Ausgabe 
16.12.1977
Seite
1316
 
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Montabaur 10 / 30 / 77

durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.12.1977 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im

erhöht um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltspla-

nes einschl. der Nachträge gegenüber bisher

auf nunmehr

DM

DM

DM festgesetzt

VERWALTUNGSHAUSHALT

die Einnahmen 49.000,-

329.000,-

378.000,- DM

die Ausgaben 49.000,-

329.000,-

378.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

die Einnahmen 76.000,- die Ausgaben

144.000,-

220.000,- DM

76.000,-

144.000,-

220.000,-DM

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht. § 5

Die Steuersätze werden nicht geändert. II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung

Gegen die Nachtragshaushaitssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1977 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S.419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

Montabaur, den 2.12.19 77

KREISVERWALTUNG DES WESTERWALDKREISES Abt. la Az. 029/901-10

(L.S.)

Im Aufträge: gez. Meckel.

III.

Der Nachtragshaushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.12. 1977 bis 29.12.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

hinaus für gemeindliche und sonstige öffentliche Veranstaltun­gen zur Verfügung zu.stellen.

Landesliga der Ringer ASVDeutsche Eiche", Boden

Am Samstag, dem 17.12.1977, findet in der Großraumturnhalle Montabaur, Schulzentrum der Meisterschaftskampf in der Ringer-Landesliga Rheinland-Pfalz zwischen dem ASVDeut­sche Eiche Boden und der 2. Mannschaft des VfL Bad Kreuz­nach statt. Kampfbeginn: 20.30 Uhr.

HEILIGENR0TH:

Freiw. Feuerwehr Heiligenroth

Alle aktiven und inaktiven Mitglieder laden wir zu der am Sams­tag, dem 7. Januar 19 78,stattfindenden Jahreshauptversamm­lung recht herzlich ein.

Die Versammlung beginnt um 20 Uhr im Gasthaus Neuroth. Wir würden uns freuen, wenn viele Mitglieder anwesend wären, da jeder von der Möglichkeit der Information und dem Vortrag seiner Wünsche Gebrauch machen sollte.

gez. Hübinger, Wehrführer.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Schulturnhalle Ruppach-Goldhausen

Bitte beachten Sie die BekanntmachungSchließung der Turn­hallen unter der RubrikVerwaltung informiert

AUGST

Hinweis für alle Ortsgemeinden

Wir bitten um Beachtung der Bekanntmachung der Ortspolizei­behörde der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter der Rubriköffentliche Bekanntmachung zum Thema: Reinigungs- und Streupflicht.

Augstschule Neuhäusel Schulturnhalle der Augstschule

Bitte beachten Sie die BekanntmachungSchließung der Turn­hallen unter der RubrikVerwaltung informiert

Theatergruppe Simmern

Haben Sie am 2. Weihnachtstag schon was vor?

Wenn ja, disponieren Sie einfach um und kommen Sie zu uns. Wir spielen für Sie die BauernkomödieHilfe - ich liebe einen Sammler von Hans Lillis. Zu der Aufführung im Saalbau Hilpisch, abends 20.00 Uhr, laden wir Sie alle recht herzlich ein Eintritt: Erwachsene 4,00 DM

Kinder 1,50DM.

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Boden, den 6.12.1977

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Boden

gez. Eulberg, Ortsbürgermeister

Benutzung des Grillplatzes

Der Ortsgemeinderat Boden beschloß in seiner Sitzung am 8.12. 1977, daß der Grillplatz nur nach vorheriger Anmeldung beim Ortsbürgermeister oder einem Beauftragten benutzt werden darf. Bei der Anmeldung ist von den Benutzern ein Sicherheitsbetrag für die Reinhaltung des Grillplatzes in Höhe von 70,- DM zu hinterlegen, der nach ordnungsgemäßer Säuberung des Platzes und der Hütte an den Benutzer zurückgezahlt wird. Die Abnahme erfolgt durch den Ortsbürgermeister oder einen Beauftragten.

Weitere Verwendung des ehemaligen Schulgebäudes

ln der gleichen Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat, die Ent­widmung für das ehemalige Schulgebäude zu beantragen, da dieses nicht mehr für Schulzwecke benötigt wird. Das Gebäude soll nun für soziale und kulturelle Zwecke Verwendung finden. Es ist vorgesehen, das Gebäude durch einen Anbau als Dorfgemein­schaftshalle zu erweitern und die gesamten Anlagen den orts­ansässigen Vereinen, die über keine sonstigen geeigneten Räumlich­keiten verfügen, zur Durchführung ihrer Tätigkeiten und darüber

Die Generalprobe findet nachmittags um 14.30 Uhr statt.

Öffentliche Bekanntmachung

Nachtragshaushaitssatzung des Zweckverbandes .Abwasser­verband 7 ' Bad Ems für das Haushaltsjahr 1977 vom 7.12.1977

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes übel Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusamme arbeit (Zweckverbandsgesetz) vom 2.12.1964 (GVB1. S. 156- BS 2020-20) in Verbindung mit § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419 - BS 2020-1) folgende Nachtragshaushaitssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Bezirksregierung Koblenz als Aufsicht! beörde vom 24.11.1977 hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden IM VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen

erhöh

DM

VERl die Ei 139.C die A 139.0

VERI die Ei

die A

erhöht um 236.000,- DM, vermindert um 0 DM, und damit der -

Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 100.000,- DM auf nunmehr 336.000,- DM Der G

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