Ausgabe 
25.11.1977
Seite
1213
 
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Montabaur 3/47/77

Allgemeine Viehzählung am 2. Dezember 1977

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9. 1973 (BGBl. I S. 1406) findet am obengenannten Tage eine all­gemeine Viehzählung statt.

Die Zählung erstreckt sich auf

Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen,

Geflügel und Bienenvölker.

Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhin­dert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglie­der oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. Herrschen Viehseuchen oder bestehen Anord­nungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr in den landwirtschaftlichen Betrieben beschränken, sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzuweisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünf­te verweigert, nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Viehhalter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen außer für statistische Zwecke lediglich für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des Viehseuchen­gesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenentschädigungskassen und die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zuständigen! Behörden oder die von diesen beauftragten Stellen verwendet werden. Die Weiterleitung an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nen­nung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.

Die Benutzung der Einzelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz.

Die Verwaltung informiert

Die Wirkung der radioaktiven Stoffe auf biolo­gische Körper.

Referent: Herr Stud.Dir. a.D. Peter Leister Ort: Staatl. Gymnasium, Montabaur.

Mittwoch, 7.12.

15.00 Uhr Puppentheater für Kinder der Puppenbühne Kis- selstein, Wattenscheid - Tiger Ignatz - Ort: Joseph-Kehrein-Schule.

Donnerstag, 8.12.

14.30 Uhr Arbeitskreis Umwelt und Technik

Fahrt zum Atomkernspalt-Kraftwerk Mülheim- Kärlich (Informationszentrum)

Leitung: Raimund Koschel.

Freitag, 9.12.

20.00 Uhr Schloßkonzert: Dowland, Telemann, Händel,

Bach.

Mitwirkende: Berthold Possemeyer, Bariton

Ulrich Thieme, Flöte

Hans M. Koch, Laute u. Gitarre.

Dienstag, 13.12.

20.00 Uhr Psychologie im Alltag:

Probleme in Ehe und Familie

Ort: Joseph-Kehrein-Schule Montabaur

Informationen : Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus, Zimmer 1 7, Tel. 02602/2041.

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im Hallenbad der Verbands­gemeinde Montabaur

Ein Besuch lohnt sich !

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der Verbandsgemeinde Montabaur

Veranstaltungen, Terminkalender, Terminänderungen

NOVEMBER

Dienstag, 29.11.

19.30 Uhr Arbeitskreis Umwelt und Technik 1. Einführungsvortrag Das Atom - sein Anbau und seine Kräfte. Referent: Herr Stud.Rat Fritz Mohr,

Ort: Staatl. Gymnasium, Montabaur.

DEZEMBER:

Dienstag, 6.12.

19.30 Uhr Arbeitskreis Umwelt und Technik 2. Einführungsvortrag

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) bis 12.00, ; 12.00 Uhr. 1/2044, Ver

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