Montabaur - 8
BUCHFINKENLAND
GACKENBACH Verloren - Gefunden
Am Samstag, dem 16.4.1977, wurde am Trimm-Pfad in der Ortsgemeinde 5431 Gackenbach ein Ehering gefunden und bei der Gemeindeverwaltung abgegeben.
Der Verlierer kann sich den Ring beim Ortsbürgermeister der Gemeinde Gackenbach abholen.
gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HORBACH
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes: “Kleines Hühfeld” der Ortsgemeinde Horbach für das Grundstück Flur 6, Flurstück 23 gemäß § 13 BBauG; hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG
Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung vom 2o. 1.1977 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes “Kleines Hühfeld” gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Der Abstand der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Nr. 23, Flur 6, wird an der engsten Stelle zur Straße hin auf 2,5o m festgesetzt
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gel- bachstT. 9 (Bauamt) 543o Montabaur, während den Dienststunden , sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Horbach während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Horbach, den 13.4.19?? gez. Meuer, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
NEUREGELUNG “FEUERALARM”
Die Ortsgemeindeverwaltung gibt bekannt, daß ab sofort ein Feueralarm nicht mehr durch Glockengeläut ausgelöst wird.
Feueralarm wird durch SIRENENALARM gegeben.
Hierbei ist der Feuermelder am Rathaus (ehern. Schule) durch das Einschlagen der Scheibe und das Drücken des Alarm- Knopfes zu betätigen. Der Feuermelder ist nachts beleuchtet.
Der Alarm darf nur im Ernstfall ausgelöst werden. Eine anderweitige Betätigung ist strafbar!
Die Feueralarmanlage ist mit der Selbstschutzsirenenanlage gekoppelt. Der Selbstschutz-Probealarm wird in den Tageszeitungen jeweils bekanntgegeben.
Wir weisen ausdrücklich noch einmal darauf hin, daß bei einem Brandfall die Freiwillige Feuerwehr in Hübingen sofort zu alarmieren ist. Der Alarm erfolgt über die Gemeindeverwaltung Hübingen, Telefon Nr. $25.
Darüber hinaus ist bei Bedarf die Freiwillige Feuerwehr in Montabaur über die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tele- fon-Nummr o26o2/2o41 zu alarmieren.
Auf jeden Fall hat sich die Horbacher Pflichtfeuerwehr (alle im Ort anwesenden männL Personen bis zum 6o. Lebensjahr) bei
Feueralarm am Spritzenhaus einzufinden und das Erforderliche sofort zu veranlassen.
PROBEALARM
Wir geben gleichzeitig bekannt, daß jeweils samstags um 12.oo Uhr die Sirenenanlage auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft wird.
Dabei kann evtl, ein Probealarm ausgelöst werden. Wir bittei\| um entsprechende Beachtung!
(S) Ortsgemeinde Horbach
Gemeindeverwaltung gez. Meuer, Ortsbürgermeist«|
Befahren des Sportplatzgeländes mit Pkw's und Fahrrädern
Dem Ortsbürgermeister wurde verschiedentlich gemeldet, dal das Sportplatzgelände mit Pkw's und Fahrrädern zweckentfremdend befahren wird, Wir teilen hiermit unter Bezugnahme auf eine frühere Bekanntmachung mit, daß dies verboten ist.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße geahndet. Anzeigen sind an die Ortsgemeindeverwaltung oder direkt an die Ortspolizei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu richten.
Vertrauliche Behandlung wird zugesichert. Es ist traurig, daß man immer wieder darauf hinweisen muß:
BURGER SCHÜTZT EURE ANLAGEN, IM EIGENEN INTERESSE, DENN SIE KOSTEN EUER GELD !
gez. Meuer, Ortsbürgermeister
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Spvgg. 1920 Horbach a.V.
SONNTAG, den 24.4.1977: Punktspiel SG Horbach / Winden 1 Anstoß: 15.oo Uhr in Winden
Eppenrod I
Jugendclub Horbach
JUGENDVERSAMMLUNG
Nach einer mehrmonatigen Pause wSl der Jugendclub wieder aktiv werden. Alle Jugendlichen, die am Neuaufbau einer Jugendgruppe interessiert und, ladM wir am Donnerstag, dem 28 . 4 . 1977 ,
2o.oo Uhr, in die alte Schule ein. Anregungen zur Programmgestaltung sind erwünscht.
HÜBINGEN
Abfallbeseitigung auf dem Friedhdf
Wir haben festgestellt, daß ln letzter Zelt wieder Abfälle gegenüber vom Friedhof abgelagert werden. Wir machen heute letztmalig darauf aufmerksam , daß Abfälle von Gräbern, wie kleinere Blumengebinde, Plastiktöpfe, Reste von Kerzen und sonstigen Lichtem, usw., in die dafür bereitgestellte Mülltonne zu werfen sind.
Größere Mengen Kränze wie sie nach einer Beerdigung an- fallen,'■ sind auf dem Wege der gesetzl. vorgeschriebenen Müllbeseitigung zu entfernen.
Diejenigen Bürger, die sich künftig nicht an diese Vorschriften halten, werden wir unwiderruflich zur Anzeige bringen. Wir machen darauf aufmerksam, daß gemäß des neuen Bußgeldkatalogs für den Umweltschutz hohe Geldstrafen gegen die Verursacher verhängt werden können.
gez. Loring, Ortsbürgermeister
N|NTERSHAU s EN NIEDERERBACH, GÖRGESHAUSEN, NOMBORN, HEILBERSCHEID Buchersammlung des Jugendrotkreuzes
Die Jugendrotkreuzgruppe Nentershausen beabsichtigt, am 7. Mai 1977 eine Büchersammlung für soziale Zwecke

