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;iner Fraktion sei auch der Auffassung, daß die Behauptung, lit der Ausweisung des Sondernutzungsgebietes

-erde die Stadtausgetrocknet nicht zutrifft. Es gehe licht um die Ausweisung einer Fläche für die Ansiedlung eines erbrauchcrmarktes für einen bestimmten Interessenten, sondern die langfristige Bevorratung von Flächen, um sie im Bedarfs- J1 zur Ansiedlung entsprechender Betriebe anbieten zu können. Ir. Hütte erklärte, in der CDU-Fraktion gäbe es keinen Fraktions­zwang, so daß ihre Mitglieder entsprechend ihrer Meinung ent- ihciden können.

Stadtteil Hol |>as fraktionslose Mitglied des Stadtrates, Schweizer, wandte sich cgen die Ausweisung eines Sondernutzungsgebietes. Er vertrat ie Auffassung, es komme primär darauf an, die Innenstadt zu eieben durch Schaffung neuen Angebotes im innerstädtischen ereich.

uch die Gewerbetreibenden seien hier zu erhöhten Anstrengun- ;en aufgefordert. Die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes auf emHorresser Berg, so meinte Ratsmitglied Schweizer, laufe iesen Bestrebungen entgegen und sei geeignet, die Innenstadt ,aussterben zu lassen.

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BPD-Sprecher Stühn sprach sich für eine Beibehaltung des geplan­ten Sondernutzungsgebietes aus mit der Einschränkung, daß nan eine gewisse Zeit abwarten solle.

fenn sich innerhalb dieser Zeit kein Interessent finden ließe,

[solle das Sondernutzungsgebiet umgewidmet werden.

[Das Mitglied der CDU-Fraktion König plädierte ebenfalls gegen [die Beibehaltung des Sondernutzungsgebietes amHorresser Berg [Er vertrat die Auffassung, daß in der Umgebung von Montabaur [das Warenangebot für die Bedürfnisse des täglichen Lebens aus­reichend sei und verwies auf die bereits bestehenden Verbraucher­märkte in der Umgebung von Montabaur. Die Ansiedlung eines weiteren Verbrauchermarktes, so Ratsmitglied König, mache [dem Gewerbetreibenden von Montabaur das Leben schwerer als es nötig sei und führe überdies auch zu Nachteilen für den Ver­braucher.

Bürgermeister Mangels berichtete, daß eine Änderung der Bau­nutzungsverordnung beabsichtigt ist, nach der Sondernutzungs- [ gebiete nicht nur für Verbrauchermärkte auszuweisen sind, son­dern auch für großflächige Handelsbetriebe, also Betriebe, die wegen ihrer Umwelteinwirkungen nicht in anderen Gebieten unterzubringens.ind. Er sprach sich für die Ausweisung einer solchen Fläche in diesem Bereich aus, da man andernfalls auf lange Sicht keine Möglichkeit mehr habe, Interessenten für derartige Unternehmen Flächen anzubieten.

Die Abstimmung ergab, daß sich 9 Ratsmitglieder für die Bei­behaltung des Sondernutzungsgebietes aussprachen und 10 da­gegen. Ein Ratsmitglied enthielt sich der Stimme.

Die Abstimmung über die Alternativplanungen hinsichtlich der Erschließungsmöglichkeiten führte zu einer Annahme des Vorschlages der CDU-Fraktion mit 13 Ja-Stimmen 1 Stimmenthaltung und 5 Gegenstimmen.

Beschlußfassung über das neue Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald

Zu diesem Punkt sprach der Leiter des Forstamtes Koblenz,

Dr. Jakobi, vor dem Stadtrat. Dr. Jakobi hatte in seiner früheren Tätigkeit bei der Bezirksregierung Koblenz als Leiter der Forst­einrichtungsabteilung das Forsteinrichtungswerk für den Stadt­wald erstellt.

Er legte sehr umfangreiches Zahlenmaterial vor, in dem die unterschiedlichen Funktionen der im Stadtwald angebauten Baumarten detailliert aufgeschlüsselt sind. So wurden Zahlen über die Häufigkeit des Vorkommens der verschiedenen Baumar­ten vorgelegt und diese hinsichtlich ihrer verschiedenen Funktio­nen (Schutzwaldfunktion, Wert als Wirtschaftswald, differenziert nach Rein- und Mischbeständen, Schutz- und Erholungsfunk­tion) aufgeschlüsselt.

Das Resümee des Planverfassers fiel positiv aus. Er stellte fest, daß mit dem Kapital an Holzvorräten in der Vergangenheit schonend umgegangen wurde. Man sei nichtin die Vollen gegangen, sondern habe sehr umsichtig das vorhandene Kapital genutzt. Aufgrund dessen lasse sich für die nächsten Jahre

prognostizieren, daß mit Sicherheit kein Verlust im Wald auftritt, sondern sich immer ein, wenn auch kleiner Gewinn, erwirtschaften läßt. Diese Prognose sei übrigens selten gewor­den.

Im Rahmen seiner Tätigkeit habe er in unserem Bereich bislang nur einer Stadt ein solch positives Ergebnis vorlegen können.

Die Ratsmitglieder nahmen das vorgelegte Forsteinrichtungs­werk für den Stadtwald, das im Rhythmus von 10 Jahren fort­geschrieben wird, zustimmend zur Kenntnis.

Straßenbenennung im Stadtgebiet von Montabaur

Einstimmig beschloß der Stadtrat, die Straße an der Lutherkir­che - von der Elgendorfer Straße bis zum KindergartenSt.Mar tin-mit der Bezeichnung ,,Martin-Luther-Straße zu versehen.

Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen

Unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen des Bundes baugesetzes und der Satzung über die Erhebung von Erschlie ßungsbeiträgen der ehemaligen Gemeinde Elgendorf stellte der Stadtrat die Fertigstellung der Forsthausstraße (verlaufend von der Baumbacher Str. bis einschl. Grundstück Wolf) fest um beschloß, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtung als Erschließungsbeiträge zu erheben.

Bei der fertiggestellten Teileinrichtung handelt es sich um die F'ahrbahn. Als Zeitpunkt der Fertigstellung dieser "Erschließun anlage wurde der 1.1.1977 festgesetzt.

Änderung der Satzung über die Erhebun von Beiträgen für den Ausbau von Ersch (Ausbaubeiträge)

fießungsanlagen

Der Stadtrat beschloß die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschlie­ßungsanlagen (Ausbaubeiträge), in der Form, in der sie dem Re vorgelegt wurde. Gegenstand der Änderung ist es, daß der Sat­zung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Fir- schließungsanlagen (Ausbaubeitrijge) vom 22.1.1976 rückwir­kende Kraft ab 1.1.1971 bcigelegt wird. Die Änderung wurde erforderlich, weil die damals geltende Satzung nicht mehr den heutigen Anforderungen der Rechtsprechung entspricht.

Das Kommunalabgabengesetz ermächtigt die Gemeinden Sat­zungen mit rückwirkender Kraft zu versehen, wenn dadurch insgesamt keine Verschlechterung für die Beitragspflichtigen eintritt.

Einleitung der vorbereitenden Untersuchung für das Sanierung gebietAltstadt I" (1. und 2. Änderung)

Die Ratsmitglieder beschlossen, das für die Grundstücke Flur 17

Flurstücke Nr. 2982/5, 5646 (tlw.) 110/2979, 111/2979,91/2979,92/2979.

Flur 44

Flurstücke Nr. 322, 323

der Beginn der vorbereitenden Untersuchung gern. § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes erfolgen soll. Dabei wurde besonders auf die Auskunftspflicht nach § 3 Abs. 4 und das Grundstücksbetretungsrecht gern. § 86 Abs. 1 und 2 des Städtebauförderungsgesetzes i.V. m. § 151 BBauG hingewie­sen.

Stellungnahme z r jm Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wirges im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange

Gegen den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbands­gemeinde Wirges wurden seitens des Stadtrates im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange, in dem die benachbarten Gemeinden gehört werden, keine Einwen­dungen erhoben. Einziger Berührungspunkt der Stadt mit die sem Flächennutzungsplan ist das gemeinsame Industriegebiet.

Kirchweihfest in Eschelbach 25 Jahre St. Blasius-Kirche

Ganz im Zeichen des 25jährigen Bestehens der St.Blasius- Kirche wird die diesjährige Kirmes im Stadtteil Eschelbach stehen.