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Montabaur 3/47/77
Allgemeine Viehzählung am 2. Dezember 1977
Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9. 1973 (BGBl. I S. 1406) findet am obengenannten Tage eine allgemeine Viehzählung statt.
Die Zählung erstreckt sich auf
Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen,
Geflügel und Bienenvölker.
Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. Herrschen Viehseuchen oder bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr in den landwirtschaftlichen Betrieben beschränken, sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzuweisen.
Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte verweigert, nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Viehhalter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen außer für statistische Zwecke lediglich für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des Viehseuchengesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenentschädigungskassen und die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zuständigen! Behörden oder die von diesen beauftragten Stellen verwendet werden. Die Weiterleitung an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.
Die Benutzung der Einzelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz.
Die Verwaltung informiert
Die Wirkung der radioaktiven Stoffe auf biologische Körper.
Referent: Herr Stud.Dir. a.D. Peter Leister Ort: Staatl. Gymnasium, Montabaur.
Mittwoch, 7.12.
15.00 Uhr Puppentheater für Kinder der Puppenbühne Kis- selstein, Wattenscheid - Tiger Ignatz - Ort: Joseph-Kehrein-Schule.
Donnerstag, 8.12.
14.30 Uhr Arbeitskreis Umwelt und Technik
Fahrt zum Atomkernspalt-Kraftwerk Mülheim- Kärlich (Informationszentrum)
Leitung: Raimund Koschel.
Freitag, 9.12.
20.00 Uhr Schloßkonzert: Dowland, Telemann, Händel,
Bach.
Mitwirkende: Berthold Possemeyer, Bariton
Ulrich Thieme, Flöte
Hans M. Koch, Laute u. Gitarre.
Dienstag, 13.12.
20.00 Uhr Psychologie im Alltag:
Probleme in Ehe und Familie
Ort: Joseph-Kehrein-Schule Montabaur
Informationen : Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus, Zimmer 1 7, Tel. 02602/2041.
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schwimm
mal
im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur
Ein Besuch lohnt sich !
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der Verbandsgemeinde Montabaur
Veranstaltungen, Terminkalender, Terminänderungen
NOVEMBER
Dienstag, 29.11.
19.30 Uhr Arbeitskreis Umwelt und Technik 1. Einführungsvortrag Das Atom - sein Anbau und seine Kräfte. Referent: Herr Stud.Rat Fritz Mohr,
Ort: Staatl. Gymnasium, Montabaur.
DEZEMBER:
Dienstag, 6.12.
19.30 Uhr Arbeitskreis Umwelt und Technik 2. Einführungsvortrag
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) bis 12.00, ; 12.00 Uhr. 1/2044, Ver
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Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).
Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 02624/3061-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).
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