Einzelbild herunterladen

Montabaur 3

komm schwimm

im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur mit Solarium - ein Besuch lohnt sich -

. Badezeit 3 Stunden

. mittwochs und donnerstags Warmbadetag, Wassertemperatur 30 Grad Celsius

. keine Erhöhung der Eintrittspreise an den Warmbadetagen

. modernes Solarium mit zwei Besonnungsanlagen

. gemütlich eingerichtete Cafeteria

FIT sein

durch Schwimmen und Sonnen

montags

dienstags

mittwochs

von

von

von

von

Öffnungszeiten für das Familienbad

13.30 - 16.30 Uhr 9.00 -21.30 Uhr Warmbadetag 9.00 - 20.00 Uhr 20.00-21.30 Uhr (Frauenbad)

donnerstags

freitags

samstags

sonntags

Warmbadetag von 9.00-21.30 Uhr

von 9.00 - 18.30 Uhr

von 7.00 - 19.00 Uhr

von 8.00 - 13.00 Uhr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Zivilschutz

Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen

Am Mittwoch, dem 23. März 1977 wird ab 10.00 Uhr ein Probe­betrieb aller an das Warnnetz angeschlossenen Alarmgeräte durchgeführt:

Ablauf des Probebetriebes:

1. um 10.00 Uhr das SignalEntwarnung (gleichmäßiger Dauerton)

2. um 10.04 Uhr das SignalLuftalarm (Heulton, eine Minute)

3. um 10.08 Uhr das SignalEntwarnung

4. um 10.12 Uhr das SignalEntwarnung.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde.

Öffentliche Bekanntmachung

In letzter Zeit häufen sich die Fälle, daß Einrichtungen der zen­tralen Wasserversorgung mutwillig beschädigt oder zerstört wer­den. So wurden die Umzäunungen der Hochbehälter in Simmern, Eitelborn und in Oberelbert teilweise niedergerissen, die Glas­bausteine am Hochbehälter in Welschneudorf durch Steinwurf beschädigt und die Zinkblechabdeckung an der Pumpstation in Stahlhofen abmontiert. Hydrantenhinweisschilder, die für die Feuerwehr im Brandfalle von großer Wichtigkeit sind, wur­den umgebogen oder entfernt. Die Wiederherstellung ist mit Ko­sten verbunden, die u.a. auch die Wasserpreisgestaltung mitbestim­men.

Wir bitten die Bevölkerung um Mithilfe bei unseren Bemühun­gen, daß künftig derartige Beschädigungen unterbleiben.

Verbandsgemeindewerk - Wasserversorgung -

Öffentl. Bekanntmachung

Vorerhebung über den Anbau von Gemüse und Erdbeeren 1977 (Gemüsevorerhebung)

Aufgrund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhe­bung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch das Agrarberichterstattungsgesetz vom 15. November 1974 (BGBl. 1 S. 3161), findet am 20. März 1977 eine Erhe­bung über den Anbau von Wintergemüse und Erdbeeren und den beabsichtigten Anbau von Freilandgemüse statt. Aus­kunftspflichtig sind alle Personen, die Gemüse oder Erdbeeren anbauen, um sie in unverarbeitetem, be- oder verarbeitetem Zustand zu verkaufen. Bis zum 15. März wird allen Auskunfts­pflichtigen von der Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeinde­verwaltung ein Erhebungsbogen zugestellt. Die Angaben sind wahrheitsgemäß, vollständig und fristgemäß zu machen. Verstöße hiergegen können nach § 14 StatGes als Ordnungs­widrigkeit geahndet werden.

Die mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Stellen und Personen sind verpflichtet, über die ihnen zur Kenntnis gelangenden Betriebsverhältnisse Verschwiegenheit zu wahren. Die Weiterleitung von Einzelangaben an die fachlich zustän­digen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von die­sen bestimmten Stellen ist ohne Nennung des Namens des Be­fragten zugelassen. Eine Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist jedoch ausgeschlossen.

Achtung! Neuer Verlagsort!

Ab Montag, dem 14. 3. 77 wird unser gesamtes Verlagsunternehmen von Weitersburg nach

5410 Höhr-Grenzhausen, ImSL*, Rheinstr. 41 - Postf. 7 - Tel. 02624/3061-4

verlegt. Wir bitten die Manuskripteinsender und Anzeigenkunden da­für zu sorgen, daß alle Unterlagen für die Woche Nr. 11 (ab 14. 3. 77) an die oben genannte neue Adresse eingereicht werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Ihr Verlag + Druck Linus Wittich