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Altpapier
Sperrmüll
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Schließung des Hallenbades der Verbandsgemeinde Montabaur am 1. Mai 1977 (Maifeiertag)
Das Hallenbad Montabaur ist gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung über die Benutzung des Hallen- und Freibades vom 1.8.1967 am SONNTAG, dem l.Mai 1977. ganztägig geschlossen.
Altpapier- und Sperrmüllabfuhr
Ort:
Boden Daubach Eitelborn Gackenbach Girod
Görgeshausen Großholbach Heilberscheid Heiligenroth Holler Horbach Hübingen Kadenbach
Montabaur einschl. Stadtteile Eigendorf
Montabaur nur Stadtteile Eschel bach, Wirzenborn, Reckenthal ,
Bladernheim, Ettersdorf
Montabaur, nur Stadtteil Horressen
Montabaur (Stadt) -- 10.5.1977
Montabaur, nur Stadtteile Horressen,
Eschelbach, Eigendorf -- 13.5.1977
Montabaur, nur Stadtteile Wirzenborn,
Reckenthal, Bladernheim,, Ettersdorf - 17.5.1977
Nentershausen 6.5.1977 17.5.1977
Neuhäusel 4.5.1977 11.5.1977
Niederelbert 3.5.1977 12.5.1977
Niedererbach 6.5.1977 17.5.1977
Nomborn 6.5.1977 9.5.1977
Oberelbert 3.5.1977 12.5.1977
Ruppach-Goldhausen 4.5.1977 9.5.1977
Simmern 4.5.1977 17.5.1977
Stahlhofen 3.5.1977 16.5.1977
Untershausen 3.5.1977 16.5.1977
Welschneudorf 3.5.1977 12.5.1977
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
a) Sperrmüll
Sperrmüll sind alle festen Abfälle, die aus HAUSHALTUNGEN stammen und wegen ihrer Sperrigkeit gesondert gesammelt werden müssen und nicht in die Müllgefäße passen.
Von der Abfuhr sind grundsätzlich ausgenommen: Altpapier, Bauschutt, Flaschen, gefüllte Öltanks, Gewerbemüll sowie Gegenstände, die wegen ihrer Größe (über 1 cbm Rauminhalt) oder ihres Gewichtes (über 100 kg) nicht verladen werden können.
Der Sperrmüll muß für den Abtransport soweit als möglich verpackt sein, damit ein schnelles Verladen gewährleistet ist.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.
b) j\ltpapier:
Zum Altpapier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Kartons, (flachgelegt oder mit anderem Altpapier gefüllt), Aktenpapier,
Papierverpackungen,, alte Bücher und Hefte aus Haushaltungen und Gewerbebetrieben.
Nicht zum Altpapier gehören Plastikverpackungen, Plastiktragetaschen, gewachste oder PLASTIKÜBERZOGENE Lebensmittelverpackungen, Teerpapier, stark verunreinigtes Papier oder Hygieneabfälle.
Das Altpapier muß ordnungsgemäß verpackt bereitstehen,
Die Altpapierabfuhr beginnt um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.
Öffentl. Bekanntmachung über die Einsendung der Lohnsteuerbelege 1976 an das Finanzamt
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen ausgeschriebenen Lohnsteuerbelege 1976 (Lohnsteuerkarten und besondere Lohnsteuerbescheinigungen), soweit sie nicht an den Arbeitnehmer ausgehändigt worden sind, in der Zeit vom 01. bis 15.06.1977 dem Betriebstättenfinanzamt einzureichen. Die daneben auszuschreibenden Lohnzettel sind in dem gleichen Zeitraum an das Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 31.12.1976 seinen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) hatte. In den Fällen, in denen dem Arbeitgeber dieses Finanzamt nicht bekannt ist, sind die Lohnzettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1977 ausgestellt worden ist.
Kann der Arbeitgeber auch dieses Finanzamt nicht feststellen, z.B. weil das Dienstverhältnis bei ihm vor Ablauf des Kalenderjahres geendet hat, so sind die Lohnzettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1976 ausgestellt worden ist. Bei Beachtung des vorbezeichneten Einsendezeitraums wird in vielen Fällen die Ausfertigung einer vom Arbeitnehmer gewünschten besonderen Lohnsteuerbescheinigung und ggf. eines Lohnzettels durch Aushändigung der Lohnsteuerkarte 1976 an den Arbeitnehmer erspart werden können.
Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizufügen.
Die Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkarte 1976 sind, z.B. weil sie am 31.12.1976 nicht in einem Dienstverhältnis standen, haben die Lohnsteuerkarte bis zum 15.06.1977 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk sie am 31.12.1976 ihren Wohnsitz hatten, es sei denn, daß sie die Lohnsteuerkarte ihrer Einkommensteuererklärung oder dem Antrag auf Lohnsteuer- Jahresausgleich 1976 beifügen. Sie haben dabei ihre Wohnung am 31.12.1976 anzugeben.
Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohnsteuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums der Finanzen in Mainz vom 29.12.1976 S 2378 A -443 (Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 1/1977 Sp. 30 ff. vgl. auch Bundessteuerblatt 1977 IS. 18).
Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Abfassung der Lohnsteuerbescheinigungen zu achten und insbeson - dere in Spalte 7 des Abschn. V der Lohnsteuerkarte 1976 die vollständige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzugeben.
Oberfinanzdirektion Koblenz
Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Samstag, dem 30 . April 1977, um 10,00 Uhr in der Pfandkammer in Montabaur, Taunusstr. 13 folgende Gegenstände öffentlich meistbietend nur gegen Barzahlung versteigert werden:
1 Fernsehgerät „Hanseatic“ Color Typ SC 50,
1 Steuergerät m. Plattenspieler „Philips“ m.Boxen,
1 Infra-Grill „Vorwerk“.
gez. Stauch, Gerichtsvollzieher.
P„ Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Oberamtsrat Piwowarsky F 7 u P übrigen Teil:Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 7, Tel 0 26 7.4 10 61-4. srscheinungstolge : wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlioh zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

