Montabaur 6/5/78
bemühen, weiterhin den Stadtrat ausführlich zu informieren und Entscheidungen genügend vorzubereiten.
Zur Klarstellung der vom FDP-Gemeindeverband erhobenen Vorwürfe habe er dessen Vorsitzenden Weckwert zu einem Gespräch eingeladen, bei dem eine Klärung der Sache erfolgen solle.
Verkehrsregelnde Maßnahmen im Bereich der Albertstraße/ Jahnstraße
Der Stadtrat sprach sich übereinstimmend dafür aus, für den Bereich der Albertstr. und der Jahnstr. folgende verkehrsregelnde Maßnahmen durch die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung zu treffen:
a) die Albertstraße wird für Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t gesperrt,
b) die Jahnstraße wird als Einbahnstraße ausgewiesen und zwar in Richtung von der Koblenzer Str. zur Eifelstraße (Hallenbad)
Ursache für diese Entscheidung waren Initiativen der Anlieger der Albertstraße , die eine Beeinträchtigung des Wohnwertes in diesem Baugebiet durch ein ständig steigendes Verkehrsaufkommen geltend machten. Die Stadt hatte unabhängig von dem in Auftrag gegebenen Generalverkehrsplan eine Verkehrsgutachten für den Bereich der Albertstraße in Auftrag gegeben.
Dieses zeigte, daß in der Tat das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich gestiegen ist und zwar deshalb, weil zum einen die Albertstraße durch immer mehr Fahrzeuge frequentiert wird, die zum Schulzentrum wollen, und zum anderen ortskundige Lkw- Fahrer statt der Umgehungsstraße die Albertstr. in Richtung Wirges/Staudt benutzen.
Von der oben geschilderten Tonnagenbeschränkung verspricht man sich eine Entlastung der Albertstraße.
Abgelehnt wurde der Vorschlag, die Vorfahrtsberechtigung der Albertstraße aufzuheben und eine Vorfahrtsregelung ,.rechts vor links“ wieder einzuführen. Es hat sich nämlich erwiesen, daß die vor etwa einem Jahr vom Stadtrat vorgeschlagene Vorfahrtsregelung im Bereich der Albertstraße sich bewährt und zu einer Reduzierung der .Unfallhäufigkeit geführt hat.
Die Sprecher im Stadtrat vertraten die Auffassung, daß mit diesen Maßnahmen den Wünschen und Anregungen der Anlieger der Albertstraße weitgehend entgegengekommen wird. Gleichzeitig wurde aber betont, alle diese Anlieger hätten sich darüber im klaren sein müssen, daß diese Straße als Wohnsammelstraße eine besondere Funkttion hat. Außerdem sei aus dem Bebauungsplan ersichtlich, daß die Albertstraße auch als Durchgangsstraße gebaut worden sei. Dies habe auch zu einer Reduzierung des Anteils der Anlieger an den Kosten der Erschließung der Albertstraße geführt.
Genehmigung über-und außerplanmäßiger Ausgaben
Der Stadtrat genehmigte durch einstimmige Beschlüsse überund außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von
a) 5.500,- DM für Fahrtkosten der Kinder zum Kindergarten,
b) 8.940,- DM für Zinsausgaben am Kreditmarkt und
c) 5.678,- DM für Lebensmittel für das Altenheim.
Dauergenehmigung für die Verkürzung der Sperrzeit
Der Stadtrat stimmte der Hinausschiebung der Polizeistunde bis 3.00 Uhr für einen in Montabaur ansässigen Barbetrieb zu.
Die Genehmigung gilt für die Dauer eines halben Jahres und kann bei festgestellten Verstößen gegen die Sperrzeitverordnung oder das Gaststättengesetz jederzeit widerrufen werden.
Anordnung des Umlegungsverfahrens für den genehmigten Teilbereich des Bebauungsplanes „Bornrainsfeld" im Stadtteil Ettersdorf
Der Stadtteil ordnete gern. § 46 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes die Durchführung der Umlegung für den genehmigten Teilbereich des Bebauungsplangebietes „Bornrainsfeld'' im Stadtteil Ettersdorf an. Mit der Durchführung der Umlegung wurde der bestellte Umlegungsausschuß Montabaur beauftragt.
Der Stadtrat brachte der Stadt seine Hoffnung zum Ausdruck, I daß das Bebauungsplanverfahren möglichst schnell abgewickelt I wird, um bauwilligen Einwohnern des Stadtteiles Ettersdorf I weiterzuhelfen. I
Änderung des Bebauungsplanes „Herrenhahnweg II" als Satzung! beschlossen I
Die Änderung des Bebauungsplanes ,.Herrenhahnweg II“ wurde I gern. § 10 des Bundesbaugesetzes als Satzung beschlossen. I
Festsetzung des Anteils der Stadt Montabaur am beitragsfähigenI Aufwand für den Ausbau der Alleestraße in Montabaur I
Einstimmig wurde der beitragsfähige Aufwand für den Ausbau I der Bürgersteige der Alleestraße auf 20 v.H. festgesetzt. Mit I diesem Prozentsatz wird das öffentliche Interesse an dem Aus- I bau der Bürgersteige zum Ausdruck gebracht. Die Entschei- I düng des Stadtrates berücksichtigt die neuere Rechtsprechung I des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, nach der ein Pro-1 zentsatz von 20 v.H. angemessen ist. I
Neuwahl eines Mitgliedes für den Bauausschuß |
Durch einstimmigen Beschluß wählte der Stadtrat Herrn Alfred I Jonas, Baumbacher Str. 5430 Montabaur-Elgendorf, zum Mit- I glied des Bauausschusses als Nachfolger für das bisherige Mit- I glied Bernhard Noll. I
Die Neuwahl ist erforderlich geworden, weil Ausschußmitglied I Noll sein Mandat infolge eines Umzuges aus dem Gebiet der I Stadt Montabaur verloren hat. I
Änderung der Geschäftsordnung I
Der Stadtrat beschloß die Änderung der Geschäftsordnung ■ I für den Stadtrat von Montabaur v. 30.5.1974. Ursache I
für diese Änderung ist es, daß es sich in der Praxis erwiesen I hat, daß die Geschäftsordnung einige unzweckmäßige Bestim- I mungen enthalten sowie gegen die Gemeindeordnung verstoßen I hat. Außerdem wurde eine Regelung getroffen über die Aufnahml der Stadtratssitzungen auf Tonband sowie die Archivierung I
der Tonbänder. I
„Peter-Altmeier-Platz" vor dem neuen Kreishaus
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde der Platz vor dem neuen I Kreishaus (ehemaliges Konvikt) mit dem Namen ,.Peter Alt- I meier-Platz“ versehen. Die CDU begründete ihren Antrag mit I den Verdiensten, die sich Dr. Altmeier als Regierungspräsident von Montabaur und als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz um die Stadt erworben hat. Gerade sein Engagement für die Stadt Montabaur habe es ermöglicht, die Umgehungsstraße zu I bauen und der Stadt ein Hallenbad zu geben. Die SPD-Fraktion I sprach sich gegen diesen Vorschlag aus, weil sie gegen jeden „Personenkult“ sei.
Verkehrs- und Verschönerungsverein Horressen e.V. 1963
In seiner Jahreshauptversammlung am 13.1.19 78 zog der Verkehrs- und Verschönerungsverein Horressen Bilanz. In den 15 Jahren seines Bestehens hat der Verein über 30.000,- DM zur Verschönerung von Horressen investiert, und dabei beachtliche Erfolge im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ erzielt, Leider hat das Interesse, seit Horressen Stadtteil ist, erheblich nachgelassen, und der Verein sieht sich in ernsten Existenznöten, Der jetzige Vorstand will zurücktreten und bisher hat sich niemand gefunden, der die Arbeit fortsetzen möchte.
Eine Auflösung des Vereins wäre sicherlich zum Nachteil von ganz Horressen. Bisher übte der Stadtteil Horressen immer noch \ eine große Anziehungskraft aus in bezug auf Lage und Aussehen. Der Verk. u.Verschönerungsverein Horressen appelliert deshalb an alle Horresser Bürger, den Verein durch Beitritt und durch aktive Mitarbeit zu unterstützen, zum Wohle unseres ganzen Dorfes.
G.Günther, 1. Vors.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger des Stadtteils Mt-Horressen!
Die Nachricht, daß sich für die Nachfolge im Vorstand des Verkehrs- und Verschönerungsvereines 1963 Horressen e.V. bisher noch niemand bereitgefunden hat, ist besorgniserregend.

