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Ifent). Bekanntmachung
freinfachte Änderung des Bebauungsplanes ,J)amm-Steineck“
: Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Grundstück Flur (Flurstück 40 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung ge- ;§ 12 BBauG.
|r Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sit- igvom 3.3.1977 die vereinfachte Änderung des Bebauungsines „Damm-Steineck“ gemäß § 13 BBauG beschlossen.
)7e Änderung hat zum Inhalt:
[daß für das Grundstück Nr. 40 in der Flur 22 der Abstand der überbaubaren Fläche zur St. Barbara-Straße von _ 8.00 m auf 6.00 m verringert wird,
eunspieisi Tpj e Tiefe der überbaubaren Fläche vom Bodener Weg aus '• )e 2 u \!*| von 14,00 m auf 15.00 m erweitert.
maß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs- Unterlagen bei der Vcrbandsgemeindeverwaltung Montabaur, g^lbachstr. 9 (Bauamt; 5430 Montabaur, während der Dienst- [stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in eiters fj43I Ruppach-Goldhausen während der ortsüblichen Dienststun- I in MoniBn eingesehen werden können.
lern 3:1 s ; Bne Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim StaffelsirjKstandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung 'ffcr Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung dti Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkraft- ■ treten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht te Herren'pworden ist.
gegen die I gez. Ferdinand, Ortsbüigermeister.
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ie gen der anstehenden Grundreinigung muß die Schulturnhalle der Zeit von Montag, dem 18.4.1977, bis Sonntae. dem 24.4.
>77 einschließlich für alle Benutzer geschlossen bleiben. An [den übrigen Ferientagen ist die Halle zu den üblichen Zeiten für iie Benutzer geöffnet.
iffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kinder- irtenverbandes Simmern/Neuhäusel für das Jahr 1977 vom 18.3.1977 I.
)ie Verbandsversammlung hat aufgrund der §§95 ff. der Gemein- ieordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419),
|lem Zweckverbandsgesetz vom 3.12.1954 (GVB1. S. 156) und lern § 9 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kin- lergartens für die Ortsgemeinden Simmem und Neuhäusel vom 16.2.1973 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 15.3.1977 hiermit bekanntgemacht wird:
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Ger Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im
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i der Ausgabe auf 210.000,- DM
/ERMÖGENSHAUSHALT
|in der Einnahme auf DM
i der Ausgabe auf DM festgesetzt.
§ 2
[Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
[Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
| Kassenskredite werden nicht beansprucht.
§5
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 65.000,- DM. Die Umlage ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten (§ 10 Abs. 3 der Satzung)
zu ermitteln.
Demnach haben zu zahlen:
Ortsgemeinde Simmern 41 Kinder = 35.533,33 DM
Ortsgemeinde Neuhäusel 34 Kinder = 29.466,67 DM.
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1977 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, den 15.3.1977
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901-10
(L.S.) Im Aufträge: gez. Meckel.
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 4.4.1977 bis 14.4.1977 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Simmem, den 18.3.1977
gez. Schneider
Der Vorsitzende des Kindergartenverbandes
EITELBORN:
Aus der Arbeit des Rates
Für 1977 sind weitere große Baumaßnahmen vorgesehen.
Der Rat verabschiedet Haushaltsplan der Gemeinde für 1977.
Die Fülle der anstehenden Behandlungspunkte zwangen den Rat, die umfangreiche Tagesordnung auf zwei Sitzungsabende zu verteilen.
Einstimmig wurde ein Antrag angenommen, erneut auf die Gefahrenstelle der Einmündung Helfensteinstraße in die K 2 insbesondere währendder Schulzeit hinzuweisen und zum wiederholten Male die Anlegung eines Fußgängerüberweges oder sonstigen Schutzes zur Sicherung unserer Schulkinder zu erreichen.
Der Rat ist der Meinung, daß die im Jahre 1975 zur Ablehnung führenden Gründe inzwischen überholt sind.
Bedingt durch die extreme Hanglage im Baugebiet „Auf der Höll“ war mehreren Anträgen auf vereinfachte Planänderung vorwiegend hinsichtlich der Anlegung von Stützmauern zuzustim men.
Im Zusammenhang mit dem notwendigen Grunderwerb zur Friedhofserweiterung ist der formelle Beschluß über die Einleitung des Umlegungsverfahrens der Gesamtfläche des Bebauungsplangebietes „Nörrenpfad“ zu sehen.
Die Voraussetzungen zur Durchführung dieses Verfahrens durch das Katasteramt Montabaur sind nunmehr geschaffen.
Widerrufen werden mußte durch Abstimmung die ursprünglich beschlossene Beteiligung der Gemeinde an der Aktion „Unser Dorf soll schöner werden“, und zwar im Hinblick auf die im Sommer zu erwartenden mehrfachen Straßenbaustellen.
Auf Veranlassung eines Antragstellers war der Rat gehalten, die Erweiterung der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde um das gemeindliche Kleingewerbegebiet zu beantragen.
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, daß es nicht im Sinne einer Gemeinde liegen kann, vorhandene gewerbliche Betriebe auszusiedeln.
Der zweite Sitzungsabend wurde in erster Linie von den Haus- haltsberatungen der Gemeinde für 1977 beraten.
Der von Verbandsgemeindeoberinspektor Kühnen aufgestellte und durch ihn im Rat ausführlich erläuterte Etat der Gemeinde zeigt insgesamt gesehen ein Bild, das eher zuversichtlich stimmt. Bedingt durch die verhältnismäßig hohen Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen, der Gewerbesteuerumlage sowie den Grund- und sonstigen Gemeindesteuern und Abgaben ist eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt möglich, so daß dringende Investitionen getroffen werden können.
Während sich der Verwaltungshaushalt vorwiegend in feststehenden Einnahmen und Ausgaben präsentiert, sind die

