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Montabaur 2 / 11 / 78

Achtung!

Der Redaktioneschluß (Posteingong beim Verlog ist für die)

Ausgabe Nr.

12

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Anzeigenannahmeschluß (Posteingang beim Verlag)

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sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr, 9, einzu- rcichen,

Montabaur, den 10 3,1978

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Vcrbandsgemeindcverwaltung Montabaur schreibt für die ürtsgemeinden Heiligenroth und Holler die Teil-Erneuerung der Ortskanalisation und den Ausbau von verschiedenen Straßen öffentlich aus:

Los I:

Heiligenroth - Ausbau der Neustraße und der Lahnstraße -

Ausgeführt werden:

450 m Entwässerungsleitung 0 300

2500 qm Bitumendecke einschl. Unterbau

850 m Bordsteine

450 m Wasserleitung

Los II:

Ausgeführt werden:

HOLLER ; - Ausbau der Johannes-Henkel-Straße und der Südstraße - .

250 m Entwässcrungsleitung

I 00 m Entwässerungsleitung

1500 qm Bitumendecke

500 m Bordsteine

350 m Wasserleitung

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300

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr, 9, anzufor­dern.

Die Schutzgebühr beträgt für Los I = 20,- DM und für Los II 20, - DM und ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr, 500 01 7 der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe der Angebote ist

Los 1: DONNERSTAG, der 23. März 1978, 10,00 Uhr

Los II: MITTWOCH, der 29. März 1978, 10,00 Uhr,

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr, 9, einzurcichen.

Montabaur, den 6. März 1978

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Mangels, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Schließung der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde in der Zeit vom 34. bis 9.4.1978 einschließlich

Wegen der Durchführung der Grundreinigung sowie erforderli­cher Instandsetzungsarbeiten bleiben die Schulturnhalle der

Joseph-Kehrein-Schule Montabaur Waldschule Montabaur Hauptschule Ruppach-Goldhausen Augst-Schule Neuhäusel

in der Zeit vom 3 4. bis 9 4.1978 einschließlich für alle Benutzer geschlossen.

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Spielen auf dem Schulgelände

Die Schulhöfe der Grund- und Hauptschulen im Bereich der Verbandsgemeinde stehen den Schülern als Spielgelände zur Verfügung,

Diese Entscheidung, die aufgrund einer Empfehlung des Kultusl ml1 ministeriums ergangen ist, soll mit dazu beitragen, eine sinnvoll|K 0 Nutzung der Schulhöfe außerhalb der Schulzeit zu erreichen,

Die Öffnung der Schulhöfe als Spielbezirk ist jedoch nur vertret^= bar, wenn gleichzeitig eine Gefährdung der spielenden Kinder g e und mögliche Beschädigungen der Gebäude und Schulanlagen weitgehend vermieden werden. Daher ist auf den Schulhöfen folgendes verboten:

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1.

1. Mopedfahren

2. Fußballspielen

Es wird nochmals ausdrücklich darauf bingewiesen, daß das SpiiJ len auf den Schulhöfen nur Kindern im schulpflichtigen Alter erlaubt ist. Für mögliche mutwillige Beschädigungen der Schul anlagen haften die Erziehungsberechtigten.

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der Verbandsgemeinde Montabaur üb

2. Säuglingspflegekurs

13. April 1978 20. April 1978 27. April 1978

jeweils 1 9.30 Uhr.

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Für den vorgesehenen Kurs sind noch wenige Plätze frei. Es werden jungen Müttern und Vätern folgende Kenntnisse vermil telt:

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Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).

Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 026 24/3061-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).

Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druck Linus Wittich)

Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

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