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Altpapier

Sperrmüll

6.5.1977

9.5.1977

3.5.1977

16.5.1977

4.5.1977

11.5.1977

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6.5.1977

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6.5.1977

13.5.1977

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4.5.1977

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4.5.1977

6.5.1977

Schließung des Hallenbades der Verbandsgemeinde Montabaur am 1. Mai 1977 (Maifeiertag)

Das Hallenbad Montabaur ist gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung über die Benutzung des Hallen- und Freibades vom 1.8.1967 am SONNTAG, dem l.Mai 1977. ganztägig geschlossen.

Altpapier- und Sperrmüllabfuhr

Ort:

Boden Daubach Eitelborn Gackenbach Girod

Görgeshausen Großholbach Heilberscheid Heiligenroth Holler Horbach Hübingen Kadenbach

Montabaur einschl. Stadtteile Eigendorf

Montabaur nur Stadtteile Eschel bach, Wirzenborn, Reckenthal ,

Bladernheim, Ettersdorf

Montabaur, nur Stadtteil Hor­ressen

Montabaur (Stadt) -- 10.5.1977

Montabaur, nur Stadtteile Horressen,

Eschelbach, Eigendorf -- 13.5.1977

Montabaur, nur Stadtteile Wirzenborn,

Reckenthal, Bladernheim,, Etters­dorf - 17.5.1977

Nentershausen 6.5.1977 17.5.1977

Neuhäusel 4.5.1977 11.5.1977

Niederelbert 3.5.1977 12.5.1977

Niedererbach 6.5.1977 17.5.1977

Nomborn 6.5.1977 9.5.1977

Oberelbert 3.5.1977 12.5.1977

Ruppach-Goldhausen 4.5.1977 9.5.1977

Simmern 4.5.1977 17.5.1977

Stahlhofen 3.5.1977 16.5.1977

Untershausen 3.5.1977 16.5.1977

Welschneudorf 3.5.1977 12.5.1977

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

a) Sperrmüll

Sperrmüll sind alle festen Abfälle, die aus HAUSHALTUNGEN stammen und wegen ihrer Sperrigkeit gesondert gesammelt wer­den müssen und nicht in die Müllgefäße passen.

Von der Abfuhr sind grundsätzlich ausgenommen: Altpapier, Bauschutt, Flaschen, gefüllte Öltanks, Gewerbemüll sowie Gegenstände, die wegen ihrer Größe (über 1 cbm Rauminhalt) oder ihres Gewichtes (über 100 kg) nicht verladen werden kön­nen.

Der Sperrmüll muß für den Abtransport soweit als möglich verpackt sein, damit ein schnelles Verladen gewährleistet ist.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.

b) j\ltpapier:

Zum Altpapier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Kartons, (flachgelegt oder mit anderem Altpapier gefüllt), Aktenpapier,

Papierverpackungen,, alte Bücher und Hefte aus Haushaltungen und Gewerbebetrieben.

Nicht zum Altpapier gehören Plastikverpackungen, Plastik­tragetaschen, gewachste oder PLASTIKÜBERZOGENE Lebensmittelverpackungen, Teerpapier, stark verunreinigtes Papier oder Hygieneabfälle.

Das Altpapier muß ordnungsgemäß verpackt bereitstehen,

Die Altpapierabfuhr beginnt um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.

Öffentl. Bekanntmachung über die Einsendung der Lohnsteuer­belege 1976 an das Finanzamt

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen ausgeschriebe­nen Lohnsteuerbelege 1976 (Lohnsteuerkarten und besondere Lohnsteuerbescheinigungen), soweit sie nicht an den Arbeit­nehmer ausgehändigt worden sind, in der Zeit vom 01. bis 15.06.1977 dem Betriebstättenfinanzamt einzureichen. Die da­neben auszuschreibenden Lohnzettel sind in dem gleichen Zeit­raum an das Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk der Ar­beitnehmer am 31.12.1976 seinen Wohnsitz (gewöhnlichen Auf­enthalt) hatte. In den Fällen, in denen dem Arbeitgeber dieses Finanzamt nicht bekannt ist, sind die Lohnzettel an das Fi­nanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1977 ausgestellt worden ist.

Kann der Arbeitgeber auch dieses Finanzamt nicht feststellen, z.B. weil das Dienstverhältnis bei ihm vor Ablauf des Kalender­jahres geendet hat, so sind die Lohnzettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1976 ausge­stellt worden ist. Bei Beachtung des vorbezeichneten Einsende­zeitraums wird in vielen Fällen die Ausfertigung einer vom Arbeitnehmer gewünschten besonderen Lohnsteuerbescheini­gung und ggf. eines Lohnzettels durch Aushändigung der Lohnsteuerkarte 1976 an den Arbeitnehmer erspart werden können.

Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschrei­ben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizu­fügen.

Die Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkarte 1976 sind, z.B. weil sie am 31.12.1976 nicht in einem Dienstverhältnis stan­den, haben die Lohnsteuerkarte bis zum 15.06.1977 dem Finanz­amt einzusenden, in dessen Bezirk sie am 31.12.1976 ihren Wohn­sitz hatten, es sei denn, daß sie die Lohnsteuerkarte ihrer Ein­kommensteuererklärung oder dem Antrag auf Lohnsteuer- Jahresausgleich 1976 beifügen. Sie haben dabei ihre Wohnung am 31.12.1976 anzugeben.

Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohn­steuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums der Finanzen in Mainz vom 29.12.1976 S 2378 A -443 (Ministerialblatt der Landesregierung von Rhein­land-Pfalz Nr. 1/1977 Sp. 30 ff. vgl. auch Bundessteuerblatt 1977 IS. 18).

Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Abfas­sung der Lohnsteuerbescheinigungen zu achten und insbeson - dere in Spalte 7 des Abschn. V der Lohnsteuerkarte 1976 die vollständige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzugeben.

Oberfinanzdirektion Koblenz

Zwangsversteigerung

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Samstag, dem 30 . April 1977, um 10,00 Uhr in der Pfandkammer in Monta­baur, Taunusstr. 13 folgende Gegenstände öffentlich meistbie­tend nur gegen Barzahlung versteigert werden:

1 FernsehgerätHanseatic Color Typ SC 50,

1 Steuergerät m. PlattenspielerPhilips m.Boxen,

1 Infra-GrillVorwerk.

gez. Stauch, Gerichtsvollzieher.

P Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Oberamtsrat Piwowarsky F 7 u P übrigen Teil:Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 7, Tel 0 26 7.4 10 61-4. srscheinungstolge : wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlioh zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.