Einzelbild herunterladen

Montabaur 4/10/78

El

Achtung! Redaktions- id lozeiien-llnoalisehluB-ypg!

Der Redaktionsschluß (Posleingang beim Verlag ist für die)

Ausgabe Nr. -Ji auf _Montag_, den 20 LZ 8

und der

Anzeigenannahmeschluß (Posteinoang beim Verlag)

auf _ Freita fl_, den 17 - 3 - 78 _

Radaktion und Anzeigenabteilung

verlegt.

S T E L L E N A U S S C H R E I B U IM G

Die Verbandsgemeinde Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

1 zuverlässigen Mitarbeiter (Handwerker) für das Hallen- und Freibad.

Der Mitarbeiter soll eine handwerkliche Ausbildung (Elektriker, Schlosser o.ä.) abgeschlossen haben und muß mindestens Inhaber des Leistungsscheines oder einer gleichgestellten Prüfung von der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) oder der Wasserwacht sein. Der Einsatz erfolgt in den Bereichen : Beckenaufsicht, Technik, Garderobenaufbewahrung, Außenanlagen. Eine zeitweilige Verwendung beim Bauhof der Verbandsgemeinde ist ebenfalls möglich.

Die Anstellung erfolgt im Arbeiterverhältnis. Eine Werkdienstwohnung steht ggfs, zur Verfügung.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften und Lichtbild) richten Sie bitte an die

Verbandsgemeindeverwaltung - Personalamt -

Postfach 140 5430 M ontabaur.

Das Personalamt erteilt auf persönliche oder telefonische Anfragen unverbindlich nähere Auskünfte.

Öffentliche Bekanntmachungen

Besondere Bedeutung ist dem Rücklauf der Lohnsteuerkarten 1977 beizumessen, da diese die Grundlage für die Berechnung der von 1981 bis 1983 geltenden Schlüsselzahlen bilden. Durch jede zurückgegebene Lohnsteuerkarte 1977 wird eine Verbesserung dieser Schlüsselzahlen erreicht.

Deine Lohnsteuerkarte 1977 wird dringend benötigt!

LIEBE MITBÜRGERIN,LIEBER MITBÜRGER,

WAS IST ZU TUN?

wußten Sie schon, welch großer Wert Ihrer Lohnsteuerkarte 1977 für Ihre Stadt bzw, Ortsgemeinde zukommt?

Das Einkommensteuergesetz verpflichtet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, die Lohnsteuerkarte eines abgelaufenen Kalenderjahres dem Finanzamt zuzuleiten und zwar auch dann, wenn kein Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkom­mensteuerveranlagung gestellt wird.

Lassen Sie mich bitte hierzu einige Worte der Information an Sie richten, die ich mit einer herzlichen Bitte verbinde.

Ungeachtet dieser rechtlichen Verpflichtung sollte jedoch jeder Arbeitnehmer bei Wissen um die Bedeutung seiner Lohnsteuer­karte entsprechend handeln und sie nicht etwa aus Gleichgültig­keit zurückbehalten. Er ist sonst mitverantwortlich, wenn seiner Gemeinde Zuweisungen vorenthalten werden, auf die die Ge-

Die Städte und Gemeinden sind am Einkorn- mensteueraufkommen beteiligt. Entscheiden­den Einfluß bei der Ermittlung des Verteiler­schlüssels haben die an das Finanzamt zurück­gegebenen Lohnsteuerkarten,

meinde für die Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen ist.

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041), Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittioh, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 0 26 24/30 61-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).

Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druok Linus Wittich)

Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.