Montabaur 3/7 / 78
iVidersprüche gegen den Inhalt des ergänzten Flurbereinigungspla- les können von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses i u r in diesem Termin vorgebracht und müssen in die Verhand- ungsniederschrift aufgenommen werden.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei Jonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.
‘^Beteiligte, die nicht pünktlich um 9.00 Uhr zum Anhörungstermin erscheinen, können mit späteren Widersprüchen nicht mehr gehört werden.
^Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluß dieses Termines, so wird angenommen, daß er mit jiem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG).
$Ver an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße syollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann.
Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Ehefrau vertritt. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt, 5438 Westerburg, angefordert oder bei der Offenlegung am Montag, dem ä7.2.1978 ( in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr im Terminslokal (Gasthaus Weidenfeller Gackenbach) entgegengenommen werden.
Die Vollmacht ist durch eine dienstsiegelführende Stelle (Ortsbürgermeister, Ortsgerichtsvorsteher, Polizeibehörde etc.) beglaubigen zu lassen.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Der durch den Nachtrag III a (Obstbaum- und Holznachtrag) ergänzte Flurbereinigungsplan liegt am Montag, dem 27. Februar 1978,in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr im .Terminslokal (Gasthaus Weidenfeller, Gackenbach, zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen. Zur genannten Zeit wird ein Beauftragter des Kul- ^rramtes zur Erläuterung und Auskunftserteilung anwesend sein.
Jpder vom Nachtrag III a betroffene Beteiligte erhält (mit dieser ■Ladung) einen Auszug aus dem ergänzten Flurbereinigungsplan durch die Gemeindeverwaltung bzw. durch die Post zugestellt. Miteigentümer erhalten nur einen Auszug. Dieser geht an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnenden Mitbeteiligten oder an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle eingetragenen Miteigentümer . Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
Die Überleitungsbestimmungen vom 21.9.1976 gelten sinngemäß aüch für diesen Nachtrag.
5438 Westerburg, 31. Jan. 1978
Der Kulturamtsvorsteher
Zwangsversteigerung Dr< Nickolay, Ltd.Reg.Dir.
Am Samstag, dem 18. Februar 1978, vorm. 10.00 Uhr, soll in der Pfandkammer in Montabaur, Taunusstr. 13, öffentlich meistbietend nur gegen Barzahlung versteigert werden.
1 Farbfernsehgerät „Blaupunkt“
Kauth, Obergerichtsvollzieher
Amtliche Bekanntmachung
Reinigungs- u. Streupflicht
Rechtzeitig zum diesjährigen Wintereinbruch weist die Ortspolizeibehörde auf die Reinigungs- und Streupflicht hin.
Durch die Straßenreinigungssatzungen ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die vor seinem Grundstück gelegenen Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahr - bahnstellen von Schnee und Eis freizuhalten.
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Diese Pflicht erstreckt sich sowohl auf bebaute als auch auf unbebaute Grundstücke.
Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen, entstandene Rutschbahnen sind sofort zu beseitigen.
Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage zu streuen,
so daß während der allgemeinen Verkehrszeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr keine Rutschgefahr besteht.
Verstöße gegen die Reinigungs- und Streupflicht werden nach den Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinde geahndet.
Neben dieser Ahndung können noch haftungsrechtliche Ansprüche gestellt werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Die Verwaltung informiert
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im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur
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Öffnungszeiten für das Familienbad
montags
13.30
- 15.30 Uhr
dienstags
9.00
- 21.30 Uhr
mittwochs
Warmbadetag
9.00
- 20.00 Uhr
20.00
- 21.30 Uhr (Frauenbad)
donnerstags
Warmbadetag
9.00
- 21.30 Uhr
freitags
9.00
- 18.00 Uhr
samstags
7.00
- 17.30 Uhr
sonntags
9.00
- 13.00 Uhr

