lontabaur 7
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Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 14. Juli 1977
Außer der Schulorganisation, über die bereits auf der Titelseite berichtet ist, standen folgende Angelegenheiten bei der Sitzung des Verbandsgemeinderates am Donnerstag, dem 14. Juli 1977 zur Entscheidung an:
Änderung des Planansatzes im Finanzplan des Verbandsgemeindewerkes
Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, die Planansätze des Finanzplanes für das Verbandsgemeindewerk im Wirtschaftsjahr 1977 in Einnahmen und Ausgaben um 1.164.150 DM von 3.524.880,- DM auf 4.689.030,- DM zu erhöhen. Dieser Beschluß hat seine Ursache in den z.Zt. sehr günstigen Zinssätzen. Ein im Jahr 1974 aufgenommenes Darlehen wurde gekündigt. Dafür wurde zu günstigeren Konditionen ein Darlehen bei einer anderen Bank aufgenommen.
Uber- und außerplanmäßige Ausgaben
Der Verbandsgemeinderat erteilte seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1977. Es handelt sich dabei im einzelnen um folgende Maßnahmen:
a) Kanalbau in der Friedhofstr. in Welschneudorf,
außerplanmäßig 11.000,-DM
b) Kanalbau in der Gartenstr. in Welschneudorf, außerplanmäßig 15.000,- DM
c) Planungskosten, außerplanmäßig 100.000,-DM
d) Erwerb von beweglichem Vermögen,
überplanmäßig 7.500,- DM
e) Kanalbau im Baugebiet „Helfensteinstr.“ in
Eitelborn, überplanmäßig 9.000,- DM
f) Unterhaltung von Grundstücken (Fenstererneuerung in der Augstschule) überplan-
. mäßig 4.000,-DM
g) Anschaffung von Schulmöbeln im Zuge der Schulorganisationsmaßnahmen zum Schuljahresbeginn 1977, überplanmäßig 163.000,- DM
h) Baumaßnahmen bei der Augst-Schule,
überplanmäßig 280.000,- DM.
i) Bau einer Schulturnhalle, überplanmäßig 59.000,- DM
j) Kanalbau in der Waldstraße in Niederelbert,
überplanmäßig 31.000,- DM
k) Kanalbau in der Brückenwiesenstr.in Nomborn,
überplanmäßig 35.000,-DM
Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer beschlossen
Der Verbandsgemeinderat beschloß einen Entwurf der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung der Vergnügungssteuer. Gegenstand dieser Satzung ist es, daß Tanzbelustigungen, Kostümfeste und Maskenbälle, die von örtlichen Vereinen durchgeführt werden und nicht schon nach dem Vergnügungssteuergesetz steuerfrei sind, nicht der Vergnügungssteuer unterliegen, wenn sie überwiegend von Vereinsmitgliedern oder deren Angehörigen besucht werden.
Neuwahl eines Mitgliedes für den Ausschuß für Fremdenverkehr und Umweltschutz
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wählte der Verbandsgemeinde rat einstimmig Herrn Reinhard Mäurer, Westervvaldstr. 22,
5411 Kadenbach, zum Mitglied des Ausschusses für Fremdenverkehr und Umweltschutz. Herr Mäurer tritt die Nachfolge von Herrn Helmut Klee, Kadenbach an, der durch Wohnungswechsel die Fähigkeit zur Bekleidung eines Ehrenamtes der Verbandsgemeinde Montabaur nicht mehr besitzt.
Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde
Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde wurde so geändert, daß nunmehr den Ratsmitgliedern und den ehrenamtlichen Beigeordneten Fahrtkosten, die für die Teilnahme an Fraktions.- sitzungen entstehen, erstattet werden können. Bislang waren lediglich die Fahrtkosten für die Sitzungen des Verbandsgemeinderates ersetzt worden.
Die Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden sieht eine solche Erstattung, wie sie jetzt in dei Hauptsatzung der Verbandsgemeinde verankert werden soll, vor.
Maßnahmen gegen die Prostitution an der B 49 zwischen Nentershausen und Görgeshausen
Diesem Punkt lag ein Antrag der Schulleitungen der Freiherr- vom-Stein-Schule, Nentershausen und der Volksschule Gör- geshausen/Niedererbach zugrunde. Die beiden Schulleiter hatten sich bereits an die Bezirksregierung mit der Bitte gewandt, für den Bereich der Gemeinden Görgeshausen und Nentershausen eine Rechtsverordnung zu erlassen, durch die ein Verbot der Prostitution in diesem Bereich ausgesprochen wird. Dieser Antrag wurde damit begründet, daß vor allem die Kinder aus den benachbarten Gemeinden, die aus den vorbeifahrenden Schulbussen und beim Spielen das Treiben der Prostituierten beobachten können, dadurch sittlich gefähr det werden. Die Bezirksregierung sah sich außerstande, eine solche Rechtsverordnung zu erlassen, da die Voraussetzungen dafür nach ihrer Auffassung nicht.vorlagen. Die Schulleiter brachten bei ihrem Antrag an den Verbandsgemeinderat zum Ausdruck, daß nach ihrer und der Elternschaft Meinung eine eklatante Gefährdung sittlicher Werte vorliegt, die sehr wohl zum Erlaß einer Rechtsverordnung berechtigen müßte. Es wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß für

