Montabaur 8
HORBACH:
Geburtstage im Monat Mai 1977
Die Gemeindeverwaltung gratuliert namens der Ortsbürger nachfolgend aufgeführten Personen zum Geburtstag und wünscht für das kommende Lebensjahr Gesundheit und Glück.
Hartenstein, Josef geb. am 4.5.1899, Horbach, Hauptstraße 20 Nipper, Johannes, geh. am 10.5.1907, Horbach, Vorm Tor 9.
Unkrautvertilgungsmittel
Die Gemeindeverwaltung gibt bekannt, daß ab sofort bei Herrn Ewald Kretschmann, Hauptstr. 3, Unkrautvertilgungsmittel erhält lieh sind. Preis 2,20 DM/kg.
Allen Eltern zur Beachtung !
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Haus- und Grundbesitzern beim Ortsbürgermeister, daß von Jugendlichen wie auch Kindern beim Spielen (Fußballspiel etc.) Grundstückseinfriedigungen beschädigt werden. Von dieser Stelle aus wurden bereits öfters Ermahnungen gegeben, die aber ungehört blieben. Ich möchte eines nochmal deutlich machen: Der Ortsbürgermeister kann nicht als eine Art „Kriminalpolizist“ die Täter ausfindig machen. Deshalb ergeht an alle Geschädigten die dringende wie herzliche Bitte, mit den Eltern der Kinder und Jugendlichen, die bei einer Sachbeschädigung erwischt werden, zu sprechen, und im Falle, daß kein Einsehen erfolgt, die Angelegenheit den Behörden zu übergeben. Außerdem weise ich unmißverständlich darauf hin, daß ich als Ortsbürgermeister bei namentlichen Anzeigen diese der Ortspolizei der Verbandsgemeinde Montabaur übergeben werde. Es ist mir unerklärlich, daß Eltern ihre Kinder nicht entsprechend belehren, ja sogar diese noch in Schutz nehmen, wenn das Gegenteil beweisbar ist. Die jüngsten Beschwerden betreffen Haus- und Wohngrundstücke „Vor dem Tor“.
Ein Grundstück an der Straße Rebstock ist ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogen.
Ich bitte alle Eltern, sich der Angelegenheit anzunehmen, zumal ich annehme, wenn Ihre Einfriedigungen eine derartige Behandlung erfahren würden, daß Sie auch verärgert wären, weil es ja nicht zuletzt den Geldbeutel des Grundstückseigentümers belastet.
Ortsgemeinde Horbach gez. Meuer, Ortsbürgermeister.
Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"
Die Ortsgemeinde Horbach wird in diesem Jahr zum 14. Male am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ teilnehmen und hat einige sichtbare Anstrengungen zur Dorfverschönerung unternommen.
Wir bitten auch Sie als Ortsbürgermeister zur Dorfverschönerung beizutragen. Halten Sie bitte Ihre Anlagen, Vorgärten, Grundstücke und Häuser in einem sauberen, schmucken Zustand. Wir möchten uns bereits jetzt bei all denen bedanken, die in der Vergangenheit Anstrengungen unternommen haben und ganz besonders bei denen, die dies in diesem Jahr tun werden, dem Ziele der Dorfverschönerung näher zu treten. Daß die Dorfstraßen, Rinnen und Bürgersteige sowieso sauber zu halten sind, braucht nicht näher erläutert zu werden. Jeder ist doch stolz darauf, wenn sein Haus, sein Grundstück, sein Heimatdorf in einem sauberen, gepflegten Zustand ist, zu seiner eigenen und zu anderen Freude.
Jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen
Die Gemeindeverwaltung teilt mit, daß bis zum 20. Mai 19 77 die jährlich durchzuführende Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern (Grabsteinen) stattfindet. Unterhaltungspflichtige von Grabstätten, deren Standfestigkeit von Grabsteinen bemängelt werden muß, werden von der Friedhofsverwaltung der \'GemAlontabaur namens der Ortsgemeinde Horbach schriftlich zur Beseitigung der Mängel aufgefordert.
Evtl, auftretende Schadensfälle gehen zu Lasten der Unterhaltungspflichtigen.
Ebenfalls werden gleichzeitig Verstöße gegen die Friedhofsordnung (im Rahmen der rechtskräftigen Friedhofssatzung) der Fricdhofsverwaltung gemeldet. In diesen Fällen wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach den Vorschriften der Friedhofssatzung eingeleitet. Ortsgem.Horbach, gez.Meuer.Obürgerm
HÜBIIVGEN:
Die Gemeinde Hübingen gratuliert recht herzlich zum Gebuttl tag
Frau Anna Schlosser, geboren 3.5.1892, 85 Jahre,
Frau Anna Girmann, geboren 18.5.1895, 82 Jahre.
Wir wünschen für die Zukunft viel Glück und Gesundheit.
Loring, Ortsbürgermeister.
GACKENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findti| am Donnerstag, dem 12. Mai 1977, um 20.00 Uhr in Gackenbach im Gasthaus Schneider statt.
TAGESORDNUNG
1. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Ortsgemeinderats l sitzung vom 31.3.1977 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Kauf eines neuen Rasenmähers.
3. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Angelegen] heit eines neuen Grillplatzes.
4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Müllcontainers am Friedhof.
5. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Ortsgemeinderats-1 sitzung vom 31.3.1977 (nichtöffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf eines Bauplatzes.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Ausübung von Vorkaufsrechten.
4. Grundstücksangelegenheit
5. Verschiedenes.
5431 Gackenbach, 3.5.1977 gez. Wilhelmi, Ortsbürgerm.
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Landverpachtungen
Das Flurbereinigungsverfahren in Gackenbach wird in Küral abgeschlossen sein. Sobald es rechtskräftig geworden ist, findet in der Ortsgemeinde Gackenbach eine öffentliche Landverpachtung statt. Der Termin wird rechtzeitig im Amtsblatt bekanntgegeben.
Geburtstage im Mai 1977
Frau Maria Keller geb. am 16.5.1895, 82 Jahre Herr Karl Born, geb. am 22.5.1896, 81 Jahre.
Die Gemeindeverwaltung gratuliert recht herzlich und wünscht] auch für die Zukunft alles Gute.
Wilhelmi, Ortsbürgerm.
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT Einladung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet
am
Donnerstag, dem 12. Mai 1977 um 20 Uhr
im Sitzungsraum des Rathauses in Niederelbert statt.
TAGESORDNUNG
I. öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 882.93| und 855.671 für das Haushaltsjahr 1977.
2. Beratung und Beschlußfassung über die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen.
3. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung über den Planentwurf zum Bau einer Schulturnhalle.
2. Beschlußfassung über die Anerkennung einer EilentscheidungJ vom 14.4.1977.
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