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Sunt Nachteil der Beteiligten verzögert würden. Da Jiber auch die Allgemeinheit im Hinblick auf die in die Zusatn- Rnenlegung investierten erheblichen öffentlichen Mittel ein Inter­esse an der möglichst schnellen Herbeiführung dieser Auswirkun­gen hat, liegt die sofortige Vollziehung auch im öffentlichen iteresse (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung ,'wGO - vom 21.1.1 960 - BGBl. I S. 17.-

UGHTSBEIIELFSBELEHRUNG:

liegen diesen Beschluß kann innerhalb einer Frist von zwei VVo- ""Jhen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Svidcrspruch erhoben werden.

|)cr Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der plezirksregierung - Ref. 53 - Stresemannstr. 4 - 6, 5400 Koblenz, pinzulegen.

)ie Widerspruchsschrif' soll nach Möglichkeit in zweifacher

Ausfertigung eingcreicht werden.

^Westerburg, den 12. Mai 1977

Her Kulturamtsvorsteher gez. Dr. Nickolay,

Etd. Regicrungsdirektor.

Repräsentative Zwischenzählung der Rinder und Schafe am 3. Juni 1977

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9. 1)973 (BGBl. I S. 1406) findet am obengenannten Tage eine re­präsentative Zwischenzählung der Rinder und Schafe statt.

Auskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzählungsge- ^etzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die aiit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebs­angehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten [von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten |(§ 5 des Viehzählungsgesetzes) Herrschen Viehseuchen oder be- |stehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personen­verkehr in den landwirtschaftlichen Betrieben beschränken,

|sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzuweisen.

JWer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte ganz oder teilweise verweigert, nicht rechtzeitig erteilt oder un­richtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Ört­lichkeiten, in denen Rinder und Schafe gehalten werden oder gehalten werden können, zu gestatten, handelt ordnungswidrig, che Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zäh­lung unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Benutzung zu steuer­lichen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Einzelan­gaben auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen be­stimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens |des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur.

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 28. - 30.5.1977: Montabaur:

Dr. Korb, Hcrzog-Adolfstr.

Augst:

Dr. Weinsheimer, Neuhäusel,

Stahlhofen - Welschneudorf:

Dr. Wächter, Welschneudorf,

| Wallmerod - Meudt - Nentershausen

29.5. Dr. Kaufhold, Wallmerod , L ,.

30.5. Dr. Erbslöh, Nentershausen Tel. 06485/209

Tel. 02602/5357 Tel. 02620/338 Tel. 02608/331 Tel. 06435/1288

Apothekendienst

von Samstag, dem 28>5. bis Samstag, den 4.6.1977 Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt, Tel. 02602/506 1 mittwochs von 13.00 bis 18.00 Uhr Rathaus- und Schloß-Apotheke Montabaur.

Notrufe:

Polizei

Feuerwehr Montabaur Feuerwehr Augst (Ncuhäuscl, Eitelborn,

Simmern, Kadenbach)

Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen

Feuerwehr Nentershausen Schutzpolizeiinspektion Montabaur Deutsches Rotes Kreuz mit Kranken­transport

Krankenwagen:

DRK-Rettungswache Montabaur DRK-Rettungswache Herschbach DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.

Sozialstation Montabaur

-Rufbereitschaften - auch gültig für die Ortsgemeinde Simmcrn- 2S./29.5. Schw. Margot, Wirges, Tel. 02602/4396 Herr Gerz, Montabaur, Tel. 02602/17244

30.5. Schw. Waltrud, Niederahr, Tel. 02602/2289

Herr Gerz, Montabaur, Tel. 02602/17244.

Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur nach Dienst Schluß

Für den Zeitraum vom 27.5. bis 3.6.1977 ist über die Tel.Nr. 02602/1 7486 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Verbands­gemeindewerkes (Wasserwerk) zu erreichen.

Bereitschaftsplan für Wald-und wafdgefährdende Brände:

2S./29.5. Forstamtmann Bauschke, F'orsthaus 5411 Hül­scheid, Tel. 02624/2227

30.5. Oberförster Lerch, 541 1 Hilgert, I'el. 02624/3808

Die Verwaltung informiert

Hinweis zum Modernisierungsprogramm 1977

Nachdem uns die Richtlinien des Ministeriums der Finanzen für die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen nach dem Wohnungsmodernisierungsgesetz (Moder­nisierungsrichtlinien -Wo ModG) vom 10. Mai 1977 vorliegen, können entsprechende Anträge beim Bauamt der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur gestellt werden.

Die Antragsvordrucke sind im Bürogebäude Gelbachstraße 9, Zimmer 7, erhältlich.

Zu den förderungsfahigen Maßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung

1. des Zuschnittes der Wohnung

2. der Belichtung und Belüftung

3. des Wärmpschutzes

4. des Schallschutzes

5. der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Ent­wässerung,

6. der sanitären Einrichtungen,

7. der Beheizung und der Kochmöglichkeiten

8. der Funktionsabläufe in Wohnungen

9. der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt.

Diese Modernisierungsmaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn das Jahreseinkommen des Eigentümers (Antrag­stellers) und der zu seiner Familie rechnenden Angehörigen die in § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes festgesetzten Grenzen nicht oder nur unwesenltich übersteigt.

Als Einkommensgrenzen gelten:

Ledige 18.000,- DM

Ehepaare: 27.000,-DM

+ 4.200,- DM für jeden weiteren Angehörigen

1 10 50 11

06485/261 u. 849 02602/501 1-13

3777

02602/3777

02626/5166

02624/7010