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Montabaur 15/10/78
(3) Dünger, Erde und sonstige Materialien, die auf Grund der Geländebeschaffenheit vorübergehend auf dem Weg gelagert werden, sind unverzüglich zu entfernen,. § 6 Abs. 1 Nr, 5 bleibt unberührt,
§ 8
PFLICHTEN DER ANGRENZER
18,
3
111
136
K 65 und
10
111
1
19
3
32
136
160 und
160
32
26
20
3
42
32
1 72
Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke haben dafür zu sorgen, daß durch Bewuchs, insbesondere Hecken , Sträucher, Bäume und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt wird, Abfälle und andere Gegenstände, insbesondere Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile, die von den angrenzenden Grundstücken auf den Weg gelangen, sind von den Eigentümern und Besitzern der angrenzenden Grundstücke zu beseitigen.
§ 9
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. Wege entgegen der Zweckbestimmung des § 4 benutzt,
2. Benutzungsbeschränkungen nach § 5 nicht beachtet,
3. den Verboten des § 6 zuwiderhandelt und
4. den Vorschriften der §§ 7 und 8 zuwiderhandelt,
und wer einer auf Grund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu der in § 24 Abs. 5 GemO genannten Hohe geahndet werden. Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 2.1.1975 (BGBL I
5. 80) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung.
(3) Die Abs. 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit die Tat nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
§ 10
ZWANGSMITTEL
Die in § 1 dieser Satzung bezeichnete Karte liegt in der Zeit vom 13.3. bis 22.3,1978 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 9/10, sowie nachrichtlich während der allgemeinen Dienststunden des Ortsbürgermcisters zu jedermanns Einsicht aus.
5431 Nombom, 6.3.1978
S. gez, Bendel, Ortsbürgermeister.
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
Nachtrag zum Hauungs- und Kulturplan beschlossen
Der Ortsgemeinderat Niederelbert beschloß in seiner Sitzung am 3.3 1978 den Nachtragsplan zum Hauungs- und Kulturplan 1978.
Der Plan sieht in der Flur 16 die Aufforstung von ca, 4,5 ha mit Fichten und amerikanischen Roteichen vor Die Gesamtkosten wurden mit 20.140,- DM veranschlagt, die mit ca. 6.000,- DM bezuschußt werden sollen.
Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Anordnungen auf Grund dieser Satzung richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Rheinland- Pfalz.
§ 11
FORTGELTUNG VON FESTSETZUNGEN IN FLURBEREINIGUNGSPLÄNEN
Festsetzungen in Flurbereinigungsplänen, die Wege im Sinne dieser Satzung betreffen, gelten als Bestandteil dieser Satzung weiter. Sie können nach Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens nur mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde durch Satzung geändert oder aufgehoben werden.
ANLAGE zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege vom 6.3,1978
Wege-Nr.
Flur
Parz.
von Flur
Flurstück bis Flur
Flur
stück
1 .
4
17
Grenze Heilberscheid
5
169
5
169
4
17
5
166
2.
5
166
durch die Abteilungen
4,6,7 bis Weg Nr. 3
3.
5
167
durch die Abteilungen
4,5,7,10,16,18
bis Flur 4, Parz 17
4.
5
125
durch die Abteilung 3a
i, 5
172
5,
5
18
21
166
172
6.
5
166
3
31
7.
3
1
1
32
5
167
8.
5
125
101
Ende
131
9.
5
118
101
Ende
121/1
(Waldrand)
10.
5
101
1
190
B 49
11.
2
76
K 64
20
12,
1
285
K 64
262
13.
2
49
1
262
K 65
14.
2
42
49
20
15.
1
88
K 64 über Flur 3
74
Ende
71
16.
3
89
K 64
104
17.
3
136
1
82
3
121
Jahrgangstreffen
Am Mittwoch, dem 15.3,19 78, trifft sich der Jahrgang 1934/35 abends 20 00 Uhr beim Bluna Berni. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
OBERELBERT:
Altglassammlung der Jugendfeuerwehr Oberelbert
Liebe Mitbürger,
die von der Jugendfeuerwehr Oberelbert durchgeführte Alt' glassammlung unserer Gemeinde hat sich gelohnt.
Es wurden 3 1/2 Tonnen Altglas gesammelt. Der Erlös kommt der Jugendfeuerwehr zugute. Die Feuerwehrkameraden möchten sich bei unseren Bürgern für die reichliche Spende an Altglas recht herzlich bedanken und gleichzeitig darauf hinweisen, daß die nächste Sammlung Ende Mai 1978 durchgeführt werden soll. Der genaue Sammeltermin wird noch rechtzeitig mitgeteilt.
Bitte das Altglas für diesen Termin aufheben.
Friedhof
Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Abfallkörbe am Friedhof nur für die Hüllen der Friedhofslichter (Kerzen) sowie verwelkte Blumensträuße aufgestellt wurden. Es geht nicht, daß Heidekrautstöcke und sonstiger Unrat in die Abfallkörbc geworfen werden,
Dies ist in den letzten Tagen des öfteren geschehen. Unsere Mitbürger werden gebeten, die Abfälle auf den dafür vorgesehenen Platz zu bringen. Außerdem bitten wir, jeden Verstoß gegen die Friedhofsordnung sofort der Gemeindeverwaltung zu melden.
Wir bitten um Beachtung.
Weyand,
Ortsbürgermeister.
Freiw. Feuerwehr Oberelbert
Alle aktiven Mitglieder der Freiw. Feuerwehr Oberelbert werden zu einer wichtigen Besprechung am Sonntag, dem 12. März 1978, 10.00 Uhr, im Vereinslokal Labonte eingeladen.
SV Oberelbert 1928, Abt. Alte Herren
Unser Freundschaftsspiel gegen die Alten Herren-Mannschaft aus Niederahr findet am Samstag, dem 11.3,1978 um 16.00 Uhr

