Einzelbild herunterladen

Montabaur 4

Kulturamt Westerburg

01. N. 201 I II.A.

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § .'12 Satz .'1 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG - in der Fassung vom 16. 3.1076 (BGBl. I S. 546).

1 .

Im Zusammenlcgungsverfahren Niederelbert 4)1. N. 201 1 -Wester­waldkreis, werden die Ergebnisse der Wertermittlung nicht so, wie sie am

30. November 1076 in Niederelbert zur Einsichtnahme Für die Beteiligten ausgelegen haben, und im Termin am 1. Dezember 1076

durch den Kulturamtsvorsteher erläutert worden sind, sondern so als verbindliche Grundlage für die Berechnung

a) des Abfindungsanspruches

b) der Eand- und Geldabfindung

c) der Geld- und Sachbeiträge

gemäß § .32 Satz 3 FlurbG festgestellt, wie die nachstehende Tabelle die Änderung bei einzelnen Grundstücken nachweist:

Flur

Flurstück

Alte Wertermittlung

Neue Wertennitt-

ar

KJasse

ar lung Klasse

2

74

10,33

VI

10,33

V

5,60

VII

5,60

VI

118

1,56

VI

1,56

V

7,68

VII

7,68

VI

134

7,90

VII

7,90

V

135

7.64

VI

7.64

IV

136

11,05

VI

11.05

IV

13 7

6,28

VI

6,28

V

138

10,1 7

VI

10,17

V

139

11.69

VI

1 1,69

V

3

178

5,87

VI

5.87

V

7,19

VII

7,19

VI

179

5,50

VI

5,50

V

7,51

VII

7,51

VI

6

220

6,46

VII

6,46

VI

11

79

20,24

VI

20,24

V

147

8,04

VI

8,04

V

12

96

9,58

V

4,79

IV

4.79

V

15

151

5,79

IV

5,79

III

1.71

V

1,71

IV

0,94

VT

0,94

V

19

55

5,31

VI

5,31

V

1,00

VII

1,00

VII

56

5,37

VI

5,37

V

1,01

VII

1,01

VII

II.

Die von-weiteren Beteiligten gegen die Wertermittlung erhobe­nen Einwendungen wurden von diesen nach eingehender Ver­handlung wieder zurückgezogen.

GRÜNDE:

Gemäß Verhandlung vom 12. November 1975 mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Niederelbert wurden die Firgebnisse der im Jahre 1936 nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 16.10. 1934 (Reichsbodenschätzung) durchgeführten Bodenschätzung, welche mit dem Teilnehmervorstand eingehend besprochen und in der Zeit vom 13.11.1975 bis 3.12.1975 durch einen landwirt­schaftlichen Sachverständigen örtlich überprüft wurde, nach ent­sprechenden Abänderungen und Vervollständigungen hinsicht­lich der nicht erfaßten Besonderheiten, die Einfluß auf die Be­wertung der Grundstücke haben können, als brauchbare Unter­lage für das Zusammenlegungsverfahren Niederelbert angehalten. Die auf Grund dieser Wertermittlung vorgenommenen Berech­nungen haben die Ergebnisse erbracht, die zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelcgen haben und ihnen im Anhörungs­termin am 1.12.1976 in Niederelbert erläutert worden sind.

Die Einwendungen von Beteiligten gegen die Ergebnisse der Wertermittlung wurden zum Teil als begründet angesehen und, wie vorstehend dargestellt, durch Änderung der Wertennittlung berücksichtigt, weil in diesen Fällen nach örtlicher Untersuchung festgestellt werden mußte, daß die Wertermittlung der belr. Grundstücke nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach. Soweit Einwendungen gegen die Richtigkeit der Wcrierm iilhing

durch die angeordneten Änderungen nicht berücksichtigt I worden sind, wurden sie nach örtlicher Untersuchung als vtnbe- I gründet angesehen, weil die hetr. Grundstücke iluetn F.rtragszu. 1 stand nach tatsächlich in die betr. Klasse cinzustulen sind und I die jeweiligen Beteiligten na< h eingehender Verhandlung mit I der seinerzeitigen Weitermittlung einverstanden waren und ihr,. I Einwendungen zurückgezogen haben. I

RI,CI I1SBI.11I I. 1SBE1.1.1 [Rl NG : |

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eine)' Frist von 2 Wo- I chen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung I Widerspruch eingelegt werden. I

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kulturamt Westerburg, 5438 Westerburg, Jahnstraße 5, oder wahlweise bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Mini­sterium für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz -Aht. Landeskultur 6500 Mainz, Große Bleiche 55, einzulegen.

Die Widerspruchsschrift soll nach Möglichkeit in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Westerburg, den 18. April 19 77

Der Kulturamtsvorsteher gez. Nickolay,

Ltd. Regierungsdirektor.

Das Amtsgericht

8 K 80/76

Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das ün Grundbuch von Montabaur Band 33 Blatt 163 7 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück

am Dienstag, dem 17. Mai 1977, 14.00 Uhr an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 4 7, Zimmer Nr.6, versteigert werden,

Lfd.Ni: 2 Flur 20, Flurstück 3328/1

Flof-und Gebäudefläche Elisabethenstraße 1,29 ar Verkehrswert: 56.500,-DM.

Der Versteigerungsvermerk ist am 26.10.19 76 in das Grund­buch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals der Johannes Lenaif, geb. 28.6.1938, in Montabaur , eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antrag­steller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstei­gerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Ko­sten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grund­stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des bean­spruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

W'er ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einst­weilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Ge­richt den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Siegel gez. Fischer, Rechtspfleger

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 30.4. /1.5.1977 Montabaur

Dr. Jakob Schmidt, Herzog-Adolfstr. Tel. 02602/3855

Augst:

Dr. Andernach, Hillscheid, Tel. 02624/7288