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Montabaur - 3 -

25 Jahre Fanfarenzug der Freiwilligen Feuerwehr

Montabaur

GROSSER WETTSTREIT FÜR SPIELMANNS- , FANFAREN- UND MUSIKZUGE Die Schirmherrschaft des Jubiläumsfestes hat Herr Bürgermeister Wilhelm Mangels übernommen

UNSER VORLÄUFIGES F ES TP R OG RAMM :

'DONNERSTAG, den HL 5. 1977: (Christi Himmelfahrt)

Ökumenischer Gottesdienst nach der Christi Himmelfahrt-Prozession ab 16 oo Uhr Musik, Tanz und gute Laune im Festzelt auf der Eich - wiese mit der Tanzkapelle

"THE BR INGOS".

ab 2o.oo Uhr KOMMERS unter Mitwirkung der Ortsvereine und zahlreicher Gastvereire.

Heut spielt der Hubert auf - Hubert Wolf und seine Original Böhmerländer Musikanten, Sieger der volkstümlichen Hitparade von ZDF und Deutschlandfunk, präsentieren ein Feuerwerk zünftiger böhmischer Blasmusik.

9.30 Uhr Beginn des Wettstreites für Spielmc.nns-, Fanfaren- und Musikzüge im Fest zeit auf der Eichwiese

13.30 Uhr Straßenwertung ( Festzug ) durch die Stadt.

AN ALLEN TAGEN TANZ ! !!!

Kartenvorverkauf für den Unterhaltungsabend mit denORIGINAL BÖHMERLÄNDER MUSIKANTEN: Textilhaus Hisgen und Radio Büchner in Montabaur.

Zu allen anderen Veranstaltungen im Festzelt ist der Eintritt frei!

Zum Beginn unseres Festes am Vatertag:

FREITAG, den 2o. 5 1977:

SAMSTAG, den 21 5.1977:

DIE BÖHMERLÄNDER KOMMEN"

SONNTAG, den 22.5.1977:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1977 vom 5. 4.1977

i.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.

S 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 3o.3.1977 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf lo.38o.35o,oo DM

in der Ausgabe auf 1 o.38o.35o,oo DM

VERMÖGENSHAUEHALT

in der Einnahme auf 7.393.45o,oo DM

in der Ausgabe auf 7.393.45o,oo DM

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1977 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 4.298.5oo,oo DM

festgesetzt. Davon entfallen 567.ooc,oo DM

auf die Abwaserbeseitigung.

Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Inve­stitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Verbands­gemeindewerkes (Wasserwerk) notwendig ist, wird auf

1.87o,16o,oo DM

festgesetzt.

4o8. 000,00 1)M

festgesetzt Für das Verbandsgemeindewerk werden keine Ver­pflichtungsermächtigungen veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird

a) für die Verbandsgemeinde auf I.5oo. 000,00 DM

b) und für das Verbandsgemeindewerk auf 800 . 000,00 1)M festgesetzt.

§ 5

1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbgndsgemeindt nach § 72 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§19 und 20 Abs. 1 des FAG erhebt, beträgt

42,81 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur 32,07 v.H. des umlagefähigen Teils der Schlüsselzuweisungen an die verbandsangehörigen Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur im Haushaltsjahr 197 7.

2. Die Verbandsgemeindeumalge ist in vier Teilbeträgen am 15.2., 15.5., 15.8. und 1 5.1 1. des Haushaltsjahres an die Verbandsgemeindekasse zu entrichten.

§ 6

1 . Für die außerschulische Nutzung wird von den nachstehend aufgeführten Gemeinden nach den angegebenen Maßstäben eine Turnhallenumlage als Sonderumlage gemäß § 20 Abs.

2 und 3 des FAG erhoben:

a) Sonderumlage für die Turnhalle bei der Josef-Kehrein- Schule Montabaur:

§ 3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf

Als Sonderumlage wird von der Stadt Montabaur ein Betrag von 34.4o4,oo DM erhoben; das sind 42,95 v.H. der