^ontabaur 3/11 / 78
Allgemeines über Neugeborene Grundregeln der Ernährung Hygiene
Wickeltechniken Baden des Säuglings
Herr Dr. med. Gumpert, Gynäkologe, stellt sich den Fragen der Kursteilnehmer,
Leitung: Edeltraud Matz
Ort: Berufsbildende Schule Montabaur, Schulzentrum
Kursgebühr: 10,— DM.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung der gezahlten Gebühren an die betreffende Verbandsgemeinde zu richten. Rechtsgrundlage hierfür ist § 227 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG).
Nach § 227 AO können die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre Unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden.
Information des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland- Nassau e.V. Koblenz
Anpassung der Unfalhenten für mitarbeitende Familienangehörige ikgum L Januar 1978 abgeschlossen.
iAuf Grund der Neufestsetzung der Bezugsgröße für die Sozial-
_} Versicherung ab 1. Januar 1978 (Bundesanzeiger Nr. 212 vom
1(1. November 1977) wurde es erforderlich, die Unfallrenten 1 der flir die als mitarbeitende Familienangehörige verunglückten
Personen neu zu berechnen. Diese Arbeiten konnten jetzt abge- 'derli- schlossen werden. Die Rentenempfänger erhielten eine Mitteider lung über die neue Rentenhöhe ab Januar 1978 und den für die Zeit vom 1. Januar 1978 bis 31. Mai 1978 nachzuzahlenden Betrag.
Die erhöhte Rente wird erstmals ab Juni 1978 zur Auszahlung gebracht.
Sollte wider Erwarten ein zu dem betroffenen Personenkreis gehörender Unfallrentenempfänger bis Ende März keine Mitteilung erhalten haben, wird empfohlen, bei der Berufsgenossenschaft eine entsprechende Rückfrage zu halten.
^ er Die als Unternehmer und als Ehegatten von Unternehmern ver- , zur ünglückten Personen, deren Unfallreten zuletzt ab 1. Januar
i]|977 erhöht wurden, fallen nicht unter die Anpassungsbestim- Kultus[™ un § en ab 1 .Januar 1978.
innvoll(K osten i oser gesetzlicher Krankenversicherungsschutz auch für ;hen, landwirtschaftliche Altenteiler ohne Altersgeld
Inder Beitragsfrei können nach dem Gesetz über die Krankenversiche- ilagen rung der Landwirte auch solche Personen Mitglied der Iandwirt- öfen schaftlichen Krankenkasse werden, die kein landwirtschaftliches Altersgeld und keine Landabgabenrenten beziehen. Hierfür sind lediglich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Sie müssen das 65 . Lebensjahr vollendet haben, das Spitj Sie müssen während der letzten 15 Jahre vor Vollendung Alter des 65. Lebensjahres mindestens 60 Kalendermonate land- r Schul- 1 wirtschaftlicher Unternehmer (beispielsweise auch eines
Kleinstbetriebes) oder mitarbeitender Familienangehöriger gewesen sein.
Auch den überlebenden Ehegatten der unter Ziffern 1. und 2. fallenden Personen stehen die eingangs genannten Vergünstigungen zu, wobei nicht einmal die Vollendung des 65. Lebensjahres gefordert wird, Da diese Möglichkeit offenbar nicht auf überall bekannt ist, wollen wir wieder einmal darauf hinweisen,
Der Kreisbauernverband Westerwald informiert:
ZEUGNIS über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts der Gemeinden bei Grundstücksveräußerungen (Negativattest)
hier: Auf hebung der Gebührenpflicht.
Auf Grund der massiven Intervention des Bauernverbandes ist die Gebührenpflicht für das sogenannte Negativattest wieder . Es aufgehoben worden. Die Aufhebung ist gemäß Landesverord- : vermil nung vom 24.2.1978 (GVB1. 6 vom 3.3.1978, Seite 114) am 4.3. 1978 in Kraft getreten.
Gebühren für Negativatteste, die in der Zeit vom 1.10.1977 bis zum 3.3.1978 auf Grund der in dieser Zeitspanne bestehenden Gebührenpflicht bezahlt worden sind, können nicht ohne weiteres zurückgefordert werden, da ihre Aufhebung auf Grund neinde. der damals geltenden Verordnung erfolgte und daher rechtmäßig war.
Da nach § 3 KAG die Vorschrift des § 227 AO auf kommunale Abgaben sinngemäß Anwendung findet, können auf Antrag die in der Zeit vom 1 10.1977 bis zum 3.3,1978 gezahlten Gebühren für Negativatteste erstattet werden, falls in der Zahlung der Gebühren eine unbillige Härte zu erblicken ist.
Nach einhelliger Rechtsprechung kann im Abgabenrecht die Unbilligkeit in der Person des Abgabenpflichtigen oder in der Sache selbst liegen. Wir vertreten die Auffassung, daß in den vorliegenden Fällen nach dem Sachverhalt eine Unbilligkeit zu bejahen ist. Wir empfehlen daher, daß die betroffenen Mitglieder des Kreisbauernverbandes Erstattungsanträge an die infrage kommenden Verbandsgemeinden richten,
Militärseelsorge
Am 25 3.78 (Karsamstag) um 19.00 Uhr hält der Kath. Standortpfarrer Westerburg in der Pfarrkirche zu Guckheim einen Ostergottesdienst für die Bundeswehrangehörigen der Standorte Montabaur, Westerburg, Rennerod und Stegskopf,
Mitwirkende: Jugendchor Wallmerod
Je eine Theaterfahrt für Erwachsene und Kinder ist in den Monaten April / Mai vorgesehen.
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 18./19. März 1978 Montabaur:
'Dr. Piek, Montabaur, Tel, privat 02602/16767
Praxis 02602/16766
Augst:
Dr. Andernach, Hillscheid Tel, 02624/7288
Stahlhofen - Welschneudorf:
Dr. Wächter, Welschneudorf Tel, 02608/331
Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen
M. Mamier, Meudt Tel. 06435/1594
Zahnärztlicher Sonntagsdienst - nur nach vorheriger Anmeldung-
ZA, Walter Busch, Hilserberg 17, Westerburg
Tel, 02663/675
Dr. Udo Zais, Schulstr, 15, Wallmerod Tel. 06435/8727
ZA, Käfferbitz,Franz-Schubert-
Straße 9, Hillscheid Tel, 02624 / 7694
Apothekendienst
von Samstag, 18.3.78 bis Samstag, 25.3.78 Amts-Apotheke Montabaur, Bahnhofstraße
Tel. 02602/4206
Notrufe:
Polizei HO
Feuerwehr Montabaur 5011
Feuerwehr Augst (Neuhäusel, Eitelborn, Kadenbach, Simmern)
Außer in Simmern ist der Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auszulösen.
In Simmern ist die Sirene an der Grundschule zu betätigen.

