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Montabaur 4

Aus den Gemeinden

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MONTABAUR

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3.

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesHimmelfeld I" der Stadt Montabaur; hier; Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 20.7.

1977 die Änderung des BebauungsplanesHimmelfeld I be­schlossen.

Gern. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleit­planung zu ermöglichen.

Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Vorplanung

beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, in der Zeit vom 1.8.1977 bis 12.8.1977.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanände­rung sind u.a. folgende:

1. Aufgabe der mehrgeschossigen Bauweise in Einzelhausbau­weise in verschiedenen Teilbereichen des Plangebietes.

Umwandlung der Reihenhauszeile in Einzelhausbebauung im östlichen Teil.

Reduzierung der maximalen Bebauung auf 30 v.H. der Grundstücksgrößen.

4. Reduzierung der Spielplätze von 11 auf 3 Stück

5. Auflösung der zusammenhängenden Bebauung in Einzel­hausbauweise in verschiedenen Bereichen.

6. Ausräumung von Problemen im Rahmen des Umlegungsver­fahrens.

Unabhängig von dieser Bürgerbeteiligung erfolgt zu einem spä­teren Zeitpunkt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 2a Abs. 6 BBauG, wenn das dafür erforderliche Plan­stadium erreicht ist.

In dieser Offenlage können zur konkretisierten Planung Beden­ken und Anregungen vorgebracht werden.

Montabaur, den 22. Juli 1977

In Vertretung: gez. Vogel, I. Beig.

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines BebauungsplanesHorresser Berg der Stadt

Montabaur im Stadtteil Horressen;

hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 23.6.1977 die Aufstellung des BebauungsplanesHorresser Berg beschlos­sen.

Gern. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bau- leitplanung zu ermöglichen.

Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Vorplanung beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, in der Zeit vom 1.8.1977 bis 12.8.1977.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind die Sicherung von Flächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrie­ben und die Regelung der Verkehrssituation im Kreuzungs­bereich der Eigendorf er Straße (K 150), Horresser Straße (L 312.)

Unabhängig von dieser Bürgerbeteiligung erfolgt zu einem

späteren Zeitpunkt die Offenlage des Bebauungsplänen!* fes nach § 2a Abs. 6 BBauG , wenn das dafür erforderlj* Planstadium erreicht ist. FMontab;

In dieser Offenlage können zur konkretisierten PlanuiJfdurch V denken und Anregungen vorgebracht werden. e jnzuricl

Montabaur, den 22. Juli 1977 Esiwurd

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Bericht über die Sitzung des Stadtrates am 20. Juli I9)j festen i Aussprache über die Altstadtsanierungsplanung j aus so fl

Mittelpunkt der Sitzung des Stadtrates am 20. Juli |9];i Pft>j e ^ te letzten Sitzung vor den Ferien, war die Altstadtsaniet«-.. des ^ aU nung. Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgesplittertiil naC !

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a) einen Bericht über den Stand des SanierungsverfahraA teuers te

Altstadt I und [

b) die Beratung und Beschlußfassung über den Bau einttl Die erw

Tiefgarage am Konrad-Adenauer-Platz. j

Den Bericht über den Stand des Sanierungsverfahrens Altstadt I lieferte Frau Dipl.Ing. Friedsam. Bürgemieil Mangels stellte eingangs fest, die Information des Stadti erfolge aufgrund einer Absprache mit dem SanierungsßiJ Der Stadtrat als Vertretung der Bürgerschaft der Stadt hi Anspruch auf Information über den Stand des Sanierunj fahrens.

Frau Dipl.Ing. Friedsam erklärte vor dem Stadtrat, das rungsverfahren .Altstadt I, befinde sich insofern in eil günstigen Situation, als der rechtskräftige Bebauungspli ..Altstadt I vorliegt.

Damit seien die Richtlinien für die Verhandlungen des rungsträgers gegeben, die der Stadtrat in diesem Bebauui festgelegt hat. In groben Zügen dargestellt, beinhalte deil bauungsplanAltstadt Ifolgende Konzeption. Auf der des Erdgeschosses soll eine Fußgängerzone errichtet wei Der Bereich .Altstadt I soll durch eine Haupterschließi Straße umfahren werden. Es ist eine Unterführung des Kl Adenauer-Platzes durch eine Tiefgarage vorgesehen. Auf Konrad-Adenauer-Platz sollen nach den Festsetzungen di bauungsplanes Geschäftshäuser in unterschiedlicher Höht (2- bis 7-geschossig) errichtet werden. Frau Dipl.Ing. Fri teilte mit, daß sich die Flächen in diesem Bereich mit Auf nähme des Kaufhauses Hisgen im Eigentum der Stadt bw| des Sanierungsträgers befinden. Die Ordnungsmaßnahmen Kernbereich des Sanierungsgebietes seien durchgeführt.

Es stehe jetzt also Grundvermögen der Stadt zum Verkauf Interessenten für eine Bebauung zur Verfügung.

Anders stelle sich die Situation in den Randbereichen daij Dort müßte noch Grunderwerb getätigt werden. Außerd< sei eine Planung der Straße, die um die evtl, zu erricht« Tiefgarage führen soll, erforderlich.

Der Stadtrat nahm die von Frau Dipl.Ing. Friedsam vorge genen Informationen zur Kenntnis. Die Diskussion über Teilfragen wurden an die zuständigen Fachausschüsse ven sen.

Im zweiten Teil dieses Tagesordnungspunktes ging es da»»| die Frage, ob am Konrad-Adenauer-Platz eine Tiefgarage legt werden soll. Den Ratsmitgliedern lag eine Kostenaufs* lung des Architekturbüros Prof. Deilmann vor. Bei einem Volumen von 210 Parkplätzen (maximal) in der Tiefgarag ( | würden Kosten in Höhe von 3,1 Mill. DM entstehen. Von den 210 Parkplätzen sollen 30 als private Stellplätze ven tet werden, so daß sich der Kostenanteil für die 180 öfM liehen Stellplätze auf 2,7 Mill. DM belaufen würden.

Bei einer Bezuschussung des Projektes aus Mitteln des Koij junkturförderungsprogrammes blieben also für die Stad I Kosten in Höhe von 900.000,- DM. Der anwesende Verttp ter des Architekturbüros Deilmann, Dipl.Ing. Junglas, er auf Fragen der Ratsmitglieder, daß es möglich ist,

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Einielnummern können gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinf I

nseinummern können susatshch rum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verla| erworben werden.

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