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Montabaur 2/7 /78

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Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt öffentlich aus:

Herstellung einer Baustraße im Baugebiet Alter Galgen" in Montabaur

ca. 5.000 m3 Bodenarbeiten,

ca. 2.500 Tonnen Unterbaumaterial

ca. 350 lfdm. Kanalarbeiten

ca. 300 lfdm. Wasserleitungsarbeiten.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur ,543 Montabaur, Gelbachstr. 9, anzufor­dern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 25,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monta­baur einzuzahlen.

Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

2. März 1978, 9.30 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzu­reichen.

Montabaur, den 6.2.1978

Verbendsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachungen

Veröffentlichung für die Gemeinden Gackenbach, Welschneu­dorf, Niederelbert und den Stadtteil Eschelbach

Öffentliche Bekanntmachung

In den Zusammenlegungsverfahren bzw. Flurbereinigungsver­fahren Niederelbert, Eschelbach, Gackenbach und Welschneudorf liegen die abgeschlossenen und geprüften Kassenunterlagen des Rechnungsjahres 1977 in der Zeit vom 28. Februar bis einschl.

14. März 1978 zur Einsichtnahme für die Beteiligten bei den Ortsbürgermeistern Niederelbert, Gackenbach, Welschneudorf und im Falle Eschelbach bei dem Vorsteher der Teilnehmer­gemeinschaft , Herrn Alwin Wörsdörfer, Montabaur-Eschelbach Dahlienstraße 2, offen.

Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften und abge­schlossenen Jahresrechnung 1977 müssen von den Beteiligten bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Offenlegung beim Kulturamt VVesterburg, Jahnstr. 5, 5438 Westerburg, vorgebracht werden. Der Kulturamtsvorsteher:

I.A. gez. Klapthor, Reg. Amtmann

Veröffentlichung für die Gemeinden Niederelbert, Montabaur, Holler, Untershausen und Oberelbert

Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Obstbaum- und Holzabschätzung - Nachtrag IV a - in dem beschleunigten Zusam­menlegungsverfahren Niederelbert, Westerwaldkreis findet nicht, wie in der Ausgabe des Amtsblattes vom 27.1.1978 Nr. 4/78 angegeben am 20. Februar 1978 statt, sondern am Dienstag, den 28 . Februar 1978, vormittags 9.00 Uhr in der Gastwirt­schaft Fohr-Bräu-Saal, Niederelbert, Hauptstraße , I. Stock,

Die Offenlegung der Ergebnisse des Nachtrages IV a findet am Dienstag, dem 28. Februar 1978 in der Zeit von 8.00 bis 9.00 Uhr statt.

Öffentliche Bekanntmachung Ladung

zur Bekanntgabe des durch Nachtrag V a (Obstbaumnachtrag) ergänzten Zusammenlegungsplanes Obererbach.

In der Zusammenlegungssache, Obererbach - 01.0.2008 (Wester­waldkreis) habe ich gemäß §§ 59 u. 60 des Flurbereinigungsge­setzes in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546).

Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag Va (Obstbaumnachtrag) ergänzten Zusammenlegungs­planes auf

Mittwoch, den 8. März 1978, vormittags 9.00 Uhr in der Gast­wirtschaft Sucke, Obererbach

anberaumt, zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen Betei­ligten hiermit geladen werden.

Widersprüche gegen den Inhalt des ergänzten Zusammenlegungs­planes können von den Beteiligten zur Vermeidung des Aus­schlusses n u r in diesem Termin vorgebracht und müssen in die Verhandlungsniederschrift aufgenommen werden.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos. Diese haben keine rechtli­chen Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Beteiligte, die nicht pünktlich um 9.00 Uhr erscheinen, können mit späteren Widersprüchen nicht mehr gehört werden.

Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schlüsse dieses Termins, so wird angenommen, daß er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG).

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, muß sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevoll­mächtigte hat seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungs­mäßige Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann.

Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt Westerburg ange­fordert oder bei der Offenlegung am Mittwoch, dem 8. März 1978 von 8.00 bis 9.00 Uhr im Terminslokal (Gastwirtschaft Sucke) entgegengenommen werden.

Die Vollmacht ist durch eine dienstsiegelführende Stelle (Orts­bürgermeister, Ortsgerichtsvorsteher etc.) beglaubigen zu lassen,

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Der durch den Nachtrag V a (Obstbaumnachtrag) ergänzte Zu­sammenlegungsplan liegt am 8. März 1978 in der Zeit von 8.00 bis 9.00 Uhr im Terminslokal zur Einsichtnahme für die Be­teiligten offen. Zur gleichen Zeit wird ein Beauftragter des Kultur­amtes zur Erläuterung und Auskunftserteilung anwesend sein.

Die Überleitungsbestimmungen vom 27. September 1977 gelten sinngemäß auch für diesen Nachtrag.

Der Kulturamtsvorsteher:

Dr. Nickolay,

Ltd. Regierungsdirektor.

Öffentliche Bekanntmachung 1

Ladung

zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III a (Obstbaum- und Holznachtrag) ergänzten Flurbereinigungsplan Gackenbach, Westerwaldkreis.

In der Flurbereinigungssache Gackenbach, Westerwaldkreis, habe ich gemäß §§59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes ) FlurbG - in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBL I S. 546) Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nach­trag III a (Obstbaum- und Holznachtrag) ergänzten Flurbereini- gungsplancs auf

Mittwoch, 1. März 1978, vormittags 9.00 Uhr im Gasthaus Weidenfeller in Gackenbach

anberaumt, zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen Beteilig­ten hiermit geladen werden.

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).

Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 0 26 24/30 61-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).

Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druck Linus Wittich)

Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.