuen, wenn dieser Aufruf bei Kindern und Jugendlichen ein offenes Ohr finden würde.

Der Verein braucht Bläsernachwuchs ! Die Blasinstrumente wer­den vom Verein zur Verfügung gestellt.

Alle ehemaligen Aktiven, die auch in der Zukunft nicht mehr mit wirken wollen, möchten bitte vereinseigene Instrumente und Kleidung möglichst umgehend im Gasthaus Fischbach in Großholbach abgeben.

AUGST

Kindergartenverband Simmern / Neuhäusel Bericht über die Sitzung der Verbandsversammlung des Kinder­gartenverbandes Simmern / Neuhäusel am 21.3.19/8

5 Jahre Kindergartenverband Simmern / Neuhäusel

Anläßlich der letzten Sitzung der Verbandsversammlung des Kin­dergartenverbandes Simmern/Neuhäusel sei ein kurzer Rückblick darauf gestattet, daß am 28.3.1973 die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung stattfand.

Im Dezember 1973 wurde mit der Errichtung des 3-Gruppen- Kindergartens und den entsprechenden Nebenräumen begonnen. Bereits im Oktober 1974 war der Kindergarten fertiggestellt. 75 Kinder aus den Gemeinden Neuhäusel und Simmern konnten erstmalig aufgenommen werden.

In den folgenden Jahren konnten jeweils so viele Kinder aufge­nommen werden, wie den Kindergarten durch Erreichen des Schulalters verlassen haben. Auch für die kommenden Jahre wird damit gerechnet, daß alle 3 Gruppen mit je 25 Kindern besetzt werden können.

Die 3 Erzieherinnen, die mithalfen, den Kindergarten einzurich- ten, sind noch heute im Kindergarten Simmern/Neuhäusel beschäftigt. Unter der Leitung von Frau Güllering bemühte sich das Personal besonders darum, einen guten Kontakt zum Eltern­haus herzustellen, was von Jahr zu Jahr besser gelang. So fanden u.a. regelmäßig Sitzungen des Elternausschusses und der Eltern­versammlung statt, die stets gut besucht waren.

Blickt man heute auf die vergangenen 5 Jahre zurück, kann man resümieren, daß die Entscheidung der Ortsgemeinderäte von Neuhäusel und Simmern über die Errichtung eines gemein­samen Kindergartens sich als richtig erwiesen hat. Man war sich damals darüber im klaren, daß finanzielle Opfer beider Gemein­den erforderlich sind. In den 5 Jahren seit Errichtung des Kin­dergartens wurden von den Ortsgemeinden Neuhäusel und Simmern für nicht gedeckte laufende Kosten insgesamt 256.000,- DM aufgebracht. Davon entfallen allein 56.000,- DM auf die Fahrtkosten, die nicht bezuschußt werden.

Haushaltsplan 1978 verabschiedet

Nach Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben befaßte sich die Verbandsversammlung mit dem Haushaltsplan für dasjahr 1978. Insgesamt sollen im Jahr 1978 216.000, DM

eingenommen und ausgegeben werden. Das bedeutet gegenüber

dem Vorjahr eine Steigerung des Haushaltsvolumens von mehr als 3 %,

Die Personalkosten sind mit 178.000,- DM veranschlagt. Darauf gewähren das Land Rheinland-Pfalz und der Westerwald kreis einen Zuschuß in Höhe von 60 % (107,000,- DM). Der Ansatz für die Eltembeiträge beläuft sich auf 36,000,- DM. Die Eltern­beiträge decken also 20,2 % der Personalkosten. Das Kinder­gartengesetz sieht vor, daß 25 % der Personalkosten durch den Elternbeitrag gedeckt werden.

Weitere wichtige Haushaltsansätze sind:

Fahrtkosten =

14,400,-

DM

Bewirtschaftungskosten =

13.000,-

DM

Anschaffung und Unterhaltung

von Geräten, Ausstattung und

Ausrüstung =

5.500,-

DM

Die nicht gedeckten Kosten für die Bewirtschaftung und Unter­haltung des Kindergartens, die durch Umlagen der Ortsgemein­den Neuhäusel und Simmern zu finanzieren sind, betragen 67 000,- DM.

Die Umlage wird nach dem Verhältnis der Anzahl der Kinder, die aus beiden Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten, ermittelt.

Nach diesem Maßstab hat die Ortsgemeinde Neuhäusel für 33 Kinder einen Betrag von 30.287,67 DM aufzubringen, die Ortsgemeinde Simmern für 40 Kinder 36.712,33 DM.

Die Verbandsversammlung stimmte durch einstimmigen Beschlut dem vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haus­haltsplanes sowie des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 1978 zu.

Vereinbarung über die Nutzung des Mehrzwockraumes im Kin­dergarten

Der Mehrzweckraum im Kellergeschoß des Kindergartens, der sich im Eigentum der Ortsgemeinde Simmern befindet und von ih ihr als Sitzungsraum benutzt wird, wird dem Kindergartenver­band und der Grundschule zur Verfügung gestellt.

Die hier anfallenden Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten werden im Verhältnis der Inanspruchnahme durch die jeweili­gen Benutzer für die Zeit vom 1.1.1975 bis 31.7.1977 zu je einem Drittel auf alle Benutzer verteilt. Ab 1.8.1977 reduziert sich der Anteil der Verbandsgemeinde (für die Grundschule) auf 20 %, während der Kindergartenverband und die Ortsge­meinde Simmern jeweils 40 % der Kosten tragen. Dies hat seine Ursache darin, daß durch die Bildung des Grundschulbereichs Simmem/Kadenbach ab 1.8.1977 der Mehrzweckraum nur noch an 2 Vormittagen für Schulzwecke benutzt wird. Die Verbands­versammlung stimmte dem Entwurf der Nutzungsvereinbarung einstimmig zu.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befaßte sich die Verbands­versammlung mit Personalangelegenheiten sowie dem Ausbau der Bürgersteige entlang des Kindergartengrundstücks (diese Frage wurde zurückgestellt),

EITELBORN:

Aus der Arbeit des Rates der Gemeinde Eitelborn

Zu einer umfangreichen Arbeitssitzung trafen sich die Mitglie­der des Rates der Gemeinde am Freitag, dem 21.3.1978.

Fußgängerüberweg erneut beraten

Auftakt der langen Sitzung bildete die erneute Beratung über die Anlegung des Fußgängerüberweges auf der K 2 in Höhe der Einmündung des Schulweges.

Während diese Gefahrbeseitigung seit längerer Zeit nicht nur vom Rat gefordert wird, vermag die bis dato vorgesehene Stra­ßenstelle unsere Zustimmung nur zögernd zu finden.

Rat und Verwaltung halten die Anlegung des Fußgängerüberwe­ges in unmittelbarer Höhe der Einmündung der Schulstraße für günstiger als die vorgesehene Straßenstelle etwa 30 bis 40 m weiter Richtung Neuhäusel angebracht.

Die Anbringung von Schutzgeländer vermag die Kinder nur schwerlich zu bewegen, einen Umweg zu machen.

Lehrerschaft und Eltern darf an dieser Stelle schon jetzt

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