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Montabaur - 8

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH Verloren - Gefunden

Am Samstag, dem 16.4.1977, wurde am Trimm-Pfad in der Ortsgemeinde 5431 Gackenbach ein Ehering gefunden und bei der Gemeindeverwaltung abgegeben.

Der Verlierer kann sich den Ring beim Ortsbürgermeister der Gemeinde Gackenbach abholen.

gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister

HORBACH

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes:Kleines Hühfeld der Ortsgemeinde Horbach für das Grundstück Flur 6, Flur­stück 23 gemäß § 13 BBauG; hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung vom 2o. 1.1977 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesKlei­nes Hühfeld gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Der Abstand der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Nr. 23, Flur 6, wird an der engsten Stelle zur Straße hin auf 2,5o m festgesetzt

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsun­terlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gel- bachstT. 9 (Bauamt) 543o Montabaur, während den Dienststun­den , sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Hor­bach während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen wer­den können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verlet­zung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent­lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich un­ter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit In­krafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend ge­macht worden ist.

Horbach, den 13.4.19?? gez. Meuer, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

NEUREGELUNGFEUERALARM

Die Ortsgemeindeverwaltung gibt bekannt, daß ab sofort ein Feueralarm nicht mehr durch Glockengeläut ausgelöst wird.

Feueralarm wird durch SIRENENALARM gegeben.

Hierbei ist der Feuermelder am Rathaus (ehern. Schule) durch das Einschlagen der Scheibe und das Drücken des Alarm- Knopfes zu betätigen. Der Feuermelder ist nachts beleuchtet.

Der Alarm darf nur im Ernstfall ausgelöst werden. Eine ander­weitige Betätigung ist strafbar!

Die Feueralarmanlage ist mit der Selbstschutzsirenenanlage ge­koppelt. Der Selbstschutz-Probealarm wird in den Tageszei­tungen jeweils bekanntgegeben.

Wir weisen ausdrücklich noch einmal darauf hin, daß bei einem Brandfall die Freiwillige Feuerwehr in Hübingen sofort zu alar­mieren ist. Der Alarm erfolgt über die Gemeindeverwaltung Hübingen, Telefon Nr. $25.

Darüber hinaus ist bei Bedarf die Freiwillige Feuerwehr in Mon­tabaur über die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tele- fon-Nummr o26o2/2o41 zu alarmieren.

Auf jeden Fall hat sich die Horbacher Pflichtfeuerwehr (alle im Ort anwesenden männL Personen bis zum 6o. Lebensjahr) bei

Feueralarm am Spritzenhaus einzufinden und das Erfor­derliche sofort zu veranlassen.

PROBEALARM

Wir geben gleichzeitig bekannt, daß jeweils samstags um 12.oo Uhr die Sirenenanlage auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft wird.

Dabei kann evtl, ein Probealarm ausgelöst werden. Wir bittei\| um entsprechende Beachtung!

(S) Ortsgemeinde Horbach

Gemeindeverwaltung gez. Meuer, Ortsbürgermeist«|

Befahren des Sportplatzgeländes mit Pkw's und Fahrrädern

Dem Ortsbürgermeister wurde verschiedentlich gemeldet, dal das Sportplatzgelände mit Pkw's und Fahrrädern zweckent­fremdend befahren wird, Wir teilen hiermit unter Bezug­nahme auf eine frühere Bekanntmachung mit, daß dies ver­boten ist.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße geahndet. Anzeigen sind an die Ortsgemeindeverwaltung oder direkt an die Ortspolizei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur zu richten.

Vertrauliche Behandlung wird zugesichert. Es ist traurig, daß man immer wieder darauf hinweisen muß:

BURGER SCHÜTZT EURE ANLAGEN, IM EIGENEN INTERESSE, DENN SIE KOSTEN EUER GELD !

gez. Meuer, Ortsbürgermeister

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Spvgg. 1920 Horbach a.V.

SONNTAG, den 24.4.1977: Punktspiel SG Horbach / Winden 1 Anstoß: 15.oo Uhr in Winden

Eppenrod I

Jugendclub Horbach

JUGENDVERSAMMLUNG

Nach einer mehrmonatigen Pause wSl der Jugendclub wieder aktiv werden. Alle Jugendlichen, die am Neuaufbau einer Jugendgruppe interessiert und, ladM wir am Donnerstag, dem 28 . 4 . 1977 ,

2o.oo Uhr, in die alte Schule ein. Anregungen zur Programm­gestaltung sind erwünscht.

HÜBINGEN

Abfallbeseitigung auf dem Friedhdf

Wir haben festgestellt, daß ln letzter Zelt wieder Abfälle gegenüber vom Friedhof abgelagert werden. Wir machen heute letztmalig darauf aufmerksam , daß Abfälle von Gräbern, wie kleinere Blumengebinde, Plastiktöpfe, Reste von Kerzen und sonstigen Lichtem, usw., in die dafür bereitgestellte Mülltonne zu werfen sind.

Größere Mengen Kränze wie sie nach einer Beerdigung an- fallen,' sind auf dem Wege der gesetzl. vorgeschriebenen Müllbeseitigung zu entfernen.

Diejenigen Bürger, die sich künftig nicht an diese Vorschrif­ten halten, werden wir unwiderruflich zur Anzeige bringen. Wir machen darauf aufmerksam, daß gemäß des neuen Buß­geldkatalogs für den Umweltschutz hohe Geldstrafen gegen die Verursacher verhängt werden können.

gez. Loring, Ortsbürgermeister

N|NTERSHAU s EN NIEDERERBACH, GÖRGESHAUSEN, NOMBORN, HEILBERSCHEID Buchersammlung des Jugendrotkreuzes

Die Jugendrotkreuzgruppe Nentershausen beabsichtigt, am 7. Mai 1977 eine Büchersammlung für soziale Zwecke