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[ffentliche Bekanntmachung
ljie nächste Sitzung des Ortsgemcinderates Boden findet am j Donnerstag, dem 30. Juni 1977, um 20 Uhr in der Schule statt.
duiESORDNUNG ^Öffentliche Sitzung:
l! Stellungnahme zum Flächennutzungsplanentwurf der Ver- : bandsgemeinde Wirges.
2, Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zu- | schusses bzw. eines Ehrenpreises für den ASV „Deutsche Eiche“, Boden anläßlich des 50jährigen Vereinsjubiläums. Verschiedenes.
11. Nichtöffentliche Sitzung
L. - --- . - - . _
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lj Beratung und Beschlußfassung über die Jagdverpachtung im | Markwald.
Verschiedenes.
iden, 21.7.77 gez. Eulberg, Ortsbürgermeister
entl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Boden
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz.
l> Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundes- | baugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221) ff.) wird die Wirkung des § 155a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:
1. Bebauungsplan „Beul“ in der gültigen Fassung (vom 10.6. 1970),
2. Bebauungsplan „Beul II“ i.d.g.F. (vom 3.5.1976)
3. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagcn (Erschließungsbeiträge) vom 25.6.1976.
8. Nach § 155 a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Boden, den 15.6.1977 gez. Eulberg, Ortsbürgermeister
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Heiligenroth
*echtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz.
Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2221) ff.) wird die Wirkung des § I55a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:
Bebauungsplan ,,Im Güren“ in der geltenden Fassung (von 1963) Bebauungsplan ,,Auf der Kuh“ i.d.g.F. mit Änderungen (vom 10.6.1971)
Bebauungsplan .^Änderung und Erweiterung des Industrie - gebietes “ i.d.g.F. mit Änderungen Bebauungsplan „Bawart“ i.d.g.F.
Bebauungsplan „Im Güren II“ i.d.g.F. (vom 28.8.1967) Bebauungsplan „Industriegebiet“ i.d.g.F. (vom 4.12.1967) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 13.7.1976,
Satzung über eine Veränderungssperre vom 30.7.1976 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 30.7.1976 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 24.5.1965.
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 3.12.1966 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 12.1.1967 Satzung über eine Veränderungssperre vom 8.7.1972 Satzung über eine Veränderungssperre vom 30.8.1972.
2. Nach § 155a BBauG ist eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen von Satzungen nach diesem Gesetz unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind.
3. Die in § 155 a Satz 1 BBauG bestimmte Jahresfrist beginnt für die in Ziff. 1 aufgeführten Satzungen einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Heiligenroth, den 15.6.1977
gez. Manns, Ortsbürgermeister
Planung für den Bau der Mehrzweckhalle in Heiligenroth
Der Ortsgemeinderat Heiligenroth beriet in seiner Sitzung am 15.6.1977 die drei vorgelegten Entwürfe für den Bau einer Sport- bzw. Mehrzweckhalle. Alle Entwürfe gehen von einer Größenordnung von 18 x 36 m aus mit teilweiser Unterkellerung. Die Anordnungen der Nebenräume sind verschieden und können nach den Wünschen oder Erfordernissen entsprechend
ausgebaut werden.
Obwohl in den drei vorgelegten Entwürfen die Bauausführung differenziert ist, sind die veranschlagten Baukosten etwa gleich. Da der Ortsgemeinderat sich mehrheitlich nicht in der Lage sieht, die technischen Details zu bewerten, wurde beschlossen, mit Zustimmung der Planverfasser, bei der Sportstättenberatungs stelle beim Sozialministerium Rheinland-Pfalz ein Gutachten einzuholen.
Antrag auf Errichtung eines Feuerlöschteiches
ln der gleichen Sitzung stellte der Ortsgemeinderat an die Verbandsgemeinde Montabaur den Antrag auf Errichtung eines Feuerlöschteiches in der Flur 9 der Ortsgemeinde Heiligenroth, zwischen den Industriegebieten Heiligenroth und Montabaur. Der geplante Feuerlöschteich soll insbesondere dem Brandschutz in den beiden Industriegebieten dienen.
Änderung des Bebauungsplanes „Im Güren"
Des weiteren beschloß der Ortsgemeinderat den Bebauungsplan „Im Güren“ so zu ändern, daß für das Grundstück Nr. 148 in der Flur 48 die zweigeschossige Bauweise zugelassen wird.
Hinweis
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, daß auf einigen gemeindeeigenen Grundstücken, die bisher nicht verpachtet sind, das Gras abgeerntet werden kann.
Wer daran interessiert ist, möge sich beim Ortsbürgermeister melden.
Seniorenkreis Heiligenroth
Für den 13.7.77 ist ein Ganztagsausflug zum Biggesee vorgesehen.
Interessenten mögen sich bitte bis zum 1.7.77 bei Herrn Eduard Müller, Moselstraße anmelden.
Das nächste Treffen des Seniorenkreises ist am 6.7.77, 15 Uhr, im Pfarrheim.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentl. Bekanntmachung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
Rechtsverbindlichkeit von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz.
1. Gemäß Artikel 3 § 12 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18,8.1976 (BGBl. I S. 2221 ff.) wird die Wirkung des § 155a des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ff.) für folgende Satzungen nachträglich festgelegt:
Bebauungsplan „Steineck“ in der geltenden Fassung

