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Montabaur 8/ 36 / 77

Totengräber geweht

Durch Krankheit des alten Totengräbers B. Wilhelm! ist die Stelle als Totengräber in der Ortsgemeinde Gackenbach neu zu vergeben. Personen,die daran interessiert sind, können sich bis zum 1. Oktober 1977 bei der Ortsgemeindeverwaltung Gacken­bach melden.

gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister.

HÜBIN6EN:

Kaffee und Kuchen in derBuchfinkenlandhalle"

Haben Sie schon am Samstag, dem 24. September, etwas vor ? Nein? Dann kommen Sie bitte ab 15.00 Uhr nach Hübingen in dieBuchfinkenlandhalle zum-Kaffeetrinken. Eingeladen sind alle Westerwälder (auch Feriengäste) rund um das Buchfin­kenland.

SPEZIALITÄT:

Zwetschenkuchen, frisch aus demBackes mit Sahne.

Es unterhält Sie unsere bekannte KapelleDie Marinas.

Ab 20.00 Uhr kann getanzt werden !

Und was kostet der Eintritt ? Nachmittags und am Abend frei!

gez. E. Loring, Ortsbürgermeister.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtsteg

Herrn Theodor Steden geb. am 12.9.1907 Girod, Altestraße. Die Ortsgemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.

gez. Leber, Ortsbürgermeister.

Schützenverein Punkt 12

Am 24.9.77 fahren wir zum Bundesligaspiel Fortuna Düsseldorf - Borussia Mönchengladbach > anschließend zum Weinfest nach Altenahr. Der Unkostenbeitrag beträgt für Sitzplätze Tribüne überdacht 22,00 DM, für Sitzplätze Vortribüne unüberdacht 14,00 DM. Anmeldungen werden bis 11.9.77 von Rudi Krekel, entgegengenommen. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

GR0SSH0LBACH:

Öffentliche Bekenntmechung der Housheltssatzung der Ortsge­meinde Großholbech für des Jahr 1977 vom 27.8.1977

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.8.1977 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDST EUER:

a) für die land-u.forstwirtschaftl.Betriebe Grundst. A 220 v.H.

245.000,-DM 245.000,-DM

264.000,- DM 264.000,-DM

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24,00 DM

für den zweiten Hund 54,00 DM

für jeden weiteren Hund 72,00 DM.

II

Genehmigung der Haushaltssatzung:

5430 Montabaur, den 19.8.1977

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az.-,029/901-10

(L.S.) Im Aufträge:

gez. Meckel.

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.9.1977b 22.9.1977 während der allgemeinen Dienststunden im RathJ in Montabaur , Zimmer 23, öffentlich aus.

Großholbach, den 27.8.1977

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung

Großholbach gez. Metternich, Ortsbürgerml

Öffentliche Bekenntmechung

BebauungsplanIm Langengarten der Ortsgemeinde Grofi'I holbach, hier: Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründ] liegt gern. § 2 Abs. 6 BBauG in der Zeit

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bßI der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Orttl gemeinde 5431 Großholbach mündlich oder schriftlich vor " gebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke: Flur: 3

Flurstücke:

58/1,12/59, 60,41/61, 62/1, 62/2,39/63,38/64, 65,42/661 4/66, 74, 75, 76, 37/73, 137, 138/1,144,145,161,162,163, 164, 165,166,167,168, 51/171,174,175,176,177,178,179,181 181,182,183 ,184,185,186,187,188,189, 190,191,30/193,! 2533, 2537, 2538, 2539, 2540, 2541, 2542, 2543, 2544.

Flur 15:

Flurstücke: _

1518,1519,1520,1521/f, 1523/1,1526/1, 1527, 1528,1529, 1531,1532,1533,1534,

Flur 18

Flurstücke: 1796,1797/1, 2709/1. Großholbach, den 1. Sept. 1977

gez. Metternich, Ortsbürgd

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Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholback| für das Haushaltsjahr 1977 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GV| S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

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vom 19. Sept. 77 bis 19. Okt. 77 jeweils während der Dienststunden bei der VerbandsgemeinJ Verwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträuu| des Ortsbürgermeisters in 5431 Großholbach während der o üblichen Dienststunden öffentlich aus.

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