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Montabaur 2

Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur mit Solarium

mittwochs und donnerstags Warmbadetage (Wassertemperatur 30 ® CI

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Schwimmen und Sonnen im Hallen­bad Montabaur

Öffnungszeiten

montags von 13.30 - 16.30 Uhr dienstags von 9.00 - 21.30 Uhr mittwochs Warmbadetag

von 9.00 - 20.00 Uhr von 20.00 -21.30 Uhr (Frauenbad)

donnerstags Warmbadetag

von 9.00 - 21.30 Uhr freitags von 9.00 -18.30 Uhr samstags von 7.00 -19.00 Uhr sonntags von 8.00 - 13.00 Uhr

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Gesundheit durch Sport

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Öffentl. Bekanntmachung

Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage (Gebühren-und Beitragssatzung) vom 14. März 1977

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. Seite 419) sowie der §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 01. März 1977 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung und für die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage (Gebühren- und Beitragssatzung) vom 30.6.1975 wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 1 wird wie folgt neu gefaßt:

§ 5

(1) Die Benutzungsgebühren werden entsprechend den nachfol­genden Gebührengruppen erhoben:

1. Anschlußnehmer, die die Abwasser ungereinigt dem Kanal­netz mit anschließender zentraler Kläranlage zuführen und

2. Anschlußnehmer, die über eigene Kläreinrichtungen (Haus­

klärgruben nach DIN 4261 pp.) ihre Abwasser dem Kanal­netz ohne zentrale Kläranlage zuführen.

Die Gebührensätze nach Nr. 1 und 2 sind für jedes Haushalts­jahr in der Haushaltssatzung festzusetzen.

§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1. Januar 1977 in Kraft. 5430 Montabaur, 14. März 1977

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Siegel gez. Mangels, Bürgermeister.

GENEHMIGT:

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rhein­land-Pfalz

Montabaur, den 8. März 1977 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel I.V. gez. Dr. Löhr

I. Quartal 1977 wird abgerechnet

In den nächsten Tagen werden den Abnehmern in den Ver­sorgungsgebieten Montabaur (einschl. Stadtteile), sowie in Sim mern, Neuhäusel, Eitelbom, Kadenbach, Oberelbert, Holler und Hübingen die Abrechnungen für Wasser und Kanalisations­gebühren für 1976 einschl. des Abschlages für das I. Quartal 1977 zugestellt bzw. im Inkasso- oder Lastschriftverfahren eingezogen.

Abnehmer, bei denen die Beträge durch Bankeinzugsverfahren eingezogen werden, erhalten außerdem einen Rechnungsvor- druck mit den Angaben über Abrechnungszeitraum,

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bandfbri«o^n^ L R»u. E rh V r 9 A a n^ d /onTc' n w VerWaltU !! 9 J >2 ? t i. 2/2041 'i"n* oi ®"> ts f hlu ß üb ® r Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver-' bandsbelfleordneter Reusen 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschlußs siehe Bereitschaftsdienst. \

aSt N Fro N nkfurt/Ma RB N N r. DE 08M603 DEKASSE ' Kreissparka e Mo " fabaur Nr - 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheck. |