Montabaur 10
öffantliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ..Helfensteinstraße und „Bodenweg“ der Ortsgemeinde Eitdborn für das Grundstück Flur 3, Flurstück 185/8 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 18.3.1977 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Helfensteinstraße“ und „Bodenweg“ gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß für das Flurstück Nr. 185/8 entgegen den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes ein Trempel von 0,80 m zugelassen wird.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§39 j, 40 und 42- 44 BBauG bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
gez. Hümmerich,Ortsbürgermeister.
Waldfrevel
In einer Edelfichtenkultur in der Nähe des Fernseh-Umsetzers wurden Edelfichten im Werte von etwa 4.000,- DM beschädigt. An etwa 150 Bäumen hat man die Höhen- und Seitentriebe abgeschlagen. Die Polizei in Montabaur ist für Hinweise dankbar, die zur Klärung der Tat führen könnten.
Für die Aufklärung ist eine Belohnung vom Eigentümer von 500,- DM ausgesetzt.
Freiwillige Feuerwehr Eitelborn
Die Freiwillige Feuerwehr Eitelborn hält ihre nächste Übung am Donnerstag, dem 16.6.1977, um 19.30 Uhr. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Am Sonntag, dem 19.6.1977 besuchen wir das II. Kreisfeuerwehrfest in Hachenburg. Die Abfahrt erfolgt um 12.00 Uhr mit dem Bus ab Feuerwehrhaus. Alle aktiven Mitglieder werden mit Frauen und Freundinnen recht herzlich zu dieser Fahrt eingeladen.
Waldfest am 25. und 26. Juni 1977 der Freiwilligen Feuerwehr
„Ab 25.6. ist es soweit !
Dann ist Waldfestzeit !
Da ist was los, da gehts hoch her;
Beim Waldfest von der Feuerwehr ! “
PROGRAMMFOLGE:
SAMSTAG, den 25. Juni 17.00 Uhr Eröffnung 20.00 Uhr Tanz
SONNTAG, den 26. Juni 10.00 Uhr Frühschoppen 12.00 Uhr Eintopfessen 17.00 Uhr Ausklang.
Alle Bürger von Eitelbom , auch die Neubürger , und die der umliegenden Ortschaften sind recht herzlich eingeladen.
Verbringen Sie ein paar frohe Stunden auf dem WaldfestpÜ im Erlenweg.
NEUHÄUSEL:
Störung der Nachtruhe durch Hundegebell
In den letzten Tagen sind Einwohner bei mir vorstellig gewoj. den, und haben Beschwerde darüber geführt, daß sie wieder holt durch länger anhaltendes Hundegebell in ihrer Nachtruht gestört werden. Es soll sich hier vorwiegend um Hunde handtl die nachts außerhalb von Gebäuden in Zwingern etc. gehaltei werden.
Ich nehme diese Beschwerden zum Anlaß, an die in Betracht kommenden Hundehalter die Bitte zu richten, Rücksicht aut die Nachtruhe ihrer Nachbarn zu nehmen und die Hunde so unterzubringen, daß künftig Belästigungen in den Nachtstunden durch Hundegebell vermieden werden.
Hümmerich, Ortsbürgermeister]
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SIMMERN:
öffentl. Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes .. ,JCurfürsten | wiese - Klering “ der Ortsgemeinde Simmern für die Grundstücke Flur 2, Flurstücke 89, 90 gemäß § 13 BBauG, hier: Be-| kanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung vom I 4.4.1977 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „K| fürstenwiese - Klering“ gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß für die Flurstücke 89 und 90 in der Flur 2
der Abstand der überbaubaren Fläche zur Schulstraße von
7.00 m auf 5,00 m verringert wird.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs-j unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst| stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Simmern während der ortsüblichen Dienststunden eingeseh^ werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beinl Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von derVer-1 letzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffen| lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit I Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend j gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen! wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42- 44 BBauG bezeichneten " Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 ß' ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1, bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind,die| Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
gez. Schneider, Ortsbürgermeister-
Bei
BUCHFINKENLAND
GACKENBACH:
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agenhinweis
Der heutigen Ausgabe des Amtsblattes der V erbandsgemeincj
Montabaur, Nr. 24, liegen folgende Satzungen bei:
a) Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach über die Erhe I bung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattung* ^ wesen vom 4.6.1977,
b) Satzung der Ortsgemeinde Gackengach über das Fried j hofs- und Bestattungswesen vom 4.6.1977 bei.
Wir bitten um Beachtung !
Hei

