Einzelbild herunterladen

Montabaur 10

öffantliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ..Helfensteinstraße undBodenweg der Ortsgemeinde Eitdborn für das Grundstück Flur 3, Flurstück 185/8 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntma­chung gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 18.3.1977 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Helfensteinstraße undBodenweg gemäß § 13 BBauG be­schlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß für das Flurstück Nr. 185/8 entgegen den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes ein Trempel von 0,80 m zugelassen wird.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verlet­zung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent­lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§39 j, 40 und 42- 44 BBauG bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig­keit des Anspruches herbeigeführt wird.

gez. Hümmerich,Ortsbürgermeister.

Waldfrevel

In einer Edelfichtenkultur in der Nähe des Fernseh-Umsetzers wurden Edelfichten im Werte von etwa 4.000,- DM beschädigt. An etwa 150 Bäumen hat man die Höhen- und Seitentriebe ab­geschlagen. Die Polizei in Montabaur ist für Hinweise dankbar, die zur Klärung der Tat führen könnten.

Für die Aufklärung ist eine Belohnung vom Eigentümer von 500,- DM ausgesetzt.

Freiwillige Feuerwehr Eitelborn

Die Freiwillige Feuerwehr Eitelborn hält ihre nächste Übung am Donnerstag, dem 16.6.1977, um 19.30 Uhr. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Am Sonntag, dem 19.6.1977 besuchen wir das II. Kreisfeuer­wehrfest in Hachenburg. Die Abfahrt erfolgt um 12.00 Uhr mit dem Bus ab Feuerwehrhaus. Alle aktiven Mitglieder werden mit Frauen und Freundinnen recht herzlich zu dieser Fahrt eingela­den.

Waldfest am 25. und 26. Juni 1977 der Freiwilligen Feuerwehr

Ab 25.6. ist es soweit !

Dann ist Waldfestzeit !

Da ist was los, da gehts hoch her;

Beim Waldfest von der Feuerwehr !

PROGRAMMFOLGE:

SAMSTAG, den 25. Juni 17.00 Uhr Eröffnung 20.00 Uhr Tanz

SONNTAG, den 26. Juni 10.00 Uhr Frühschoppen 12.00 Uhr Eintopfessen 17.00 Uhr Ausklang.

Alle Bürger von Eitelbom , auch die Neubürger , und die der umliegenden Ortschaften sind recht herzlich eingeladen.

Verbringen Sie ein paar frohe Stunden auf dem WaldfestpÜ im Erlenweg.

NEUHÄUSEL:

Störung der Nachtruhe durch Hundegebell

In den letzten Tagen sind Einwohner bei mir vorstellig gewoj. den, und haben Beschwerde darüber geführt, daß sie wieder holt durch länger anhaltendes Hundegebell in ihrer Nachtruht gestört werden. Es soll sich hier vorwiegend um Hunde handtl die nachts außerhalb von Gebäuden in Zwingern etc. gehaltei werden.

Ich nehme diese Beschwerden zum Anlaß, an die in Betracht kommenden Hundehalter die Bitte zu richten, Rücksicht aut die Nachtruhe ihrer Nachbarn zu nehmen und die Hunde so unterzubringen, daß künftig Belästigungen in den Nachtstun­den durch Hundegebell vermieden werden.

Hümmerich, Ortsbürgermeister]

Jontaba

JÜBING Mb lagern

f Von mel jehieden tuf gem< ind Stel chieden is hand ler Berg on den len Bet u besei (ollten /erde it inzeigt Erstatte

SIMMERN:

öffentl. Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes .. ,JCurfürsten | wiese - Klering der Ortsgemeinde Simmern für die Grund­stücke Flur 2, Flurstücke 89, 90 gemäß § 13 BBauG, hier: Be-| kanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung vom I 4.4.1977 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesK| fürstenwiese - Klering gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß für die Flurstücke 89 und 90 in der Flur 2

der Abstand der überbaubaren Fläche zur Schulstraße von

7.00 m auf 5,00 m verringert wird.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs-j unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst| stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Simmern während der ortsüblichen Dienststunden eingeseh^ werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beinl Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von derVer-1 letzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffen| lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit I Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend j gemacht worden ist.

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen! wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42- 44 BBauG bezeichneten " Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 ß' ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1, bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind,die| Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

gez. Schneider, Ortsbürgermeister-

Bei

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH:

/

5IR01

pampi

3er Ch beschl fenze tlanur purchg beauft

agenhinweis

Der heutigen Ausgabe des Amtsblattes der V erbandsgemeincj

Montabaur, Nr. 24, liegen folgende Satzungen bei:

a) Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach über die Erhe I bung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattung* ^ wesen vom 4.6.1977,

b) Satzung der Ortsgemeinde Gackengach über das Fried j hofs- und Bestattungswesen vom 4.6.1977 bei.

Wir bitten um Beachtung !

Hei