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Montabaur 3

Gastspiel einer Schauspielgruppe aus der Partnerstadt Brackley

Brackley Players present:

MACBETH

Tragödie von William Shakespeare im Originaltext

Sonntag, 5. Juni 1977,19.30 Uhr Joseph-Kehrein-Schule Montabaur

Eintrittspreise: DM 5,00 Erwachsene

DM 3,00 Schüler und Studenten

Einführungsvartrag zu n MACBETH« von Herrn Winfried Fiikschuh am Donnerstag, 2. Juni 1977 um 20.00 Uhr im Staat!. Gymnasium Montabaur, Projektionsraum.

Öffentliche Bekanntmachungen

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr

PFINGSTMONTAG, 30.5.1977

Wegen Pfingstmontag verschiebt sich die wöchentliche Müllab­fuhr in allen Gemeinden in der Woche vom 30.5. bis 4.6.1977 jeweils um einen Tag; d.h. von montags auf dienstags usw.

Unkrautbekämpfung

Mit Beginn der diesjährigen Pflanzenwachstumsperiode stellt sich auch wieder der Unkrautwuchs ein. Die Bekämpfung des Unkrautes ist in der Landesverordnung zur Verhütung von Schäden durch Pflanzen vom 27.11.1973 (GVB1. S. 401) gere­gelt.

Unkraut im Sinne des § 1 der Landesverordnung ist:

Gewöhnlicher Giersch Gemeine Pestwurz

Gemeine Quecke Schilfrohr

Weißes Straußkraut Wasser-Knöterich

Flughafer Spieß-Knöterich

Morgenländisches Zackenschöt-

chen Kriechender Hahnenfuß

Gemeine Zaunwinde Echte Brombeere

Gemeine Pfeilkresse Himbeere

Saat-Wucherblume Frühlings-Kreuzkraut

Acker-Kratzdistel Gemeines Kreuzkraut

Acker-Winde Gänsedistel-Arten

Seide-Arten Gemeiner Löwenzahn

Franzosenkraut-Arten Huflattich

Acker-Minze Große Brennessel

Ästige Sommerwurz

Alle Grundstücksbesitzer und Verfügungsberechtigten sind nach § 1 der o.a. Landesverordnung zur Bekämpfung des Unkrautes verpflichtet.

Die Bekämpfung ist so durchzuführen, daß eine Massenver­mehrung und Ausbreitung, die eine landwirtschaftliche, gärt­nerische oder forstliche Nutzung und Pflege der Grundstücke Dritter erheblich beeinträchtigt, verhindert wird.

Gleichzeitig haben alle Grundstückseigentümer ihre im Orts­gebiet gelegenen Grundstücke regelmäßig abzumähen, so daß eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke unterbleibt.

Wer die Unkrautbekämpfung und das Abmähen vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 2.10. 1975 (BGBl. IS. 2592).

Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Kulturamt

Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde

Akt.Z. 00 . 6 . 2041, HA.

öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Oberel­bert, Welschneudorf, Niederelbert, Untershausen, Daubach.

LADUNG zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemein­schaft in der Flurbereinigungssache Oberelbert, Westerwald­kreis.

. Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgem ein de Verwaltung Montabaur Verantwortlich für den Inhalt: Oberamtsrat Piwowarsky Eraoh*i* 1 ubn ? on teilRobert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druok Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 7, Tel 02624/30 61 -4. raoneinungslolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.