Einzelbild herunterladen

son-

nutz

d ganz Ein- tzungs ufstel ege

wenn 'ustan-

tann,

r zu hädigt

re beim engrä- gen

n zu be-

bzustel

enutzer

-ch die len

eifen,

brennen

einde

ohne nn die lachers nde osten er

rlassen

Montabaur 15/10/78

(3) Dünger, Erde und sonstige Materialien, die auf Grund der Geländebeschaffenheit vorübergehend auf dem Weg gelagert werden, sind unverzüglich zu entfernen,. § 6 Abs. 1 Nr, 5 bleibt unberührt,

§ 8

PFLICHTEN DER ANGRENZER

18,

3

111

136

K 65 und

10

111

1

19

3

32

136

160 und

160

32

26

20

3

42

32

1 72

Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grund­stücke haben dafür zu sorgen, daß durch Bewuchs, insbesondere Hecken , Sträucher, Bäume und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt wird, Abfälle und andere Gegenstände, insbesondere Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzen­teile, die von den angrenzenden Grundstücken auf den Weg gelan­gen, sind von den Eigentümern und Besitzern der angrenzenden Grundstücke zu beseitigen.

§ 9

ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. Wege entgegen der Zweckbestimmung des § 4 benutzt,

2. Benutzungsbeschränkungen nach § 5 nicht beachtet,

3. den Verboten des § 6 zuwiderhandelt und

4. den Vorschriften der §§ 7 und 8 zuwiderhandelt,

und wer einer auf Grund dieser Satzung ergangenen vollziehba­ren Anordnung zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu der in § 24 Abs. 5 GemO genannten Hohe geahndet werden. Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 2.1.1975 (BGBL I

5. 80) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung.

(3) Die Abs. 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit die Tat nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

§ 10

ZWANGSMITTEL

Die in § 1 dieser Satzung bezeichnete Karte liegt in der Zeit vom 13.3. bis 22.3,1978 während der allgemeinen Dienst­stunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rat­haus, Zimmer 9/10, sowie nachrichtlich während der allgemei­nen Dienststunden des Ortsbürgermcisters zu jedermanns Ein­sicht aus.

5431 Nombom, 6.3.1978

S. gez, Bendel, Ortsbürgermeister.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Nachtrag zum Hauungs- und Kulturplan beschlossen

Der Ortsgemeinderat Niederelbert beschloß in seiner Sitzung am 3.3 1978 den Nachtragsplan zum Hauungs- und Kulturplan 1978.

Der Plan sieht in der Flur 16 die Aufforstung von ca, 4,5 ha mit Fichten und amerikanischen Roteichen vor Die Gesamt­kosten wurden mit 20.140,- DM veranschlagt, die mit ca. 6.000,- DM bezuschußt werden sollen.

Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von An­ordnungen auf Grund dieser Satzung richtet sich nach den Vor­schriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Rheinland- Pfalz.

§ 11

FORTGELTUNG VON FESTSETZUNGEN IN FLURBEREINI­GUNGSPLÄNEN

Festsetzungen in Flurbereinigungsplänen, die Wege im Sinne die­ser Satzung betreffen, gelten als Bestandteil dieser Satzung weiter. Sie können nach Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens nur mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde durch Satzung geändert oder aufgehoben werden.

ANLAGE zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege vom 6.3,1978

Wege-Nr.

Flur

Parz.

von Flur

Flurstück bis Flur

Flur­

stück

1 .

4

17

Grenze Heilberscheid

5

169

5

169

4

17

5

166

2.

5

166

durch die Abteilungen

4,6,7 bis Weg Nr. 3

3.

5

167

durch die Abteilungen

4,5,7,10,16,18

bis Flur 4, Parz 17

4.

5

125

durch die Abteilung 3a

i, 5

172

5,

5

18

21

166

172

6.

5

166

3

31

7.

3

1

1

32

5

167

8.

5

125

101

Ende

131

9.

5

118

101

Ende

121/1

(Waldrand)

10.

5

101

1

190

B 49

11.

2

76

K 64

20

12,

1

285

K 64

262

13.

2

49

1

262

K 65

14.

2

42

49

20

15.

1

88

K 64 über Flur 3

74

Ende

71

16.

3

89

K 64

104

17.

3

136

1

82

3

121

Jahrgangstreffen

Am Mittwoch, dem 15.3,19 78, trifft sich der Jahrgang 1934/35 abends 20 00 Uhr beim Bluna Berni. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

OBERELBERT:

Altglassammlung der Jugendfeuerwehr Oberelbert

Liebe Mitbürger,

die von der Jugendfeuerwehr Oberelbert durchgeführte Alt' glassammlung unserer Gemeinde hat sich gelohnt.

Es wurden 3 1/2 Tonnen Altglas gesammelt. Der Erlös kommt der Jugendfeuerwehr zugute. Die Feuerwehrkameraden möchten sich bei unseren Bürgern für die reichliche Spende an Altglas recht herzlich bedanken und gleichzeitig darauf hinweisen, daß die nächste Sammlung Ende Mai 1978 durchgeführt werden soll. Der genaue Sammeltermin wird noch rechtzeitig mitgeteilt.

Bitte das Altglas für diesen Termin aufheben.

Friedhof

Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Abfallkör­be am Friedhof nur für die Hüllen der Friedhofslichter (Kerzen) sowie verwelkte Blumensträuße aufgestellt wurden. Es geht nicht, daß Heidekrautstöcke und sonstiger Unrat in die Abfallkörbc geworfen werden,

Dies ist in den letzten Tagen des öfteren geschehen. Unsere Mit­bürger werden gebeten, die Abfälle auf den dafür vorgesehenen Platz zu bringen. Außerdem bitten wir, jeden Verstoß gegen die Friedhofsordnung sofort der Gemeindeverwaltung zu mel­den.

Wir bitten um Beachtung.

Weyand,

Ortsbürgermeister.

Freiw. Feuerwehr Oberelbert

Alle aktiven Mitglieder der Freiw. Feuerwehr Oberelbert wer­den zu einer wichtigen Besprechung am Sonntag, dem 12. März 1978, 10.00 Uhr, im Vereinslokal Labonte eingeladen.

SV Oberelbert 1928, Abt. Alte Herren

Unser Freundschaftsspiel gegen die Alten Herren-Mannschaft aus Niederahr findet am Samstag, dem 11.3,1978 um 16.00 Uhr