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Montabaur 12/34/77

unter der RubrikDie Verwaltung informiert veröffentlich­ten Fahrplan zu entnehmen.

Wir bitten zu beachten, daß die Schüler der Klassen 5 und 6 ln der alten Schule in Nentershausen unterrichtet werden.

Die Schulleitung.

Grundschule Girod

Die Schulleitung bittet, zum Beginn des Schuljahres 1977/78 folgendes zu beachten:

1. Schulbeginn für die Schuljahre 2- 4 ist am Donnerstag, dem 1.9.1977 um 8.00 Uhr.

2. Die Schuljahre 2 + 4 werden in Girod unterrichtet, die dritten Schuljahre in Großholbach.

3. Unterrichtsbeginn für die ersten Schuljahre ist Freitag, der 2.9.1977, um 9.45 Uhr.

4. Die Abfahrtszeiten sind aus dem unter der RubrikDie Verwaltung informiert veröffentlichten Fahrplan zu ent­nehmen.

5. Die Schüler der ersten Schuljahre benutzen den Bus der Zwischenfahrt.

Im übrigen wird die Schulleitung den Schülern am ersten Schul­tag ein Informationsschreiben, das nähere Angaben enthält, aushändigen.

Grundschule Heilberscheid

Mit Wirkung vöm 1.8.77 wurde in Heilberscheid eine Grund­schule errichtet. Der Schulbezirk umfaßt das Gebiet der Orts- gemcinden Heilberscheid, Nentershausen und Nomborn. Das Schulgebäude in Nomborn wird von der Grundschule Heilber­scheid mitbenutzt.

Die Kinder des 1., 3. und 4. Schuljahres werden in Heilber­scheid, die Kinder des 2. Schuljahres in Nomborn unterrichtet.

Für das 2., 3. und 4. Schuljahr beginnt der Unterricht am Donnerstag, dem 1. Sept. 1977, um 8.15 Uhr. Die Schulneulinge werden am Freitag, dem 2. Sept. 1977 um 10 Uhr in Heilber­scheid eingeschult.

gez. Klemann, Schulleiter.

GIROD:

öffentl. Bekanntmachung

BebauungsplanänderungKlingelwiese der Ortsgemeinde Gi­rod , hier: Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.

Die Ändcrungsunterlagen (Text und Begründung) liegen gern.

§ 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 29. August 1977 bis 29. September 1977 jeweils während der Dienststunden bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bau­amt), Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Girod während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Orts­gemeinde Girod mündlich oder schriftlich vorgebracht wer­den.

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Süden durch die L II. O; im Westen durch den bereits aus­gebauten Feldweg 19/4463; im Norden durch die Parzellen 160 bis 245; im Osten durch den Feldweg 19/4501.

Girod, den 19. August 1977 gez. Leber, Ortsbürgerm.

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtsteg

Frau Anna Hannappel geb. am 31.8.1907 wohnhaft im Orts­teil Kleinholbach.

Die Ortsgemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.

Leber, Ortsbürgermeister.

Frühschoppenkonzert desMGVConcordia" 1909 Girod

Am Sonntag, 28.8.1977, 10.30 Uhr, veranstaltet derMGV Concordia 1909 Girod, auf dem Schulhof der neuen Schule

ein Frühschoppenkonzert mit anschl. Kinderbelustigung. Die Hobbyköche des MGV werden mit Erbsencintopf, WUr«. chen usw. für das leibliche Wohl sorgen.

Außerdem hat man Gelegenheit mit gekühlten Getränken sei Durst zu löschen. Nach dem Motto:Heut'lad'ich die Famill zum Essen ein, wir gehen zum Gesangverein!, laden wir die gesamte Bevölkerung recht herzlich ein.

GORGESHAUSEN: öffentl. Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshauscn fin am Freitag, dem 2. September 1977, um 20.00 Uhr im Rathaus statt.

TAGESORDNUNG:

I. öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung Uber die Festsetzung des Gemeindeanteiles am beitragsfähigen Erschließungsaufwai der Langestraße - Aufhebung des Beschlusses vom 29.6.19

2. Erstellung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1977 1981.

3. Wahl eines Mitgliedes für den Rcchnungsprüfungsausschuli und den Umlegungsausschuß

4. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbei für die Ausbesserung der Ortsstraßen einschließlich Verset von Bordsteinen, Abflußrinnen und Straßeneinlaufschäch

2. Ausbaubeiträge Limburger Straße

3. Antrag auf Zuteilung eines Bauplatzes

4. Vermietung der gemeindeeigenen Wohnung im Rathaus

5. Verschiedenes.

5431 Görgeshausen, 22.8.77

gez. Herz, Ortsbürgermeisl

Bekanntmachung der Heushaltssatzuno der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1977 vom 22.8.1977

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein: Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigt: durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.8.1977 hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im VE RW ALTUNGSH AUSHALT

in der Einnahme auf 308.000,-- DM

in der Ausgabe auf 308.000,-- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 230.000,- DM

in der Ausgabe auf 230.000,-- DM festgeset

§ 2 , Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushi jahr 1977 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshas halt erforderlich ist, wird auf 120.000,- DM festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigunen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für dash® haltsjahr wie folgt festgesetzt :

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.