Montabaur 4
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
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3.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I" der Stadt Montabaur; hier; Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 20.7.
1977 die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I“ beschlossen.
Gern. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen.
Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Vorplanung
beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, in der Zeit vom 1.8.1977 bis 12.8.1977.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung sind u.a. folgende:
1. Aufgabe der mehrgeschossigen Bauweise in Einzelhausbauweise in verschiedenen Teilbereichen des Plangebietes.
Umwandlung der Reihenhauszeile in Einzelhausbebauung im östlichen Teil.
Reduzierung der maximalen Bebauung auf 30 v.H. der Grundstücksgrößen.
4. Reduzierung der Spielplätze von 11 auf 3 Stück
5. Auflösung der zusammenhängenden Bebauung in Einzelhausbauweise in verschiedenen Bereichen.
6. Ausräumung von Problemen im Rahmen des Umlegungsverfahrens.
Unabhängig von dieser Bürgerbeteiligung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 2a Abs. 6 BBauG, wenn das dafür erforderliche Planstadium erreicht ist.
In dieser Offenlage können zur konkretisierten Planung Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Montabaur, den 22. Juli 1977
In Vertretung: gez. Vogel, I. Beig.
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Horresser Berg“ der Stadt
Montabaur im Stadtteil Horressen;
hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 23.6.1977 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“ beschlossen.
Gern. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bau- leitplanung zu ermöglichen.
Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Vorplanung beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, in der Zeit vom 1.8.1977 bis 12.8.1977.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind die Sicherung von Flächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Regelung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich der Eigendorf er Straße (K 150), Horresser Straße (L 312.)
Unabhängig von dieser Bürgerbeteiligung erfolgt zu einem
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a) einen Bericht über den Stand des SanierungsverfahraA teuers te
„Altstadt I“ und [
b) die Beratung und Beschlußfassung über den Bau einttl Die erw ‘
Tiefgarage am Konrad-Adenauer-Platz. j
Den Bericht über den Stand des Sanierungsverfahrens „Altstadt I“ lieferte Frau Dipl.Ing. Friedsam. Bürgemieil Mangels stellte eingangs fest, die Information des Stadti erfolge aufgrund einer Absprache mit dem SanierungsßiJ Der Stadtrat als Vertretung der Bürgerschaft der Stadt hi Anspruch auf Information über den Stand des Sanierunj fahrens.
Frau Dipl.Ing. Friedsam erklärte vor dem Stadtrat, das rungsverfahren .Altstadt I‘, befinde sich insofern in eil günstigen Situation, als der rechtskräftige Bebauungspli ..Altstadt I” vorliegt.
Damit seien die Richtlinien für die Verhandlungen des rungsträgers gegeben, die der Stadtrat in diesem Bebauui festgelegt hat. In groben Zügen dargestellt, beinhalte deil bauungsplan „Altstadt I“folgende Konzeption. Auf der des Erdgeschosses soll eine Fußgängerzone errichtet wei Der Bereich .Altstadt I“ soll durch eine Haupterschließi Straße umfahren werden. Es ist eine Unterführung des Kl Adenauer-Platzes durch eine Tiefgarage vorgesehen. Auf Konrad-Adenauer-Platz sollen nach den Festsetzungen di bauungsplanes Geschäftshäuser in unterschiedlicher Höht (2- bis 7-geschossig) errichtet werden. Frau Dipl.Ing. Fri teilte mit, daß sich die Flächen in diesem Bereich mit Auf nähme des Kaufhauses Hisgen im Eigentum der Stadt bw| des Sanierungsträgers befinden. Die Ordnungsmaßnahmen Kernbereich des Sanierungsgebietes seien durchgeführt.
Es stehe jetzt also Grundvermögen der Stadt zum Verkauf Interessenten für eine Bebauung zur Verfügung.
Anders stelle sich die Situation in den Randbereichen daij Dort müßte noch Grunderwerb getätigt werden. Außerd< sei eine Planung der Straße, die um die evtl, zu erricht« Tiefgarage führen soll, erforderlich.
Der Stadtrat nahm die von Frau Dipl.Ing. Friedsam vorge genen Informationen zur Kenntnis. Die Diskussion über Teilfragen wurden an die zuständigen Fachausschüsse ven sen.
Im zweiten Teil dieses Tagesordnungspunktes ging es da»»| die Frage, ob am Konrad-Adenauer-Platz eine Tiefgarage legt werden soll. Den Ratsmitgliedern lag eine Kostenaufs* lung des Architekturbüros Prof. Deilmann vor. Bei einem Volumen von 210 Parkplätzen (maximal) in der Tiefgarag ( | würden Kosten in Höhe von 3,1 Mill. DM entstehen. Von den 210 Parkplätzen sollen 30 als private Stellplätze ven tet werden, so daß sich der Kostenanteil für die 180 öfM liehen Stellplätze auf 2,7 Mill. DM belaufen würden.
Bei einer Bezuschussung des Projektes aus Mitteln des Koij junkturförderungsprogrammes blieben also für die Stad I Kosten in Höhe von 900.000,- DM. Der anwesende Verttp ter des Architekturbüros Deilmann, Dipl.Ing. Junglas, er auf Fragen der Ratsmitglieder, daß es möglich ist,
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Einielnummern können gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinf I
nseinummern können susatshch rum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verla| erworben werden.
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