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Sunt Nachteil der Beteiligten verzögert würden. Da Jiber auch die Allgemeinheit im Hinblick auf die in die Zusatn- Rnenlegung investierten erheblichen öffentlichen Mittel ein Interesse an der möglichst schnellen Herbeiführung dieser Auswirkungen hat, liegt die sofortige Vollziehung auch im öffentlichen iteresse (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung ,'wGO - vom 21.1.1 960 - BGBl. I S. 17.-
UGHTSBEIIELFSBELEHRUNG:
liegen diesen Beschluß kann innerhalb einer Frist von zwei VVo- ""Jhen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Svidcrspruch erhoben werden.
|)cr Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der plezirksregierung - Ref. 53 - Stresemannstr. 4 - 6, 5400 Koblenz, pinzulegen.
)ie Widerspruchsschrif' soll nach Möglichkeit in zweifacher
Ausfertigung eingcreicht werden.
^Westerburg, den 12. Mai 1977
Her Kulturamtsvorsteher gez. Dr. Nickolay,
Etd. Regicrungsdirektor.
Repräsentative Zwischenzählung der Rinder und Schafe am 3. Juni 1977
Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9. 1)973 (BGBl. I S. 1406) findet am obengenannten Tage eine repräsentative Zwischenzählung der Rinder und Schafe statt.
Auskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzählungsge- ^etzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die aiit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten [von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten |(§ 5 des Viehzählungsgesetzes) Herrschen Viehseuchen oder be- |stehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr in den landwirtschaftlichen Betrieben beschränken,
|sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzuweisen.
JWer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte ganz oder teilweise verweigert, nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Rinder und Schafe gehalten werden oder gehalten werden können, zu gestatten, handelt ordnungswidrig, che Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Einzelangaben auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens |des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur.
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 28. - 30.5.1977: Montabaur:
Dr. Korb, Hcrzog-Adolfstr.
Augst:
Dr. Weinsheimer, Neuhäusel,
Stahlhofen - Welschneudorf:
Dr. Wächter, Welschneudorf,
| Wallmerod - Meudt - Nentershausen
29.5. Dr. Kaufhold, Wallmerod , L ,.
30.5. Dr. Erbslöh, Nentershausen Tel. 06485/209
Tel. 02602/5357 Tel. 02620/338 Tel. 02608/331 Tel. 06435/1288
Apothekendienst
von Samstag, dem 28>5. bis Samstag, den 4.6.1977 Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt, Tel. 02602/506 1 mittwochs von 13.00 bis 18.00 Uhr Rathaus- und Schloß-Apotheke Montabaur.
Notrufe:
Polizei
Feuerwehr Montabaur Feuerwehr Augst (Ncuhäuscl, Eitelborn,
Simmern, Kadenbach)
Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen
Feuerwehr Nentershausen Schutzpolizeiinspektion Montabaur Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport
Krankenwagen:
DRK-Rettungswache Montabaur DRK-Rettungswache Herschbach DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.
Sozialstation Montabaur
-Rufbereitschaften - auch gültig für die Ortsgemeinde Simmcrn- 2S./29.5. Schw. Margot, Wirges, Tel. 02602/4396 Herr Gerz, Montabaur, Tel. 02602/17244
30.5. Schw. Waltrud, Niederahr, Tel. 02602/2289
Herr Gerz, Montabaur, Tel. 02602/17244.
Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur nach Dienst Schluß
Für den Zeitraum vom 27.5. bis 3.6.1977 ist über die Tel.Nr. 02602/1 7486 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk) zu erreichen.
Bereitschaftsplan für Wald-und wafdgefährdende Brände:
2S./29.5. Forstamtmann Bauschke, F'orsthaus 5411 Hülscheid, Tel. 02624/2227
30.5. Oberförster Lerch, 541 1 Hilgert, I'el. 02624/3808
Die Verwaltung informiert
Hinweis zum Modernisierungsprogramm 1977
Nachdem uns die Richtlinien des Ministeriums der Finanzen für die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen nach dem Wohnungsmodernisierungsgesetz (Modernisierungsrichtlinien -Wo ModG) vom 10. Mai 1977 vorliegen, können entsprechende Anträge beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gestellt werden.
Die Antragsvordrucke sind im Bürogebäude Gelbachstraße 9, Zimmer 7, erhältlich.
Zu den förderungsfahigen Maßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung
1. des Zuschnittes der Wohnung
2. der Belichtung und Belüftung
3. des Wärmpschutzes
4. des Schallschutzes
5. der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Entwässerung,
6. der sanitären Einrichtungen,
7. der Beheizung und der Kochmöglichkeiten
8. der Funktionsabläufe in Wohnungen
9. der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt.
Diese Modernisierungsmaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn das Jahreseinkommen des Eigentümers (Antragstellers) und der zu seiner Familie rechnenden Angehörigen die in § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes festgesetzten Grenzen nicht oder nur unwesenltich übersteigt.
Als Einkommensgrenzen gelten:
Ledige 18.000,- DM
Ehepaare: 27.000,-DM
+ 4.200,- DM für jeden weiteren Angehörigen
1 10 50 11
06485/261 u. 849 02602/501 1-13
3777
02602/3777
02626/5166
02624/7010

