Montabaur 5/10/78
Ich richte daher meine herzliche Bitte an alle Arbeitnehmer, die keinen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuerveranlagung stellen und noch im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte 1977 sind, diese zurückzugeben. Das kann dadurch geschehen, daß Sie dieselbe dem Finanzamt oder der Verbandsgemeindeverwaltung übersenden oder ihrem Ortsbürgermeister zur Weiterleitung übergeben.
Helfen Sie durch Ihren Beitrag mit, die Finanzkraft Ihrer Heimatgemeinde zu stärken. Ihre Gemeinde dankt es Ihnen durch eine bessere Leistungsfähigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung
IV.
S (jL^
I.Beigeordneter,
Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellung für den Umbau und die Erweiterung der Rast- und Tankanlage Heiligenroth der BAB A 3, Richtungsfahrbahn Köln-Frankfurt
Der Planfeststellungsbeschluß der Straßenverwaltung Rheinland- Pfalz - Planfeststellungsbehörde - vom 14. Febr. 1978 - Az. VI - 02. 1. - 360/73 Ma - Vz . 6 - der das o„a„ Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom 20. März bis 3. April 1978 in Montabaur bei der Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, Zimmer Nr. 7, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluß und der festgestellte Plan können auch beim Autobahnamt Koblenz in Montabaur, Tiergartenstraße 9, eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluß wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß den übrigen Betroffenen gegenüber, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 18 a Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes).
5430 Montabaur, 6. März 1978
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur LA. gez, Piwowarsky
Öffentliche Bekanntmachung Das Amtsgericht
-8.K 104 / 75
TERMINSBESTIMMUNG
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Neuhäusel Band 15, Blatt 602 eingetragene, nachstehend be- zeichnete Grundstück
am Dienstag, dem 28. März 1978, 14.00 Uhr, an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Zimmer Nr, 6 - Sitzungssaalversteigert werden.
Lfd.Nr. 1 Flur 5, Flurstück 30
Hof- und Gebäudefläche Hauptstraße 9 = 7,05 ar, Verkehrswert: 100.000,—DM.
Der Versteigerungsvermerk ist am 10.6.1975 in das Grundbuch eingetragen worden.
Als Eigentümer war damals die Frau Doris Margarete Hürter geb. Diederich in Neuhäusel eingetragen.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem
Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.
Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes,
Siegel Fischer, Rechtspfleger
Die Verwaltung informiert
Manöver der Bundeswehr
Verschiedene Einheiten der Bundeswehr beabsichtigen folgendes Manöver durchzuführen:
Im Raum Montabaur - Limburg - Laufenselden - Nastätten - Lykershausen - Lahnstein - Arenberg - Montabaur findet in der Zeit vom 24. bis 27. April 1978 mit ca. 680 Soldaten, davon 30 amerikanische Soldaten und 260 Räder- und 1 2 Kettenfahrzeugen eine Felddienstübung ,,Aprilwetter“ statt Die Verwendung von Darstellungsmunition ist vorgesehen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Verständnis für die Durchführung des Manövers.
Verschiebung der wöchentl.Müllabfuhr wegen Karfreitag und Ostern
Wegen Karfreitag, 24,3.78, und Ostermontag, 27,3. Verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in den Gemeinden des Westerwaldkreises wie folgt:
a) Verschiebung wegen Karfreitag
Wegen Karfreitag werden in der Woche vom 20. - 24,3.78 alle Gemeinden einen Tag vorher abgefahren; d.h. von Montag,20,3 , auf Samstag, 18,3. von Dienstag auf Montag usw.
b) Verschiebung wegen Ostermontag
Wegen Ostermontag verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in allen Gemeinden in der Woche vom 27,3 - bis 1.4.1978 jeweils um einen Tag, d.h. von Montag auf Dienstag usw.
Gleichzeitig verweisen wir darauf, daß am Samstag, dem 25,3.78 (Karsamstag), die beiden Mülldeponien in Moschheim und Rennerod geschlossen sind.
Müllabfuhr auf Abruf
Seitens der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird nochmals auf die Müllabfuhr auf Abruf hingewiesen. Abtransportiert werden jegliche Abfälle außer Bauschutt und Erdaushub. Besonders ist dabei an sperrige Gegenstände sowie Gartenabfälle gedacht. Der Kubikmeterpreis beträgt 10,- DM und ist bei Abholung gegen Aushändigung einer Quittung bar zu entrichten.
Interessenten melden sich bitte telefonisch unter der Tel.Nr. 02602/2282 oder 5096 oder schriftlich unter Angabe der etwaigen Müllmenge bei der Westerwaldkreis, Abfallbeseitigung.
Sie erhalten sofort oder kurzfristig den Abfuhrtermin benannt.
Dabei werden spezielle Wünsche der Abfallbesitzer weitgehendst berücksichtigt.
Johanniter-U nfal l-H ilf e e.V.
Hessen - Rheinland- Pfalz - Saarland
Herr Wilfried Remy, Schneiderhöhe 41,5410 Höhr-Grenzhausen ist unser Beauftragter für den Westerwaldkreis.
Er ist vorerst auch zuständig für unseren Stützpunkt in Montabaur, da Herr Bernd Gewehr abgelöst wurde,
Werkstatt für Behinderte in Montabaur
Seit der Eröffnung dieser beachtlichen Einrichtung auf sozialem Gebiet, wird die Werkstatt für Behinderte von vielen Gruppen besucht.

