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Montabaur 5

Stadtrat zunächst mit dem Entwurf des Flächennutzungs­planes der Verbandsgemeinde, soweit er die Belange der Stadt einschließlich der Stadtteile betrifft. Nachdem die Verbands­gemeinde den Entwurf des Flächennutzungsplanes am 9.12.1976 beschlossen hatte, wurde das Verfahren zur Anhörung der Trä­ger öffentlicher Belange eingeleitet. In diesem Anhörungsverfah­ren erhalten die Gemeinden, die innerhalb des Plangebietes lie­gen, Gelegenheit, nochmals zu den Planungen Stellung zu bezie­hen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß sowohl der Stadtrat als auch die Ortsgemeinderäte bereits bei der Erstellung des Flächen­nutzungsplanentwurfes beteiligt worden sind.

Bürgermeister Mangels wies in seiner einführenden Erklärung darauf hin, die Problematik einer solchen Planung für eine Viel­zahl von Gemeinden liege darin, die zu verplanenden Bauflächen auf die einzelnen Gemeinden gerecht aufzuteilen.

Die unterschiedlichen Funktionen der jeweiligen Gemeinden seien ebenso zu berücksichtigen, wie die für sie aufgestellten Prognosen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung.

Die Entscheidung des Verbandsgemeinderates sei in dieser Frage so gefallen, daß allen Gemeinden die gleichen Startchancen für eine weitere Entwicklung zugebilligt werden. Diese Lösung, die dem Aspekt der Solidarität in der Gemeinschaft der Verbandsgemeinde Priorität einräumt, bedinge zwangsläufig, daß die zentralen Orte bei ihren Forderungen zurückstecken müssen. Die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan bei Bedarf fortzuschreiben, sollte je­doch aus der Sicht der Stadt eine Zustimmung zu dem vorliegen­den Planwerk ermöglichen.

Anschließend wurden die Grundzüge der Planung für den Bereich der Stadt und ihrer Stadtteile erläutert. Zunächst wies man darauf hin, daß der Flächennutzungsplan - anders als ein Bebauungsplan- dcr aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist - nur behör­denintern verbindlich ist.

Gegenüber dem bisherigen rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Montabaur ergeben sich, so führte Bauamtsrat Kalten- häuser aus, folgende Änderungen:

1. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes weist Flächen für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes am Himmelfeld und am Horresser Berg aus. Es sei klar, daß nur ein Sondergebiet im Flächennutzungsplan enthalten bleiben soll. Der Stadtrat müs­se also entscheiden, an welcher Stelle dies Sondergebiet ge­strichen werden soll.

2. Die ursprüngliche Verkehrsplanung sah vor. daß im Zuge der Realisierung des VorhabensFußgängerzone der Ver­kehr, der über die Koblenzer Straße gelaufen ist, über die AlbertstraflP oder - als Alternative - über die F röschpfort- straße und die Stadtmitte abgeleitet werden soll. Es haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß eine andere Lösung möglich ist, die zum Inhalt hat, daß zunächst die notwen­dige Verbindungsstraße zwischen Eschelbacher Straße und Elgendorfer Straße geschaffen wird. Neben der bereits vor­handenen östlichen Umgehung soll dann eine westliche Um­gehungsstraße geschaffen werden, durch die der Verkehr vom Horresser Stock abgefahren und über diese Umgehung geleitet werden kann.

3. Nach dem eingangs von Bürgermeister Mangels skizzierten Verteilungsprinzip hinsichtlich der Bauflächen hat die Stadt einen Anspruch auf 70 ha Baugelände. Davon sind bereits 53 ha fest verplant in rechtskräftigen Bebauungsplänen. Zu verteilen waren mithin noch 17 ha. Diese Bauflächen sind in dem Entwurf des Flächennutzungsplanes vorgesehen, für einen Teil des Wassergrabens (zwischen dem Bundeswehrge­lände und der Lindenallee), einen Teilbereich des Baugebietes Hemmchens im Stadtteil Horressen, einen Teilbereich

des GebietesIn den Rödern im Stadtteil Eigendorf sowie ein GebietIm Baumberg im Stadtteil Eschelbach. Die Fra­ge, ob es zulässig ist, im Stadtteil Ettersdorf (Bornrainsfeld) ein Baugebiet von etwa 14 Bauplätzen auszuweisen, ist Gegen­stand eines Verwaltungsrechtsstreites. Dieses Gebiet ist jedoch im Entwurf des Flächennutzungsplanes enthalten. Weitere Baugebiete sind das Gewerbegebiet amAlten Galgen , das Sondergebiet im Schulzentrum sowie das Baugebiet am Horresser Berg, welches den größten Teil der Flächenzutei­lung beinhaltet.

Die Stellungnahme der beiden Sprecher der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion brachten zum Ausdruck, daß im wesentlichen dem Entwurf des Flächennutzungsplanes zugestimmt wird.

Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) sprach sich namens seiner Frak­tion dafür aus, daß eine Anbindung de/Hollerer Straße an die Umgehungsstraße bereits im Entwurf des Flächennutzungspla­nes vorgesehen wird. Ratsmitglied Stühn (SPD) plädierte dafür, daß die Planung, die verlängerte Oderstraße später einmal zu realisieren, erhalten bleibt. Zu diesem Komplex erläuterte Bür­germeister Mangels, daß dies Gegenstand einer später zu erstellen den Bebauungsplanung sei.

Breiten Raum in der anschließenden Diskussion nahm die Aus­weisung von Bauflächen in dem BaugebietHemmchen im Stadtteil Horressen ein. Ratsmitglied Manns (CDU) beantragte, daß der Teil des Gebietes, für den bereits ein Entwurf eines Bebauungsplanes der früher selbständigen Gemeinde Horressen besteht, und der im Entwurf des Flächennutzungsplanes als Grundfläche ausgewiesen ist, als Baufläche bzw. teilweise als Fläche für den Allgemeinbedarf gekennzeichnet werden soll. Dafür sollte, so wurde beantragt, die ausgewiesene Bauland­fläche in einer Größenordnung von ca. 4 ha im Gemarkungs­teil amHorresser Berg gekürzt werden. Begründet wurde die­ser Antrag damit, daß der Auseinandersetzungsvertrag mit der früher selbständigen Gemeinde Horressen vorsah, daß die im Investitionsprogramm aufgeführten Bebauungspläne weiter zu betreiben sind.

Bürgermeister Mangels erläuterte, daß die Bebauung von Wiesen- tälemi sowohl den Vorstellungen des Verfassers des Flächen­nutzungsplanes, Dr. Scholz, als auch denen der Genehmigungs­behörde zuwider laufen. Außerdem enthält der Landschaftsplan für diese Teilfläche die Ausweisung eines Grüngürtels. Selbst wenn man für diesen Bereich eine Bebauung vorsähe, sei damit zu rechnen, daß ein solcher Bebauungsplan nicht genehmigt würde. Der Antragsteller begründete seinen Antrag weiterhin damit, daß im Falle der Ausweisung eines Grünstreifens das Baugebiet im Fahrenau von dem Ortskern abgeschnitten würde. Zur besseren optischen Darstellung legte die Verwaltung einen Entwurf einer von ihr erstellen Planung vor, die verdeutlichte, daß im Falle der Ausweisung als privates Grün in einem Bebau­ungsplan durch Fußwege durchaus eine Anbindung des Orts­kernes an das Baugebiet im Fahrenau möglich ist. Die Ergän­zungsplanung der Verwaltung sieht im oberen Bereich der Grünzone gegenüber dem Entwurf des Flächennutzungsplanes eine zusätzliche Ausweisung von Bauflächen in einer Größe von etwa 1,2 ha vor. Diese Baufläche gehe nicht zu Lasten des Baugebietes am ,horresser Berg. Durch die Detailplanung war es schließlich möglich, in dieser Frage Einvernehmen herzu­stellen. Ratsmitglied Manns zog seinen Antrag zurück, da die jetzt vorliegende Planungden Belangen der Bürgerschaft des Stadtteiles Horressen eher gerecht wird.

Kontrovers diskutiert wurde erneut die Frage der Ausweisung eines Sondergebietes am ,.Horresser Berg. Ratsmitglied Kochern sprach sich gegen diese Planung aus, da sie einen Ver­stoß gegen die Landesplanungsordnung darstelle und für die mit­telständischen Betriebe im Bereich der Stadt Montabaur einen Substanzverlust bedinge.

Bürgermeister Mangels widersprach der Aussage, es liege ein Verstoß gegen die Landesplanungsordnung vor. Der Erlaß der Staatskanzlei ermächtige gerade in Mittelzentren zur Ansied­lung von Verbrauchermärkten. Außerdem sei zu beachten, daß wegen der Geräuschbelästigung, die von einer solchen Ein­richtung ausgehe, die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes im Stadtkern nicht möglich sei.

Es liege eine Zuordnung zu einer vorhandenen Bebauung, die sich einpaßt in die geplante Ansiedlung weiterer Gewerbe­gebiete in diesem Bereich vor.

Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) wies darauf hin, daß der Flä­chennutzungsplan auf ein Planziel von etwa 15 - 20 Jahren ge­richtet ist. In dieser Zeit sei zu erwarten, daß der Stadtteil Horressen und der Stadtkern von Montabaur aufein­ander zugewachsen sind, so daß um den geplanten Standort des Verbrauchermarktes eine Bebauung vorhanden sein wird. Durch einstimmige Beschlüsse wurden vom Stadtrat folgende