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;iner Fraktion sei auch der Auffassung, daß die Behauptung, lit der Ausweisung des Sondernutzungsgebietes
-erde die Stadt „ausgetrocknet“ nicht zutrifft. Es gehe licht um die Ausweisung einer Fläche für die Ansiedlung eines erbrauchcrmarktes für einen bestimmten Interessenten, sondern die langfristige Bevorratung von Flächen, um sie im Bedarfs- J1 zur Ansiedlung entsprechender Betriebe anbieten zu können. Ir. Hütte erklärte, in der CDU-Fraktion gäbe es keinen Fraktionszwang, so daß ihre Mitglieder entsprechend ihrer Meinung ent- ihciden können.
Stadtteil Hol |>as fraktionslose Mitglied des Stadtrates, Schweizer, wandte sich ™cgen die Ausweisung eines Sondernutzungsgebietes. Er vertrat ie Auffassung, es komme primär darauf an, die Innenstadt zu eieben durch Schaffung neuen Angebotes im innerstädtischen ereich.
uch die Gewerbetreibenden seien hier zu erhöhten Anstrengun- ;en aufgefordert. Die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes auf em „Horresser Berg“, so meinte Ratsmitglied Schweizer, laufe iesen Bestrebungen entgegen und sei geeignet, die Innenstadt ,aussterben “ zu lassen.
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BPD-Sprecher Stühn sprach sich für eine Beibehaltung des geplanten Sondernutzungsgebietes aus mit der Einschränkung, daß nan eine gewisse Zeit abwarten solle.
fenn sich innerhalb dieser Zeit kein Interessent finden ließe,
[solle das Sondernutzungsgebiet umgewidmet werden.
[Das Mitglied der CDU-Fraktion König plädierte ebenfalls gegen [die Beibehaltung des Sondernutzungsgebietes am „Horresser Berg“ [Er vertrat die Auffassung, daß in der Umgebung von Montabaur [das Warenangebot für die Bedürfnisse des täglichen Lebens ausreichend sei und verwies auf die bereits bestehenden Verbrauchermärkte in der Umgebung von Montabaur. Die Ansiedlung eines weiteren Verbrauchermarktes, so Ratsmitglied König, mache [dem Gewerbetreibenden von Montabaur das Leben schwerer als es nötig sei und führe überdies auch zu Nachteilen für den Verbraucher.
Bürgermeister Mangels berichtete, daß eine Änderung der Baunutzungsverordnung beabsichtigt ist, nach der Sondernutzungs- [ gebiete nicht nur für Verbrauchermärkte auszuweisen sind, sondern auch für großflächige Handelsbetriebe, also Betriebe, die wegen ihrer Umwelteinwirkungen nicht in anderen Gebieten unterzubringens.ind. Er sprach sich für die Ausweisung einer solchen Fläche in diesem Bereich aus, da man andernfalls auf lange Sicht keine Möglichkeit mehr habe, Interessenten für derartige Unternehmen Flächen anzubieten.
Die Abstimmung ergab, daß sich 9 Ratsmitglieder für die Beibehaltung des Sondernutzungsgebietes aussprachen und 10 dagegen. Ein Ratsmitglied enthielt sich der Stimme.
Die Abstimmung über die Alternativplanungen hinsichtlich der Erschließungsmöglichkeiten führte zu einer Annahme des Vorschlages der CDU-Fraktion mit 13 Ja-Stimmen 1 Stimmenthaltung und 5 Gegenstimmen.
Beschlußfassung über das neue Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald
Zu diesem Punkt sprach der Leiter des Forstamtes Koblenz,
Dr. Jakobi, vor dem Stadtrat. Dr. Jakobi hatte in seiner früheren Tätigkeit bei der Bezirksregierung Koblenz als Leiter der Forsteinrichtungsabteilung das Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald erstellt.
Er legte sehr umfangreiches Zahlenmaterial vor, in dem die unterschiedlichen Funktionen der im Stadtwald angebauten Baumarten detailliert aufgeschlüsselt sind. So wurden Zahlen über die Häufigkeit des Vorkommens der verschiedenen Baumarten vorgelegt und diese hinsichtlich ihrer verschiedenen Funktionen (Schutzwaldfunktion, Wert als Wirtschaftswald, differenziert nach Rein- und Mischbeständen, Schutz- und Erholungsfunktion) aufgeschlüsselt.
Das Resümee des Planverfassers fiel positiv aus. Er stellte fest, daß mit dem Kapital an Holzvorräten in der Vergangenheit schonend umgegangen wurde. Man sei nicht „in die Vollen gegangen“, sondern habe sehr umsichtig das vorhandene Kapital genutzt. Aufgrund dessen lasse sich für die nächsten Jahre
prognostizieren, daß mit Sicherheit kein Verlust im Wald auftritt, sondern sich immer ein, wenn auch kleiner Gewinn, erwirtschaften läßt. Diese Prognose sei übrigens selten geworden.
Im Rahmen seiner Tätigkeit habe er in unserem Bereich bislang nur einer Stadt ein solch positives Ergebnis vorlegen können.
Die Ratsmitglieder nahmen das vorgelegte Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald, das im Rhythmus von 10 Jahren fortgeschrieben wird, zustimmend zur Kenntnis.
Straßenbenennung im Stadtgebiet von Montabaur
Einstimmig beschloß der Stadtrat, die Straße an der Lutherkirche - von der Elgendorfer Straße bis zum Kindergarten „St.Mar tin-mit der Bezeichnung ,,Martin-Luther-Straße“ zu versehen.
Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen
Unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen des Bundes baugesetzes und der Satzung über die Erhebung von Erschlie ßungsbeiträgen der ehemaligen Gemeinde Elgendorf stellte der Stadtrat die Fertigstellung der Forsthausstraße (verlaufend von der Baumbacher Str. bis einschl. Grundstück Wolf) fest um beschloß, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtung als Erschließungsbeiträge zu erheben.
Bei der fertiggestellten Teileinrichtung handelt es sich um die F'ahrbahn. Als Zeitpunkt der Fertigstellung dieser "Erschließun anlage wurde der 1.1.1977 festgesetzt.
Änderung der Satzung über die Erhebun von Beiträgen für den Ausbau von Ersch (Ausbaubeiträge)
fießungsanlagen
Der Stadtrat beschloß die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge), in der Form, in der sie dem Re vorgelegt wurde. Gegenstand der Änderung ist es, daß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Fir- schließungsanlagen (Ausbaubeitrijge) vom 22.1.1976 rückwirkende Kraft ab 1.1.1971 bcigelegt wird. Die Änderung wurde erforderlich, weil die damals geltende Satzung nicht mehr den heutigen Anforderungen der Rechtsprechung entspricht.
Das Kommunalabgabengesetz ermächtigt die Gemeinden Satzungen mit rückwirkender Kraft zu versehen, wenn dadurch insgesamt keine Verschlechterung für die Beitragspflichtigen eintritt.
Einleitung der vorbereitenden Untersuchung für das Sanierung gebiet „Altstadt I" (1. und 2. Änderung)
Die Ratsmitglieder beschlossen, das für die Grundstücke Flur 17
Flurstücke Nr. 2982/5, 5646 (tlw.) 110/2979, 111/2979,91/2979,92/2979.
Flur 44
Flurstücke Nr. 322, 323
der Beginn der vorbereitenden Untersuchung gern. § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes erfolgen soll. Dabei wurde besonders auf die Auskunftspflicht nach § 3 Abs. 4 und das Grundstücksbetretungsrecht gern. § 86 Abs. 1 und 2 des Städtebauförderungsgesetzes i.V. m. § 151 BBauG hingewiesen.
Stellungnahme z r jm Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wirges im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange
Gegen den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wirges wurden seitens des Stadtrates im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange, in dem die benachbarten Gemeinden gehört werden, keine Einwendungen erhoben. Einziger Berührungspunkt der Stadt mit die sem Flächennutzungsplan ist das gemeinsame Industriegebiet.
Kirchweihfest in Eschelbach 25 Jahre St. Blasius-Kirche
Ganz im Zeichen des 25jährigen Bestehens der St.Blasius- Kirche wird die diesjährige Kirmes im Stadtteil Eschelbach stehen.

