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Montabaur - 4 -

Betriebs-Unterhaltungskosten und Schuldendienstleistungen des Jahres 1976,

b) Sonderumlage für die Turnhalle bei der Augstschule:

Als Sonderumlage wird von den Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Kadenbach und Simmern ein Betrag von 13.843,oo DM erhoben; das sind 45,68 v.H. der Betriebs-, Unterhaltungskosten und Schuldendienstleistungen des Jah­res 1976. Die Verteilung erfolgt nach dem Umfang der Nutzung durch die Einwohner aus den einzelnen Ortsgemein­den. Danach entfallen:

auf die Ortsgemeinde Eitelborn 6.843,oo DM

auf die Ortsgemeinde Neuhäusel 3.658,oo DM

auf die Ortsgemeinde Kadenbach 1.684,oo DM

auf die Ortsgemeinde Simmern 1.658,oo DM

c) Sonderumlage für die Turnhalle bei der Volksschule Ruppach - Goldhausen:

Als Sonderumlage wird von den Ortsgemeinden Boden, Heiligenroth und Ruppach - Goldhausen ein Betrag von 13.ol3,oo DM erhoben; das sind 37,12 v.H. der Betriebs-, Unterhaltungskosten und Schuldendienstleistungen des Jahres 1976. Die Verteilung erfolgt nach dem Umfang der Nutzung durch die Einwohner aus den einzelnen Ortsge­meinden.

Danach entfallen:

auf die Ortsgemeinde Boden 612,oo DM

auf die Ortsgemeinde Heiligenroth 5.286,oo DM

auf die Ortsgemeinde Ruppach -

Goldhausen 7.115,ooDM.

2. Die Sonderumlagen sind in vier Teilbeträgen am 15.2.,

15.5., 15.8. und 15.11. des Haushaltsjahres an die Verbands­gemeindekasse zu entrichten.

trag und Kapital, dem Gemeindeamt! an der Einkommensteuer und mit 32,67 v.H. der um 4o % gekürzten Schlüsselzuweism an die verbandsangehörigen Gemeinden.

Monta

2. Zu der Erhebung der Turnhallenumlage nach den angtl gebenen Maßstäben.

II, Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1977, für die im Haushaltsjahr 1978 voraussichtlich 4o8. 000,00 DM an Krediten aufgenommen werden müsst!

III.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde | Montabaur für das Haushaltsjahr 1977 in Höhe von 4.298.5oo,oo DM und des Wasserwerks der Verbandsge­meinde Montabaur in Höhe von 328.ooo,oo DM.

Die Genehmigung zu III gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahme der Kredite gern. § lo3 GemO.

543o Montabaur, den 3o. März 1977 Kreisverwaltung des (L.S.) gez. Dr. Heinen

Westerwaldkreises Landrat

IV.

Montabaur, den 5.4.1977 (L.S.)

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister

Terminsbestimmung

Das Amtsgericht - 8 K 65/76 -

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Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan liegen zur Einsichil nähme vom 18.4.1977 bis 27.4.1977 von montags - donners j tags von 8.oo Uhr - 12.3o Uhr und von 13.3o Uhr bis 16.3o| Uhr und freitags von 8.oo Uhr bis 13.3o Uhr im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.

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§ 7

Die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbe­seitigung werden

a) für Anschlußteilnehmer, die ihr Abwasser ungereinigt dem Kanalnetz mit anschließender zentraler Kläranlage zuführen, auf l,o5 DM/ cbm Frischwasserbezug

und

b) für Anschlußnehmer, die über eigene Kläreinrichtungen (Hausklärgruben nach DIN 2461 pp.) ihr Abwasser dem Kanalnetz ohne zentrale Kläranlage zuführen, auf o,8o DM/

cbm Frischwasserbezug festgesetzt.

II.

Aufgrund des § lol Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) hat der Verbandsgemeinderat am 1.3.1977 das Investitionspro­gramm für die Jahre 1976 - 198o mit folgenden Gesamtausga­ben beschlossen:

1976

1.382.ooo,oo DM

1977

3.245ooo,oo DM

1978

2.169.ooo,oo DM

1979

3.2o7. 000,00 DM

198o

2.841.ooo,oo DM

zusammen

12.844.ooo,oo DM

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 8o in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1977 und des Wirt­schaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 1977 wird erteilt:

I. 1. Zu der Erhebung der Verbandsgemeindeumlage von den verbandsangehörigen Gemeinden mit 42,81 v.H. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer nach Er-

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Eigendorf Band 17 Blatt 676 eingetragene, nachstehend be- zeichnete Grundstück am

Mittwoch, dem 27. April 1977, 14.oo Uhr, an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Zimmer 6,

- Sitzungssaal - versteigert werden.

lfd. Nr. 1 Flur 7 Flurstück 3/1

Hof- und Gebäudefläche Hauptstraße 16 = 6,81 ar.

Der Versteigerungsvermerk ist am 13, September 1976 in das Grundbuch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals die Ehefrau Gerhard Ballmann, Maria geb. Böhm in Montabaur - Eigendorf, eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Reell später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der I Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf-1 forderung zur Abgkbe von Geboten anmelden. Er muß das Reel glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller I wide -spricht. I

Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berück-1 sichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ans] ruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachge­setzt.

Es i; t zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kos en der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Proto­koll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, daß der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zube­hörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.

Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungs­erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

(S) gez. Geizleichter, Rechtspfleger

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