Montabaur 5
Stadtrat zunächst mit dem Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde, soweit er die Belange der Stadt einschließlich der Stadtteile betrifft. Nachdem die Verbandsgemeinde den Entwurf des Flächennutzungsplanes am 9.12.1976 beschlossen hatte, wurde das Verfahren zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingeleitet. In diesem Anhörungsverfahren erhalten die Gemeinden, die innerhalb des Plangebietes liegen, Gelegenheit, nochmals zu den Planungen Stellung zu beziehen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß sowohl der Stadtrat als auch die Ortsgemeinderäte bereits bei der Erstellung des Flächennutzungsplanentwurfes beteiligt worden sind.
Bürgermeister Mangels wies in seiner einführenden Erklärung darauf hin, die Problematik einer solchen Planung für eine Vielzahl von Gemeinden liege darin, die zu verplanenden Bauflächen auf die einzelnen Gemeinden gerecht aufzuteilen.
Die unterschiedlichen Funktionen der jeweiligen Gemeinden seien ebenso zu berücksichtigen, wie die für sie aufgestellten Prognosen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung.
Die Entscheidung des Verbandsgemeinderates sei in dieser Frage so gefallen, daß allen Gemeinden die gleichen Startchancen für eine weitere Entwicklung zugebilligt werden. Diese Lösung, die dem Aspekt der Solidarität in der Gemeinschaft der Verbandsgemeinde Priorität einräumt, bedinge zwangsläufig, daß die zentralen Orte bei ihren Forderungen zurückstecken müssen. Die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan bei Bedarf fortzuschreiben, sollte jedoch aus der Sicht der Stadt eine Zustimmung zu dem vorliegenden Planwerk ermöglichen.
Anschließend wurden die Grundzüge der Planung für den Bereich der Stadt und ihrer Stadtteile erläutert. Zunächst wies man darauf hin, daß der Flächennutzungsplan - anders als ein Bebauungsplan- dcr aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist - nur behördenintern verbindlich ist.
Gegenüber dem bisherigen rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Montabaur ergeben sich, so führte Bauamtsrat Kalten- häuser aus, folgende Änderungen:
1. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes weist Flächen für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes am Himmelfeld und am Horresser Berg aus. Es sei klar, daß nur ein Sondergebiet im Flächennutzungsplan enthalten bleiben soll. Der Stadtrat müsse also entscheiden, an welcher Stelle dies Sondergebiet gestrichen werden soll.
2. Die ursprüngliche Verkehrsplanung sah vor. daß im Zuge der Realisierung des Vorhabens „Fußgängerzone“ der Verkehr, der über die Koblenzer Straße gelaufen ist, über die AlbertstraflP oder - als Alternative - über die F röschpfort- straße und die Stadtmitte abgeleitet werden soll. Es haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß eine andere Lösung möglich ist, die zum Inhalt hat, daß zunächst die notwendige Verbindungsstraße zwischen Eschelbacher Straße und Elgendorfer Straße geschaffen wird. Neben der bereits vorhandenen östlichen Umgehung soll dann eine westliche Umgehungsstraße geschaffen werden, durch die der Verkehr vom Horresser Stock abgefahren und über diese Umgehung geleitet werden kann.
3. Nach dem eingangs von Bürgermeister Mangels skizzierten Verteilungsprinzip hinsichtlich der Bauflächen hat die Stadt einen Anspruch auf 70 ha Baugelände. Davon sind bereits 53 ha fest verplant in rechtskräftigen Bebauungsplänen. Zu verteilen waren mithin noch 17 ha. Diese Bauflächen sind in dem Entwurf des Flächennutzungsplanes vorgesehen, für einen Teil des Wassergrabens (zwischen dem Bundeswehrgelände und der Lindenallee), einen Teilbereich des Baugebietes „Hemmchens“ im Stadtteil Horressen, einen Teilbereich
des Gebietes „In den Rödern“ im Stadtteil Eigendorf sowie ein Gebiet „Im Baumberg“ im Stadtteil Eschelbach. Die Frage, ob es zulässig ist, im Stadtteil Ettersdorf („Bornrainsfeld“) ein Baugebiet von etwa 14 Bauplätzen auszuweisen, ist Gegenstand eines Verwaltungsrechtsstreites. Dieses Gebiet ist jedoch im Entwurf des Flächennutzungsplanes enthalten. Weitere Baugebiete sind das Gewerbegebiet am „Alten Galgen“ , das Sondergebiet im Schulzentrum sowie das Baugebiet am „Horresser Berg“, welches den größten Teil der Flächenzuteilung beinhaltet.
Die Stellungnahme der beiden Sprecher der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion brachten zum Ausdruck, daß im wesentlichen dem Entwurf des Flächennutzungsplanes zugestimmt wird.
Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) sprach sich namens seiner Fraktion dafür aus, daß eine Anbindung de/Hollerer Straße an die Umgehungsstraße bereits im Entwurf des Flächennutzungsplanes vorgesehen wird. Ratsmitglied Stühn (SPD) plädierte dafür, daß die Planung, die verlängerte Oderstraße später einmal zu realisieren, erhalten bleibt. Zu diesem Komplex erläuterte Bürgermeister Mangels, daß dies Gegenstand einer später zu erstellen den Bebauungsplanung sei.
Breiten Raum in der anschließenden Diskussion nahm die Ausweisung von Bauflächen in dem Baugebiet „Hemmchen“ im Stadtteil Horressen ein. Ratsmitglied Manns (CDU) beantragte, daß der Teil des Gebietes, für den bereits ein Entwurf eines Bebauungsplanes der früher selbständigen Gemeinde Horressen besteht, und der im Entwurf des Flächennutzungsplanes als Grundfläche ausgewiesen ist, als Baufläche bzw. teilweise als Fläche für den Allgemeinbedarf gekennzeichnet werden soll. Dafür sollte, so wurde beantragt, die ausgewiesene Baulandfläche in einer Größenordnung von ca. 4 ha im Gemarkungsteil am „Horresser Berg“ gekürzt werden. Begründet wurde dieser Antrag damit, daß der Auseinandersetzungsvertrag mit der früher selbständigen Gemeinde Horressen vorsah, daß die im Investitionsprogramm aufgeführten Bebauungspläne weiter zu betreiben sind.
Bürgermeister Mangels erläuterte, daß die Bebauung von Wiesen- tälemi sowohl den Vorstellungen des Verfassers des Flächennutzungsplanes, Dr. Scholz, als auch denen der Genehmigungsbehörde zuwider laufen. Außerdem enthält der Landschaftsplan für diese Teilfläche die Ausweisung eines Grüngürtels. Selbst wenn man für diesen Bereich eine Bebauung vorsähe, sei damit zu rechnen, daß ein solcher Bebauungsplan nicht genehmigt würde. Der Antragsteller begründete seinen Antrag weiterhin damit, daß im Falle der Ausweisung eines Grünstreifens das Baugebiet im Fahrenau von dem Ortskern abgeschnitten würde. Zur besseren optischen Darstellung legte die Verwaltung einen Entwurf einer von ihr erstellen Planung vor, die verdeutlichte, daß im Falle der Ausweisung als privates Grün in einem Bebauungsplan durch Fußwege durchaus eine Anbindung des Ortskernes an das Baugebiet im Fahrenau möglich ist. Die Ergänzungsplanung der Verwaltung sieht im oberen Bereich der Grünzone gegenüber dem Entwurf des Flächennutzungsplanes eine zusätzliche Ausweisung von Bauflächen in einer Größe von etwa 1,2 ha vor. Diese Baufläche gehe nicht zu Lasten des Baugebietes am ,horresser Berg“. Durch die Detailplanung war es schließlich möglich, in dieser Frage Einvernehmen herzustellen. Ratsmitglied Manns zog seinen Antrag zurück, da die jetzt vorliegende Planung „den Belangen der Bürgerschaft des Stadtteiles Horressen eher gerecht wird“.
Kontrovers diskutiert wurde erneut die Frage der Ausweisung eines Sondergebietes am ,.Horresser Berg“. Ratsmitglied Kochern sprach sich gegen diese Planung aus, da sie einen Verstoß gegen die Landesplanungsordnung darstelle und für die mittelständischen Betriebe im Bereich der Stadt Montabaur einen Substanzverlust bedinge.
Bürgermeister Mangels widersprach der Aussage, es liege ein Verstoß gegen die Landesplanungsordnung vor. Der Erlaß der Staatskanzlei ermächtige gerade in Mittelzentren zur Ansiedlung von Verbrauchermärkten. Außerdem sei zu beachten, daß wegen der Geräuschbelästigung, die von einer solchen Einrichtung ausgehe, die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes im Stadtkern nicht möglich sei.
Es liege eine Zuordnung zu einer vorhandenen Bebauung, die sich einpaßt in die geplante Ansiedlung weiterer Gewerbegebiete in diesem Bereich vor.
Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) wies darauf hin, daß der Flächennutzungsplan auf ein Planziel von etwa 15 - 20 Jahren gerichtet ist. In dieser Zeit sei zu erwarten, daß der Stadtteil Horressen und der Stadtkern von Montabaur aufeinander zugewachsen sind, so daß um den geplanten Standort des Verbrauchermarktes eine Bebauung vorhanden sein wird. Durch einstimmige Beschlüsse wurden vom Stadtrat folgende

