(Montabaur 7
HEILBERSCHEID:
J Kirmes in Heilberscheid
Iwie alljährlich feiern wir unser Kirchweihfest am Sonntag nach IMaria Himmelfahrt.
(Für die 3 Kirmestage vom 20. bis 22. August sagen wir allen iFreunden und Gästen ein herzliches Willkommen.
Luch in diesem Jahr soll es wieder ein echtes Heimatfest wer- Iden, ein Treffpunkt für Verwandte, Bekannte, Freunde und (Gönner.
■Gaststätten und Schausteller sorgen für leibliches Wohl und Belustigung. Unsere in diesem Jahr besonders rührige Kirmesgesell- Ischaft wird es an der nötigen Stimmung nicht fehlen lassen jund richtet bei dieser Gelegenheit die herzliche Bitte an die Dorf- |bevölkerung ( zur Kirmes die Häuser zu beflaggen, um dem Dorf- Ibild ebenso ein festliches Gepräge zu verleihen wie im vergangenen Juni zum Vereinsfest.
lieh darf hinzufügen, unsere eifrige Dorfjugend verdient diese (Aufmerksamkeit und laßt uns weitgehendst diese Bitte erfüllen.
[Sowünsche ich von Herzen, daßdieseTage für unsere Dorfbe- [wohnerund all unsere Gäste, Tage der Entspannung, der Freude | und des Frohsinns sein mögen.
Ihr A.Bendel, Ortsbürgermeister. Ortsbürgermeister
Kirmes in Heilberscheid vom 20. 8. - 22.8.1977
Samstag, 20.8.
13.00 Uhr Stellen des Kirmesbaumes
20.00 Uhr Tanz in der „Gaststätte Eisbachtal"
Sonntag, 21.8.
114.00 Uhr Großer Kirmeszug mit Verlosung
und dem Fanfarenzug Kölbingen „Landesmeister 1977"
120.00 Uhr Tanz in der Gaststätte „Eisbachtal"
Montag, 22.8.
10.00 Uhr Traditioneller Frühschoppen 20.00 Uhr Tanz in der Gaststätte „Eisbachtal".
An allen Tagen spielt die Musikkapelle „Blue Stars".
| Eintritt frei.
Es lädt ein die Kirmesgesellschaft sowie Wirt und Schausteller.
NENTERSHAUSEN:
Spielmannszug Nentershausen
Am Samstag, dem 21. August 1977 ( fährt der Spielmannszug zum Freundschaftsspiel nach Niederelbert.
Treffpunkt ist um 12.50 Uhr im Vereinslokal Arnold.
Jugendrotkreuz Nentershausen Gruppe II
Die nächste Gruppenstunde der Gruppe II (Nentershausen) findet am Montag, dem 22.8.1977 um 19.00 Uhr in der Schule statt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Vor allem mögen auch alle die wiederkommen, die die letzte Zeit aus Termingrün- den nicht kommen konnten, da der Tag und die Zeit für die Gruppenstunden neu festgelegt werden sollen. Weitere Themen sind das Fest des Vereins am 17./18.9. und die Fahrt am 10.9.
Jugendrotkreuz Nentershausen Gruppe I
Die nächsten beiden Gruppenstunden finden am Donnerstag, dem 18.8.,und am Donnerstag, dem 25.8.,statt. Auf dem Programm stehen Schwimmen und Trimmpfad-Besuch (bzw. bei schlechtem netter Spiele). Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
NOMBORN:
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Numborn für das Jahr 1977 vom 11.8.1977
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde- mdnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419)
folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 4.8.1977 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 242.000,- DM
in der Ausgabe auf 242.000,— DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 99.000,-DM
in der Ausgabe auf 99.000,--DM
■. festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1977 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 19.000,- DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 vJl.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende
320 v.H.
6,~ DM 12,- DM.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 20,-- DM
für den zweiten Hund 30,- DM
für jeden weiteren Hund 40,-DM.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 1977 wird hiermit erteilt.
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 19.000,- DM. Montabaur, den 4.8.1977
Rreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la, Az. 029/901-10
(L.S.)
Im Aufträge: gez. Meckel.
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.8.1977 bis 31.8.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Nomborn, den 11.8.1977 (L.S.)
Ortsgemeindeverwaltung Nombom gez. Bepdel, Ortsbürgermeister.
GÜRGESHAUSEN:
Vertetung des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Herz befindet sich vom 1.9. bis 30.9.1977 in Urlaub. Die Amtsgeschäfte werden in dieser Zeit vom 1.Ortsbeigeordneten Edgar Henrich, Limburger Straße 11, wahrge
nommen.

