Montabaur 10 / 30 / 77
durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.12.1977 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im
erhöht um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltspla-
nes einschl. der Nachträge gegenüber bisher
auf nunmehr
DM
DM
DM festgesetzt
VERWALTUNGSHAUSHALT
die Einnahmen 49.000,-
329.000,-
378.000,- DM
die Ausgaben 49.000,-
329.000,-
378.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
die Einnahmen 76.000,- die Ausgaben
144.000,-
220.000,- DM
76.000,-
144.000,-
220.000,-DM
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht. § 5
Die Steuersätze werden nicht geändert. II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung
Gegen die Nachtragshaushaitssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1977 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S.419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
Montabaur, den 2.12.19 77
KREISVERWALTUNG DES WESTERWALDKREISES Abt. la Az. 029/901-10
(L.S.)
Im Aufträge: gez. Meckel.
III.
Der Nachtragshaushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.12. 1977 bis 29.12.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
hinaus für gemeindliche und sonstige öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung zu.stellen.
Landesliga der Ringer ASV „Deutsche Eiche", Boden
Am Samstag, dem 17.12.1977, findet in der Großraumturnhalle Montabaur, Schulzentrum der Meisterschaftskampf in der Ringer-Landesliga Rheinland-Pfalz zwischen dem ASV „Deutsche Eiche“ Boden und der 2. Mannschaft des VfL Bad Kreuznach statt. Kampfbeginn: 20.30 Uhr.
HEILIGENR0TH:
Freiw. Feuerwehr Heiligenroth
Alle aktiven und inaktiven Mitglieder laden wir zu der am Samstag, dem 7. Januar 19 78,stattfindenden Jahreshauptversammlung recht herzlich ein.
Die Versammlung beginnt um 20 Uhr im Gasthaus Neuroth. Wir würden uns freuen, wenn viele Mitglieder anwesend wären, da jeder von der Möglichkeit der Information und dem Vortrag seiner Wünsche Gebrauch machen sollte.
gez. Hübinger, Wehrführer.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Schulturnhalle Ruppach-Goldhausen
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung „Schließung der Turnhallen“ unter der Rubrik „Verwaltung informiert”
AUGST
Hinweis für alle Ortsgemeinden
Wir bitten um Beachtung der Bekanntmachung der Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachung“ zum Thema: „Reinigungs- und Streupflicht“.
Augstschule Neuhäusel Schulturnhalle der Augstschule
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung „Schließung der Turnhallen“ unter der Rubrik “Verwaltung informiert“
Theatergruppe Simmern
Haben Sie am 2. Weihnachtstag schon was vor?
Wenn ja, disponieren Sie einfach um und kommen Sie zu uns. Wir spielen für Sie die Bauernkomödie „Hilfe - ich liebe einen Sammler“ von Hans Lillis. Zu der Aufführung im Saalbau Hilpisch, abends 20.00 Uhr, laden wir Sie alle recht herzlich ein Eintritt: Erwachsene 4,00 DM
Kinder 1,50DM.
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Boden, den 6.12.1977
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Boden
gez. Eulberg, Ortsbürgermeister
Benutzung des Grillplatzes
Der Ortsgemeinderat Boden beschloß in seiner Sitzung am 8.12. 1977, daß der Grillplatz nur nach vorheriger Anmeldung beim Ortsbürgermeister oder einem Beauftragten benutzt werden darf. Bei der Anmeldung ist von den Benutzern ein Sicherheitsbetrag für die Reinhaltung des Grillplatzes in Höhe von 70,- DM zu hinterlegen, der nach ordnungsgemäßer Säuberung des Platzes und der Hütte an den Benutzer zurückgezahlt wird. Die Abnahme erfolgt durch den Ortsbürgermeister oder einen Beauftragten.
Weitere Verwendung des ehemaligen Schulgebäudes
ln der gleichen Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat, die Entwidmung für das ehemalige Schulgebäude zu beantragen, da dieses nicht mehr für Schulzwecke benötigt wird. Das Gebäude soll nun für soziale und kulturelle Zwecke Verwendung finden. Es ist vorgesehen, das Gebäude durch einen Anbau als Dorfgemeinschaftshalle zu erweitern und die gesamten Anlagen den ortsansässigen Vereinen, die über keine sonstigen geeigneten Räumlichkeiten verfügen, zur Durchführung ihrer Tätigkeiten und darüber
Die Generalprobe findet nachmittags um 14.30 Uhr statt.
Öffentliche Bekanntmachung
Nachtragshaushaitssatzung des Zweckverbandes .Abwasserverband 7 ' Bad Ems für das Haushaltsjahr 1977 vom 7.12.1977
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes übel Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusamme arbeit (Zweckverbandsgesetz) vom 2.12.1964 (GVB1. S. 156- BS 2020-20) in Verbindung mit § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419 - BS 2020-1) folgende Nachtragshaushaitssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Bezirksregierung Koblenz als Aufsicht! beörde vom 24.11.1977 hiermit bekanntgemacht wird.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden IM VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen
erhöh
DM
VERl die Ei 139.C die A 139.0
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die A
erhöht um 236.000,- DM, vermindert um 0 DM, und damit der -
Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 100.000,- DM auf nunmehr 336.000,- DM Der G
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