Montabaur 6
Bebauungsplan „Auf dem Damm“ i.d.g.F.
Bebauungsplan „In der Grabkaut“ i,d.g.F. (vom 23. 7.1959) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 18.8.1976
Bebauungsplan „Damm-Stcineck“ mit Änderungen i.d.g.F.
(vom 18.4.1968)
2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb einesjahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Ruppach-Goldhausen, den 15.6.1977
gcz. Ferdinand, Ortsbürgermeister
Herzlich willkommen zur Kirmes in Ruppach-Gold - hausen
An diesem Wochenende feiert unsere Gemeinde ihr traditionelles Kirchweihfest.
Aus diesem Anlaß wünsche ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern frohe Kirmestage und recht viele Stunden der Freude und Geselligkeit.
Unsere Gäste aus nah und fern heiße ich besonders herzlich willkommen und wünsche auch ihnen erholsame Stunden in unserer Mitte.
Dem Kirmesjahrgang 1958/59 danke ich bereits jetzt für seine Bereitschaft, die Kirmes in althergebrachter Weise zu gestalten und wünsche ihm hierzu ein gutes Gelingen.
Die Schaustellerfamilie Pfeiffer aus Limburg-Eschhofen wird wie in den Vorjahren ihren Vergnügungspark auf dem Kirmesplatz aufbauen, und die Gastwirtschaften sind auf stärksten Andrang vorbereitet und werden das Beste aus Keller und Küche bieten.
gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister
AUGST
Öffentliche Bekanntmachung
Am Dienstag, dem 28. Juni 1977 findet um 17.00 Uhr im Bürgermeisteramt in Eitelborn eine Sitzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Bad Ems“ statt.
TAGESORDNUNG:
Nichtöffentliche Sitzung
1. Beschlußfassung über Planung Hauptsammler Augst -VG Bad Ems
-Vertrag Ing. Büro Leis-Bodora -
2. Finanzierungsantrag
3. Verschiedenes.
gez. Diel, Vorsitzender
Kindergarten Simmern/Neuhäusel
Am Freitag, dem 24.6.1977 um 16.00 Uhr, feiern wir mit unseren Kindergartenkindern in der Pfarrkirche in Simmern eine Heilige Messe unter dem Thema: „Gott liebt die Kinder“ .
Zur Opferung bringen die Kinder selbstgefertigte Bastelarbeiten mit, die im Anschluß an die Messe vor der Kirche verkauft werden.
Zur Mitfeier sind alle Bewohner der beiden Gemeinden Simmern und Neuhäusel recht herzlich eingeladen, insbesondere die Eltern.
Zum Transport der Kinder und Eltern steht ein Bus bereit: Abfahrt in Neuhäusel 15.45 Uhr, Rückfahrt v.Simmern 17.15
gez. Güllcring, Leiterin.
EITELBORN:
Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Eitelborn
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz.
1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundes! baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die WirJ kung des § 155a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzun| gen nachträglich festgelegt:
1. Bebauungsplan ,Auf der Höll“ in der geltenden Fassung (vom 10.10.1975) einschließlich Änderungen
2. Bebauungsplan .Jlelfensteinstraße und Bodenweg" i.d.g.F. einschließlich Änderungen vom 31.12.1976)
3. Bebauungsplan „Im Struthfeld“ i.d.g.F. (vom 28.1. 1974)
4. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erst-1 malige Herstellung von Erschließungsanlagen (Ersdilitl ßungsbeiträge) vom 3.4.1976.
2. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrensoder Form Vorschriften des Bundesbaugesetzes beim ZustajJ kommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung! gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies! gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung odtl die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
3. Die in § 155a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Eitelborn, den 15.6.1977 gez. Hümmerich, Ortsbürgermeisterl
Waldfrevel • DM 500,- Belohnung
Wie im Amtsblatt vom 1 7.6.1977 berichtet, wurden Edelfich I ten im Werte von etwa DM 4.000,— in einer Edelfichtenkultur I am Fernseh-Umsetzer beschädigt. An etwa 150 Bäumen hatm| die Höhen- und Seitentriebe abgeschlagen.
Jetzt wurde festgestellt, daß man in einer weiteren Edelfichten| kultur etwa 100 m unterhalb des Femseh-Umsetzers einen Schaden in noch größerem Umfang angerichtet hat. Hier sind an etwa 250 Bäumen ebenfalls die Höhen- und Seitentriebe abgeschlagen.
Die Polizei in Montabaur ist für Hinweise dankbar, die zur Klärung der Tat führen könnten.
Für die Aufklärung ist eine Belohnung von 500,- DM vom Eigentümer ausgesetzt.
Dienststunde des Ortsbiirgermeisters fällt aus
Am Dienstag, dem 28. Juni 1977 muß die Dienststunde desOrtJ Bürgermeisters leider ausfallen, da zur gleichen Zeit die Sitzung! des Abwasserzweckverbandes Bad Ems stattfindet.
Oie Freiw. Feuerwehr
hält ihre nächste Zusammenkunft am Freitag, dem 24. Juni 1977, 19.30 Uhr, auf dem Waldfestplatz zur Vorbereitung des Waldfestes.
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Waldfest am 25. und 26. Juni 1977
Wie alljährlich, veranstalten wir auch dieses Jahr unser traditio] nelles Waldfest.
PROGRAMM FOLGE:_
SAMSTAG, den 25. Juni 1 7.00 Uhr Eröffnung 20.00 Uhr Tanz
SONNTAG, den 26. Juni 10.00 Uhr Frühschoppen 12.00 Uhr Eintopfessen 17.00 Uhr Ausklang.
Wir möchten hiermit nochmals alle alten und neuen Bürger aus Eitelborn und der umliegenden Ortschaften recht herzlich| einladen.
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