Montabaur 3
komm ••• schwimm
im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur mit Solarium - ein Besuch lohnt sich -
. Badezeit 3 Stunden
. mittwochs und donnerstags Warmbadetag, Wassertemperatur 30 Grad Celsius
. keine Erhöhung der Eintrittspreise an den Warmbadetagen
. modernes Solarium mit zwei Besonnungsanlagen
. gemütlich eingerichtete Cafeteria
FIT sein
durch Schwimmen und Sonnen
montags
dienstags
mittwochs
von
von
von
von
Öffnungszeiten für das Familienbad
13.30 - 16.30 Uhr 9.00 -21.30 Uhr Warmbadetag 9.00 - 20.00 Uhr 20.00-21.30 Uhr (Frauenbad)
donnerstags
freitags
samstags
sonntags
Warmbadetag von 9.00-21.30 Uhr
von 9.00 - 18.30 Uhr
von 7.00 - 19.00 Uhr
von 8.00 - 13.00 Uhr
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Zivilschutz
Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen
Am Mittwoch, dem 23. März 1977 wird ab 10.00 Uhr ein Probebetrieb aller an das Warnnetz angeschlossenen Alarmgeräte durchgeführt:
Ablauf des Probebetriebes:
1. um 10.00 Uhr das Signal „Entwarnung“ (gleichmäßiger Dauerton)
2. um 10.04 Uhr das Signal „Luftalarm“ (Heulton, eine Minute)
3. um 10.08 Uhr das Signal „Entwarnung“
4. um 10.12 Uhr das Signal „Entwarnung“.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde.
Öffentliche Bekanntmachung
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, daß Einrichtungen der zentralen Wasserversorgung mutwillig beschädigt oder zerstört werden. So wurden die Umzäunungen der Hochbehälter in Simmern, Eitelborn und in Oberelbert teilweise niedergerissen, die Glasbausteine am Hochbehälter in Welschneudorf durch Steinwurf beschädigt und die Zinkblechabdeckung an der Pumpstation in Stahlhofen abmontiert. Hydrantenhinweisschilder, die für die Feuerwehr im Brandfalle von großer Wichtigkeit sind, wurden umgebogen oder entfernt. Die Wiederherstellung ist mit Kosten verbunden, die u.a. auch die Wasserpreisgestaltung mitbestimmen.
Wir bitten die Bevölkerung um Mithilfe bei unseren Bemühungen, daß künftig derartige Beschädigungen unterbleiben.
Verbandsgemeindewerk - Wasserversorgung -
Öffentl. Bekanntmachung
Vorerhebung über den Anbau von Gemüse und Erdbeeren 1977 (Gemüsevorerhebung)
Aufgrund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch das Agrarberichterstattungsgesetz vom 15. November 1974 (BGBl. 1 S. 3161), findet am 20. März 1977 eine Erhebung über den Anbau von Wintergemüse und Erdbeeren und den beabsichtigten Anbau von Freilandgemüse statt. Auskunftspflichtig sind alle Personen, die Gemüse oder Erdbeeren anbauen, um sie in unverarbeitetem, be- oder verarbeitetem Zustand zu verkaufen. Bis zum 15. März wird allen Auskunftspflichtigen von der Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung ein Erhebungsbogen zugestellt. Die Angaben sind wahrheitsgemäß, vollständig und fristgemäß zu machen. Verstöße hiergegen können nach § 14 StatGes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Stellen und Personen sind verpflichtet, über die ihnen zur Kenntnis gelangenden Betriebsverhältnisse Verschwiegenheit zu wahren. Die Weiterleitung von Einzelangaben an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von diesen bestimmten Stellen ist ohne Nennung des Namens des Befragten zugelassen. Eine Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist jedoch ausgeschlossen.
Achtung! Neuer Verlagsort!
Ab Montag, dem 14. 3. 77 wird unser gesamtes Verlagsunternehmen von Weitersburg nach
5410 Höhr-Grenzhausen, ImSL*, Rheinstr. 41 - Postf. 7 - Tel. 02624/3061-4
verlegt. — Wir bitten die Manuskripteinsender und Anzeigenkunden dafür zu sorgen, daß alle Unterlagen für die Woche Nr. 11 (ab 14. 3. 77) an die oben genannte neue Adresse eingereicht werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihr Verlag + Druck Linus Wittich

