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rten Planun - durch 3 Variationen der Zufahrtswege maximal 210 Parkplätze ' einzurichten. Der vorgelegte Plan sieht 196 Stellplätze vor.

- Es wurde in der Diskussion auch deutlich, daß es sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht möglich ist, die dgeordnetsjjfeefgarage in Bauabschnitten zu errichten. Dieser Feststellung

^Jdrde besondere Bedeutung zuteil, da man im Falle zusätzlicher 0. Juli 19]]| testen infolge der erwarteten Gründungsschwierigkeiten durch- 10 ' aus so flexibel ist, es bei den im ersten Bauabschnitt erstellten

) j ul -.. [ pjojekten zu belassen und so eine übermäßige Strapazierung adt ' ' iMs Haushaltes zu verhindern, gleichwohl sprach man sich dafür

'espütT?^ aus. nach Möglichkeitin einem Guß zu bauen, da der erste ^ " lt| Bauabschnitt wegen der anfallenden Erschließungskosten der

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n Bau eintj Die erwarteten Gründungsschwierigkeiten auf dem Konrad-Ade-

! nauer-Platz bildeten in der Diskussion des Stadtrates den größten berg (Wald) und der Umgehungsstraße« Ursache der Änderung (^Sicherheitsfaktor. Es wurde wiederholt darauf hingewiesen, waren Schwierigkeiten, die bei der Einleitung des Umlegungs- erfahrens . Ju e j n B au herr ün Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes infol- Verfahrens auftraten.

Bürgemiei^ e une rwartet aufgetretentn Gründungsschwierigkeiten erheb- Auf Anregung des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses 1 des Stadi&]j- clie Mehrkosten zu tragen hatte. Die Stadt hat ein Gründungs­

beitragsfähigen Kosten spiegelt das öffentliche Interesse an den Ausbaumaßnahmen wider. Der Unterschied ist so zu er­klären, daß der Fürstenweg stärker frequentiert ist als die Wert Straße, die fast ausschließlich den Bewohnern dieser Straße zur Anfahrt an ihre Wohnungen dient.

Änderung des BebauungsplanesHimmelfeld I", 2.Abschnitt

Der Stadtrat beschloß mit Mehrheit bei 1 Stimmenthaltung, den vorgelegten Änderungsentwurf zum Bebauungsplan Himmelfeld I, 2. Abschnitt. Gleichzeitig wurde die Verwal­tung beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffent­licher Belange und die erforderliche Bürgerbeteiligung durch­zuführen. Weiterhin wurde die Offenlage des Bebauungsplan­entwurfes beschlossen. Bei dem von der Änderung betroffenen Gebiet handelt es sich um den Bereich zwischen dem Himmel­

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futachten erstellen lassen, das zu positiven Ergebnissen kam.

fgrund der negativen Erfahrungen eines Bauherrn im Bereich Jes Konrad-Adenauer-Platzes beschloß der Stadtrat an anderer Stelle, ein zweites Gründungsgutachten aus Sicherheitsgründen ltrat, dasi^sfizufordern.

Frau Dipl.Ing. Friedsam konnte die Bedenken, die einige Rats­mitglieder eben wegen dieses Unsicherheitsfaktors gegen das (Projekt vortrugen, abschwächen, indem sie darauf hinwies, einem Gespräch mit der Bezirksregierung sei ihr in Aussicht stellt worden, daß eine Förderung aus dem Sanierungsfonds Biöglich wäre, wenn unvorhersehbare und unzumutbare Mehr­kosten für dieses Projekt entstünden, die auf Gründungsschwie- keiten zurückzuführen sind.

en Ratsmitgliedern wurde auch eine Wirtschaftlichkeitsberech- lung fiir das ProjektTiefgarage vorgelegt, iese Wirtschaftslichkeitsuntersuchung kam zu sehr positiven Eigebnissen. Bürgermeister Mangels stellte klar, man müßte ;e Wirtschaftlichkeit einer evtl, errichteten Tiefgarage durchaus itwas skeptischer beurteilen. Er rechne damit, daß durchaus ine Belastung in zumutbarem Rahmen für den Haushalt der 'tadt zukomme, also keine vollständige Kostendeckung erzielt werden kann.

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'fach ausführlicher Diskussion über technische Detailfragen sprach feich der Stadtrat mehrheitlich (19 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthal- 4. |tung und 5 Nein-Stimmen) für die Durchführung der Bau- naßnahmeTiefgarage am Konrad-Adenauer-Platz unter dem Vorbehalt aus, das Bundes- und Landesmittel aus dem Konjunk- IturförderungsprogrammVerbesserung von Lebensbedingungen i Städten und Gemeinden in Höhe von 66 2/3 % der aner­kannt zuschußfähigen Kosten gewährt werden. Weiterhin ist 5 . I dem Beschluß enthalten, daß unverzüglich eine Sondersit­zung des Stadtrates einzuberufen und ggfls. die o.a. Entschei­dung zu überprüfen ist, wenn sich aufgrund eines zusätzlichen I Bodengutachtens gegenüber den bisherigen Erkenntnissen [neue Gesichtspunkte ergeben.

. igstellung von TeilerschlieBungsanlagen im Stadtteil Horressen

I Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und der Erschließungsbeitragssatzung der ehemaligen Gemeinde I Horressen stellte der Stadtrat die Fertigstellung der Teiler­lschließungsanlage ,.Hirtengarten von der Einmündung Wald- 7 . Straße bis Einmündung in die Niederelberter Str. einschl. der Stichstraße fest. Bei der hergestellten Teileinrichtung handelt 's sich um die Fahrbahn. Als Zeitpunkt der Fertigstellung I der o.a. Erschließungsanlage wurde der 1 . Mai 1977 festgesetzt.

fand eine Diskussion im Bauausschuß und Haupt- und Finanz­ausschuß statt. Das Ergebnis dieser Beratungen floß in den nun vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Himmelfeld I ein. Im einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen.

1. Die Flächen für den Gemeinbedarf werden von 14.000 qm auf 5 - 6.000 qm reduziert.

Ursprünglich waren Flächen für den Bau einer Schule, Kin­dergärten, Spielplätze etc. eingeplant. Nach neueren Erkennt nissen können diese Flächen wegfallen.

2. Nach den Erfahrungen , die man bei Beginn des Umlegungs­verfahrens machen mußte, ist kein Bedarf vorhanden für Grundstücke, für die eine mehrgeschossige Bauweise vorge­sehen ist. Die Umlegungsbehörde hatte daher vorgeschlagen, in bestimmten Bereichen nunmehr Einzelhausbebauung vorzusehen. Die Grundstücke haben dort jetzt eine Größe von 600 - 800 qm. Vorgesehen ist es, ein reines Wohngebiet mit eingeschossiger Bauweise und Satteldächern mit einer Neigung von 10 - 18 0 festzusetzen,

3. In einem anderen Gebiet werden die bisher eingezeichneten Baulinien durch Baugrenzen ersetzt, um so eine variablere Gestaltung zu ermöglichen und zu städtebaulich ansprechen­deren Lösungen zu finden.

Im Bereich des BebauungsplanesHimmelfeld I 2. Abschni war ein Bereich vorgesehen, in dem Reihenhäuser errichtet werden sollen. Zum Teil waren dort sehr große Grundstücke eingeplant. Im Umlegungsverfahren fanden sich keine Interessenten für diese Grundstücke. Deshalb sieht der Ände­rungsplan Einzalhausbauweise vor.

Durch Aufgabe der Planungen, die eine mehrgeschossige Bauweise beinhalten, kann ein vorgesehener Garagenblock und ein Kinderspielplatz entfallen. So können zusätzliche Bauplätze ausgewiesen werden.

Ebenfalls auf Anregung der Umlegungsbehörde wurde die zusammenhängende Bebauung, die für einen Bereich im Plan gebiet vorgeschrieben war, in eine Einzelhausbebauung um­gewandelt. Auch hierfür war Ursache, daß derzeit keine Interessenten für derartige Grundstücke bestehen, sondern die Nachfrage am Grundstücksmarkt sich auf Bauplätze aus­richtet, die mit Einzelhäusern zu bebauen sind.

mp des Anteiles der Stedt am beitragsfähigen Auf- dei

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Festsetzung

wand für den Ausbau der Werkstraße und des Fürstenweges

Her Stadtrat setzte den Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fahrbahn, Bürgersteige und g üaßenbeleuchtung der Werkstraße auf 20 vH. fest. Der städtische Anteil an den beitragsfähigen Kosten für den Ausbau es Fürstenweges (Fahrbahn, Bürgersteige und Parkstreifen) wurde auf 40 v.H. festgesetzt. Der Anteil der Stadt an den

Die sogenannteinnere Erschließung wird aufgegeben. Seinerzeit hatte der Stadtratinnere Erschließung beschlos­sen, weil man sich davon städtebauliche Vorteile versprach. Die Aufgabe, dieserinneren Erschließung zeichnete sich schon in bestimmten Bereichen ab, so daß es die Konse­quenz in dieser Sitzung war, sie vollends aufzugeben. Vorte dieser Maßnahme ist es, daß für die Grundstückseigentümer wesentlich geringere Erschließungskosten anfallen und der Wohnwert der einzelnen Grundstücke größer wird.

Die Führung des vorgesehenen Fußweges wird geändert. Ur­sprünglich war es Ziel des Planers, möglichst gleichgroße Grundstückszuschnitte und möglichst große Abstände von dei vorhandenen Verkehrsflächen zu gewährleisten. In der