Montabaur 2
Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur mit Solarium
mittwochs und donnerstags Warmbadetage (Wassertemperatur 30 ® CI
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Schwimmen und Sonnen im Hallenbad Montabaur
Öffnungszeiten
montags von 13.30 - 16.30 Uhr dienstags von 9.00 - 21.30 Uhr mittwochs Warmbadetag
von 9.00 - 20.00 Uhr von 20.00 -21.30 Uhr (Frauenbad)
donnerstags Warmbadetag
von 9.00 - 21.30 Uhr freitags von 9.00 -18.30 Uhr samstags von 7.00 -19.00 Uhr sonntags von 8.00 - 13.00 Uhr
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Gesundheit durch Sport
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentl. Bekanntmachung
Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage (Gebühren-und Beitragssatzung) vom 14. März 1977
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. Seite 419) sowie der §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 01. März 1977 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung und für die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage (Gebühren- und Beitragssatzung) vom 30.6.1975 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt neu gefaßt:
„ § 5
(1) Die Benutzungsgebühren werden entsprechend den nachfolgenden Gebührengruppen erhoben:
1. Anschlußnehmer, die die Abwasser ungereinigt dem Kanalnetz mit anschließender zentraler Kläranlage zuführen und
2. Anschlußnehmer, die über eigene Kläreinrichtungen (Haus
klärgruben nach DIN 4261 pp.) ihre Abwasser dem Kanalnetz ohne zentrale Kläranlage zuführen.
Die Gebührensätze nach Nr. 1 und 2 sind für jedes Haushaltsjahr in der Haushaltssatzung festzusetzen“.
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1. Januar 1977 in Kraft. 5430 Montabaur, 14. März 1977
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Siegel gez. Mangels, Bürgermeister.
GENEHMIGT:
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz
Montabaur, den 8. März 1977 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel I.V. gez. Dr. Löhr
I. Quartal 1977 wird abgerechnet
In den nächsten Tagen werden den Abnehmern in den Versorgungsgebieten Montabaur (einschl. Stadtteile), sowie in Sim mern, Neuhäusel, Eitelbom, Kadenbach, Oberelbert, Holler und Hübingen die Abrechnungen für Wasser und Kanalisationsgebühren für 1976 einschl. des Abschlages für das I. Quartal 1977 zugestellt bzw. im Inkasso- oder Lastschriftverfahren eingezogen.
Abnehmer, bei denen die Beträge durch Bankeinzugsverfahren eingezogen werden, erhalten außerdem einen Rechnungsvor- druck mit den Angaben über Abrechnungszeitraum,
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aSt N Fro N nkfurt/Ma RB N N r. DE 08M603 DEKASSE ' Kreissparka “ e Mo " fabaur Nr - 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheck. |

