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Montabaur 5

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 1977, Investitionsprogramm für die Jahre 1976 -1980 und Wirtschaftsplan des Verbandsge- meindewerkes für 1977 beschlossen

Der Verbandsgemeinderat beschloß mit Mehrheit bei 3 Stimm­enthaltungen und fünf Gegenstimmen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für das Jahr 1977, das Investitionsprogramm für die Jahre 1976 - 1980 sowie den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes für das Haushalts­jahr 1977 in der vorgelegten Form.

Dem Beschluß ging die Haushaltsdebatte voraus. Bürgermeister Mangels wies eingangs darauf hin, daß der Haushaltsplan, der ein Volumen von 10.380.350,- DM im Verwaltungshaushalt und 7.393.450,- DM im Vermögenshaushalt hat, gegenüber dem Vorjahr zwar nominell um 9,27 % gestiegen ist. Nach Abzug der durchlaufenden Posten beträgt die reale Steigerung jedoch lediglich 4 % und hält sich damit im Rahmen des gesamtwirt­schaftlichen Wachstums. Günstigen Einfluß auf die Haushalts­situation dieses Jahres, so erklärte der Vorsitzende, haben die veränderten Zuschußrichtlinien des Landes, die zu höheren Schlüsselzuweisungen für die Verbandsgemeinde geführt haben.

Auf Anregung der CDU-Fraktion habe man diese Mehreinnahmen voll den Ortsgemeinden zugute kommen lassen, indem man die Verbandsgemeindeumlage um 2 % senkte, um so die Finanzaus­stattung der Ortsgemeinden zu verbessern. Als weitere günstigere Einflüsse wurden erwähnt, daß das Kindergeld für die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung nunmehr vom Arbeitsamt getragen wird, die zuvor erörterte Erhöhung der Kanalbenutzungs­gebühren einen Ausgleich des Gebührenhaushaltes in Unterab­schnitt 700 ermöglicht und sich die Personalausstattung der Ver­bandsgemeindeverwaltung nicht ausgeweitet sondern reduziert hat.

Der sich trotzdem ergebende Mehraufwand bei den Personal­kosten gegenüber dem Vorjahr sei bedingt durch die allgemeinen tarifrechtlichen Erhöhungen im öffentlichen Dienst.

Diese Einflüsse führen dazu, daß es möglich ist, eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt in Höhe von 856.000 DM vorzusehen und die Rücklage um 367.000 DM zu vergrößern.

Zur Schuldensituation erklärte der Bürgermeister, bei Betrach­tung einer Momentaufnahme habe man in der Neuverschuldung nur einen geringen Schritt nach vorn getan. Die Pro-Kopf-Ver- schuldung von 335,- DM sei unter dem Gesichtspunkt der beab­sichtigten Investitionsmaßnahme (im Bereich der Wasserversor­gung und Abwasserbeseitigung) vertretbar und im Vergleich zu anderen Verbandsgemeinden relativ gering. Daraus ergebe sich, daß für die noch bevorstehenden Investitionsmaßnahmen ein Spielraum vorhanden ist. Als wichtigste Aussage des Wirtschafts­planes des Verbandsgemeindewerkes wertete er die Tatsache, daß der Wasserbezugspreis absehbar nicht erhöht werden muß.

Zwar schlagen sich die Investitionen in den Ortsgemeinden im Finanzbedarf nieder, jedoch ist man der Hoffnung, kurzfristig keine Erhöhung des Wassergeldes vornehmen zu müssen.

CDU-Sprecher Seul stellte fest, der Haushaltsplan werde zwar immer umfangreicher, biete aber leider nicht mehr Spielraum für kommunalpolitische Entscheidungen.

Das vorgelegte Planwerk sei solide konzipiert, die reale Steigerungs­rate (ca. 4 %) entspreche den gesamtwirtschaftlichen Entwick­lungen. Insgesamt sei es zwar kein Werk zum Frohlocken, biete aber auch keinen Anlaß zu unmittelbarem Pessimismus. Ratsmitglied Seul bedauerte die unzureichende Finanzausstat­tung der Kommunen schlechthin. Bundes- und Landesgesetz­geber seien aufgerufen, hier Verbesserungen vorzunehmen, zumal die Hauptlast der Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand auf den Schultern der Kommunen ruhe. Haushaltswirt­schaft heute erfordert ein Ausbalancieren zwischen steigenden Kosten auf der einen Seite und der aufgrund der gedämpften Konjunktur stagnierenden Einnahmen auf der anderen Seite.

Zur Personalsituation führte der Sprecher aus, hier habe eine besonders kritische Überprüfung durch seine Fraktion stattge­funden. Das Besoldungsgefüge sei insgesamt angemessen.

Durch die höheren Schlüsselzuweisungen, die das Land der Ver­bandsgemeinde zahlt, sei es möglich , die Verbandsgemeindeum­lage um 2 % zu reduzieren. Die CDU-Fraktion habe sich ganz bewußt dafür entschieden, die Mehreinnahmen für Investitionen

im Bereich der Ortsgemeinden zur Verfügung zu stellen um deren Finanzkraft zu steigern.

Der Vermögenshaushalt beinhaltet nach den Worten des Frak­tionssprechers neben dem Bildungsbereich (Schulen) ausschließ­lich Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge (Wasser, Kanal). Ratsmitglied Seul wies auf die Notwendigkeit hin, eineNeuverschuldung mit Augenmaß zu betreiben.

Durch die Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren sei es mög­lich, die anstehenden Investitionen zu tätigen, ohne eine über­mäßige Neuverschuldung einzugehen, um so auch für die kom­menden Jahre Spielraum für die Investitionstätigkeit zu haben. Investitionsprogramm für die Jahre 1976 - 1980 und der Wirt­schaftsplan des Eigenbetriebes Verbandsgemeindewerk Monta­baur wurden akzeptiert.

Die SPD-Fraktion stimme - so Fraktionssprecher P.Schlemmer- dem vorgelegten Planwerk insgesamt zu. Er bedauerte, daß die Haushaltspläne immer umfangreicher und für die ehren­amtlichen Kommunalparlamente immer schwerer durchschau­bar werden. Die im Einzelplan 9 ausgewiesene Verzinsung des Eigenkapitals sei zu akzeptieren, wenn diese Erträge nicht den allgemeinen Deckungsmitteln zugute kämen. Sie sei geeignet, den Bedarf an Fremdkapital zu reduzieren. Die von der CDU vorgeschlagene Senkung der Verbandsgemeindeumlage finde nicht unbedingt die Zustimmung der SPD-Fraktion. Ratsmit­glied Schlemmer begründete dies damit, daß die erwartete Senkung der Kreisumlage und die erhofften höheren Schlüssel­zuweisungen zu einer ausreichenden Finanzausstattung der Ortsgemeinden auch bei Erhebung der bisherigen Verbandsge­meindeumlage führten. Er wies darauf hin, daß der Anteil der Investitionen am Gesamthaushalt (insbesondere im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung) zwangsläu­fig steigen müsse, wenn die geplanten Maßnahmen auf diesen Gebieten realisiert würden. Eine zusätzliche Belastung der Gebührenhaushalte müsse unter diesen Gesichtspunkten erwar­tet werden. Zur Minderung dieser Belastungen müßten auch die Ortsgemeinden beitragen. Auch Ratsmitglied Schlemmer sprach die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen an. Eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sei längst über­fällig.

Zur Personalsituation führte der SPD-Sprecher aus, die ab­lehnende Haltung einzelner Mitglieder seiner Fraktion sei nicht auf den Stellenplan der Verbandsgemeinde bezogen. In diesem Bereich seien Einsparungen ohne Verletzung von gesetzlichen oder tarifrechtlichen Bestimmungen nur möglich durch die Reduzierung eines Personalbestandes, der nicht vertretbar sei.

Der Sprecher der FDP-Fraktion Mohri führte aus, der Stellen­plan sollte besser ausgewogen sein, ohne jedoch konkrete Vor­schläge zu unterbreiten.

Auch in diesem Jahr sollten wieder 3 Auszubildende bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingestellt werden, um einen Beitrag zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen zu leisten, regte Ratsmitglied Becker (CDU) an. Die Verwaltung sagte zu, diese Anregung zu verwirklichen, soweit dies die räum­lich beengten Verhältnisse in der Verwaltung zulassen.

Zustimmung zum Entwurf des BebauungsplanesLangengarten" der Ortsgemeinde Großholbach

Der Verbandsgemeinderat stimmte durch einstimmigen Beschluß dem Entwurf des BebauungsplanesLangengarten in der vor­gelegten Form zu. Die Durchführung der Bauleitplanung vor Rechtskraft des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur wurde akzeptiert.

Übergang von Feuerlöschteichen der Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde abgelehnt

Der Verbandsgemeinderat lehnte die Übernahme der gemeinde­eigenen Feuerlöschteiche in den Ortsgemeinden Eitelborn Nentershausen, Neuhäusel und Simmern in das Eigentum der Verbandsgemeinde ab. Dieser Beschluß wurde damit begründet, daß es sich bei diesen Einrichtungen nicht um betriebsnotwen­dige Vermögensgegenstände handelt.

Insbesondere die Ortsgemeinden Eitelbom, Neuhäusel und Simmern,vertreten durch Ortsgemeinderat und Ortsbürgermei­ster, machen in dieser Frage geltend, daß nach ihrer Auf­fassung ein Übergang in das Eigentum und damit die