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|3. Beratung und Beschlußfassung über einen geplanten Wohn- [ausbau im Außenbereich.
( 4 . Grundstücksangelegenheit.
( 5 . Beratung und Beschlußfassung über Eingaben gegen die Parkplatzabzeichnung zwischen Kirchstraße und Brücke.
J6. Personalangelegenheit.
1 7 . Bekanntgabe einer Stellungnahme der Kreisverwaltung.
■ 8. Verschiedenes.
[5431 Niederelbert, 29.4.77
gez. Hübinger, Ortsbürgermeister.
[Altenbetreuung
[Am Sonntag, dem 5. Juni 1977 ist eine Wallfahrt nach Banneux [geplant.
| Die Abfahrt erfolgt Rathausplatz Niederelbert.
||Interessenten für diese Fahrt wollen sich bitte umgehend bei Frau Rosa Hübinger, Niederelbert, Hauptstr. 42, anmelden.
I Alle Möhnen von Niederelbert
sind herzlich eingeladen, am 10. Mai abends um 20 Uhr zum Spießbratenessen beim Bluna-Berni.
Bitte melden bei Schalon bis Samstag, den 7. Mai.
[Sportverein „Blau-Weiß" 1908 Niederelbert, Alte Herren
Am Samstag, dem 7.5.1977, um 16.30 Uhr findet das nächste I AH-Freundschaftsspiel gegen die AH-Mannschaft Eschelbach statt.
Das Spiel wird auf dem Sportplatz in Niederelbert ausgetragen.
1 Es wird um pünktliches Erscheinen gebeten.
OBERELBERT: öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am
Freitag, dem 6. Mai 1977 ( um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG
I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung mit dem -plan für das Haushaltsjahr 1977.
2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Vertrages über die Trägerschaft für den Kindergarten Welschneudorf.
3. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
-Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf von Grundstücken _im Bereich der geplanten Sportplatzanlage.
2. Verschiedenes.
5431 Oberelbert, 29.4.1977
gez. Weyand, Ortsbürgerm.
Öffentliche Bekanntmachung Hütten-und Benutzungsordnung
Der Gemeinderat erläßt aufgrund der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Feld- und Forstgesetzes vom 15. Dezember 1969 nachstehende Hütten- und Benutzungsordnung für die gemeindeeigene Grillhütte in der Flur 1 auf dem Flurstück 57 der Gemarkung Oberelbert.
§ 1
Die Grillhütte einschl. der Feuerstellen darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die Ortsgemeinde-Verwaltung benutzt werden. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Ortsbürgermeister.
§ 2
Feuer darf nur innerhalb der dafür angelegten Feuerstellen (Betonringe) angezündet werden. Ferner sind die Benutzer der Grillhütte gehalten ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei Beendigung der Zusammenkünfte in der Hütte. In keinem Falle sind-Übernachtungen in der Hütte gestattet.
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Für die Benutzung der Hütte und des Grillplatzes ist eine Gebühr von 15,00 DM für Ortsansässige und 10,00 DM für Ortsfremde zu entrichten. Die vorgenannte Gebühr ist bei der Anmeldung zu entrichten.
§ 4
Nach der Benutzung ist die Hütte einschl. Vorplatz und Feuerstellen zu reinigen und in einen ordentlichen Zustand zu bringen, Die angefallenen Rückstände sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu schütten. Etwaige Beschädigungen an der Hütte Mobilar usw. sind sofort unaufgefordert dem Ortsbürgermeister zu melden.
Geschieht dies nicht, so hat die Ortsgemeinde-Verwaltung das uneingeschränkte Recht, die Instandsetzungs- bzw. Reinigungsarbeiten auf Kosten der letzten Benutzer durchführen zu lassen.
§ 5
Über kostenlose Benutzung der Hütte entscheidet der Ortsbürgermeister bzw. der Ortsgemeinderat.
§ 6
Damit diese Hütten- und Benutzungsordnung beachtet wird, steht dem Ortsbürgermeister der Gemeinde Oberelbert bzw. einem von ihm Beauftragten jederzeit Kontroll- und Weisungsbefugnis zu.
§ 7
Die eingenommenen Gebühren werden zur Unterhaltung oder Verbesserung der Hütte bzw. des Vorplatzes verwendet.
Diese Hütten- und Benutzungsordnung wurde am 29, März 1977 durch den Ortsgemeinderat beschlossen und tritt am 1. April 1977 in Kraft.
5431 Oberelbert, den 29. März 1977
gez. Weyand, Ortsbürgermeister.
Feldwege verschmutzt
Von den hiesigen Landwirten wurden in den letzten Tagen die Feldwege erheblich verschmutzt. Die Betreffenden werden gebeten, diese nach der Durchfahrt entsprechend zu säubern.
gez. Weyand, Ortsbürgerm.
WELSCHNEUDORF:
Durchführung der Haus-und Straßensammlung Jugend sammelt für Jugend" in der Zeit vom 14.5. - 22.5.19/7
Freiwillige Helfer für die Durchführung dieser Sammlung mögen sich bei der Gemeindeverwaltung melden, zumal die mit der Durchführung beauftragten Jugendgruppen 50 % vom Stimmel- ergebnis erhalten.
Frühjahrssammlung 1977 des Deutschen Roten Kreuzes
Auch für die Durchführung dieser Sammlung mögen sich freiwillige Helfer bei der Gemeindeverwaltung melden.
Wir gratulieren
Herrn Peter Schink zur Vollendung des 75. Lebensjahres am 4.5.1977.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister.
Sportverein Welschneudorf - Trimm - Trab -
Der Sportverein Welschneudorf ruft alle Mitbürger auf, sich an dem „Trimm-Trab ins Grüne“ am 15. Mai 1977 zu beteiligen. Wer mitmachen will, braucht dazu nichts anderes als ein Paar Lauf- oder Turnschuhe und je nach Witterung geeignete Kleidung. Er muß nicht einmal Mitglied irgendeines Sportvereins sein und wird auch nicht aufgefordert werden, einen Obolus als Startgeld zu entrichten. Für alle Teilnehmer gibt es zur Erinnerung einen attraktiven Wimpel. Sie sehen, es lohnt sich mitzumachen.
Wir bitten auch diejenigen Mitbürger, die erst kurze Zeit in Welschneudorf wohnen, mitzumachen. Vielleicht ergibt sich durch die Teilnahme eine günstige Gelegenheit, freundschaftliche Beziehungen zu anderen Dorfbewohnern zu knüpfen.
Der Sportverein Welschneudorf erwartet die Teilnehmer am 15. Mai 1977 um 10.30 Uhr am Waldspielplatz Welschneudorf.
Von dort wird die vorgeschriebene Laufstrecke von 1977 m nur auf sehr gut geeigneten Waldwegen zurückgelegt, Wenn Sie mitmachen, dienen Sie Ihrer Gesundheit. Die AOK Montabaur unterstützt großzügig diese Aktion „Trimm-Trab ins Grüne“.
Um auch Hausfrauen die Teilnahme zu ermöglichen, bieten wir nach Beendigung des „Trimm-Trab ins Grüne“ Erbsensuppe mit Würstchen für einen Sonderpreis von nur 1.00 DM an.

