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Montabaur 2/47/77
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Montabaur schreibt Arbeiten an der Kanalisation und Wasserleitung im Baugebiet „Altstadt I" öffentlich aus.
Es fallen an:
ca. 240 lfdm. Kanalisation verschiedener Dimensionen ca. 240 lfdm. Wasserleitung 100 0 mm in duktilem Gußrohr.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, anzufordern.
Die Schutzgebühr von 20,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto IMr. 500017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Donnerstag, der 8. Dezember 1977,9.30 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - Gelbachstr. 9,
5430 Montabaur, einzureichen.
Mangels, Bürgermeister.
Einrichtung einer Fußgängerzone im Verlauf der L 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, an den vier verkaufsoffenen Samstagen, vor Weihnachten (26. November, 3., 10. und 17.Dezemher 1977)
I.
Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird an den o.a. Samstagen in der Zeit von 6.00 - 19.00 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. In der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende Straßen:
die Bahnhofstraße
von der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt, die Sauertalstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße der Kleine und Große Markt die Kirchstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße an der Kath. Kirche.
Alle in die vorgenannten Straßen einmündenden Seitengassen werden durch Schranken blockiert.
II.
Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wird durch Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen.
Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergeben sich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der Sperrzone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen.
Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsvorplatz, die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Haltestelle am Parkplatz „Fröschpfort“ an.
III.
Umleitungsstraßen für Omnibusse und Lkws sind:
a) aus Richtung Koblenz, die Umgehungsstraße B 49 nach Limburg, Rennerod - Siegen (B 255) und zur Autobahn Frankfurt - Köln und umgekehrt.
b) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die Abzweigung der Hunsrückstraße (vor der Westerwaldkaserne), Albertstraße, Fürstenweg, Freiherr-vom-Stein- Straße oder Eschelbacher Straße.
aus Richtung Horressen die L 312, K 151
c) aus Richtung Bad Ems, über Niederelbert (L 327), dann wie unter b)
d) aus Richtung Holler (L 326)
1. nach Koblenz, über die Peterstorstraße bis zur Abzweigung nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus.
2. zur Autobahn oder nach Limburg (B 49), Rennerod - Siegen (B 255) oder in Richtung Staudt, Eschelbach, Eigendorf.
Diese Fahrtrichtungen führen über den Verbindungsweg (unterhalb des Friedhofs) zwischen der L 326 und L 313,
e) aus Richtung Gelbachtal ( L 313)
in Richtung Koblenz, über die Auffahrt der Umgehungsstraße der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.
f) aus Richtung Wirges (L 300) oder Stadtteil Eigendorf nach Koblenz, über die L 312 nach Horressen oder zur Autobahn über Eschelbach (L 300).
IV.
Umleitungsstraßen für Pkws:
Für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Umleitungen unter III.
Für den Fahr zeug verkehr stehen alle Zu- und Abfahrten außer den gesperrten Straßen im bisherigen Umfang zur Verfügung.
Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Nomborn, Girod, Großholbach, Heilberscheid und Nentershausen.
Beschluß
Gemäß § 153 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14.7.1953 (BGBl, I S. 591) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBL I S. 546) in Verbindung mit § 118 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) vom 14.12.19 73 (GVB1. S. 419) wird die Teilnehmei gemeinschaft der Flurbereinigung Nomborn als Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgelöst.
GRÜNDE:
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Nomborn hat ihre Aufgaben erfüllt. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Verbindlichkeiten aus Überzahlungen und aus Vergütungsansprüchen in Höhe von 1 74,50 DM sind noch zu erfüllen. Der noch vorhandene Kassenbestand von 14.557,19 DM wurde von der Ortsgemeinde Nom- born mit der Verpflichtung übernommen, den Betrag für die Unterhaltung der im Flurbereinigungsverfahren geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zu verwenden. Offenstehende Forderungen von insgesamt 61,90 DM sind von der Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen und für den v.g. Verwendungszweck bereitzustellen.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, 5430 Montabaur, Kreishaus, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruch frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
5430 Montabaur, den 10.11.1977
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel I.V. gez. Dr. Löhr, Regierungsrat.
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECH ANSCHLÜSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Vet bdndsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheck- amt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

