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Montabaur 4

Beitragsentrichtung der versicherungspflichtigen Selbständigen

Beitragsberechnungsgrundlage für den auf Antrag versicherungs­pflichtigen Selbständigen ist ein Zwölftel des jährlichen Brutto­arbeitseinkommens aus der die Versicherungspflicht begründenden Tätigkeit. Bruttoarbeitseinkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus dieser Tätigkeit nach Abzug der Betriebsausga­ben, jedoch vor Abzug der Sonderausgaben und Freibeträge.

Die Beiträge werden vom Träger der Rentenversicherung durch Abbuchen vom Konto des Versicherten bei einem Geldinstitut oder Postscheckamt monatlich oder in anderen gleichmäßigen Zeitabschnitten, die vom Versicherten bestimmt werden kön­nen, eingezogen. Die Beiträge für ein Kalenderjahr sind jedoch spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres, für das sie gelten sollen, zu entrichten. Für die Höhe der laufend zu entrichtenden Beiträge kommt es zunächst auf die Selbsteinschätzung des Selbständigen an. Erweist sich die Selbsteinschätzung später als zu niedrig oder zu hoch, so sind zu niedrige Pflichtbeiträge durch die Nachzahlung aufzustocken. Zuviel entrichtete Beiträge wer­den zurückgezahlt.

Der Rentenversicherungsträger ist berechtigt, nachzuprüfen, ob die entrichteten Pflichtbeiträge der Höhe des Bruttoarbeitsein­kommens entsprechen.

Flexibles Altersruhegeld -wieviel darf man 1977 hinzuverdienen?

Wer eine flexible Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversiche­rung bezieht, darf vom 1. Januar 1977 an aus laufender Berufs­tätigkeit ein Bruttoeinkommen bis zu 1020 DM im Monat erzie­len. Bis zum 31. Dezember 1976 liegt die Verdienstgrenze bei 930 DM im Monat. Zur flexiblen Altersgrenze kann auch dann noch etwas hinzuverdient werden, wenn eine Beschäftigung nicht laufend, sondern nur gelegentlich ausgeübt wird, und zwar bis zu drei Monaten oder 75 Arbeitstagen im Jahr seit Beginn des Altersruhegeldes - ohne Verdienstbegrenzung! Diese Beschäf­tigung muß aber im voraus auf diese Zeit vertraglich beschränkt sein, und sie darf grundsätzlich nicht unmittelbar an das Dauer­arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber vor Rentenbeginn anschließen.

Empfänger von Arbeitslosenruhegeld und vorgezogenem Frauen- Altersruhegeld dürfen ab 1. Januar 1977 monatlich bis zu 425 DM hinzuverdienen (bisher 387,50 DM)

Nach Vollendung des 65. Lebensjahres fallen die einschränken­den Verdienst- und Zeitgrenzen weg; dann ist auch eine volle Berufstätigkeit neben der Rente möglich.

Stahlhofen-Welsch neudorf

Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. 02602/3441

Wallmerod-Meudt-P'entershausen

Dr. Kaufhold, Wallmerod, Tel. 06435/8252

Apothekendienst

von Samstag, dem 5.2. bis Samstag, dem 12.2.1977 Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt, Tel. 02602/ 5061

mittwochs von 13 bis 18 Uhr

Rathaus- und Schloß-Apotheke, Montabaur.

Notrufe

Polizei 110

Feuerwehr Montabaur 5011 (2042 nach

Dienstschluß)

Feuerwehr Augst (Neuhäusel Eitelborn, Simmern, Kadenbach)

Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen. Feuerwehr Nentershausen 06485/261 u=849

Schutzpolizeiinspektion Montab. 02602/5011-13

Deutsches Rotes Kreuz

mit Krankentransport 3777

Krankenwagen

DRK-Rettungswache Montabaur DRK-Rettungswache Herschbach DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.

02602/3777

02626/5166

02624/7010

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaften - auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern-

Schw. Hildegard, Heiligenroth, Tel. 02602/5477

Schw. Marigreta Steinefrenz Tel. 06435/8263

Rufbereitschaften des Wasserwerkes nach Dienstschluß

Für den Zeitraum vom 4,2 bis 1 1.2.1977 ist über die Tel.Nr. 02602/17351 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Wasser­werkes zu erreichen.

Beim Standesamt beurkundet

25.1.1977 bis 31.1.1977

STERBEFÄLLE:

Alte Versicherungskarten aufrechnen lassen

Versicherte, die noch im Besitz einer Versicherungskarte zum Entrichten von Markenbeiträgen sind, sollten diese (gegebenenfalls nach dem Einkleben von Beitragsmarken für die Jahre 1974 bis 1976) bei der Ausgabestelle (Versicherungsamt, Gemeinde, Krankenkasse) aufrechnen lassen, damit das beim Rentenversiche­rungsträger geführte Konto anhand dieser Unterlage vervollstän­digt wird und im Falle eines Leistungsantrages sofort zur Verfü­gung steht. Dies gilt nach Informationen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger auch dann, wenn die Versicherungskar - te noch nicht voll mit Beitragsmarken gefüllt ist, da ab 1. Januar 1977 eine Beitragsentrichtung durch Verwendung von Bei­tragsmarken nicht mehr möglich ist (vgl. hierzu Randnummer 369/1976). Die Beiträge können dann nur noch unmittelbar an den zuständigen Träger der Rentenversicherung entrichtet wer­den. Der Versicherte erhält über den Inhalt der aufgerechneten Versicherungskarte eine Aufrechnungsbescheinigung oder eine Ablichtung der Versicherungskarte, die ihm als Nachweis seiner Beitragsentrichtung dient und daher von ihm sorgfältig aufbe­wahrt werden sollte.

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 5-/6,2.1977 Montabaur:

Dr. Noll, Bahnhofstr. Tel. 02602/3232

Augst:

Dr. Andernach, Hillscheid, Tel. 02624/7288

Speier, Hermann, geb. am 17.02.1915, Montabaur, Frösch- pfortstr. 6a,

Siegismund, Klaus-Dieter Paul, geb. am 03.12.1942 , Simmern, Hauptstr. 36

Knebel geb. Wagner, Ottilie, geb. am 25.09.1892, Montabaur, Dillstr. 1

Simon geb. Winkler, Klara geb. am 14.07.1925, Oberelbert, Hauptstr. 49

Wüst geb. Neuroth, Katharina geb. am 21.04.1886, Heiligen­roth, Kirchstr. 12

EHESCHLIESSUNGEN:

Metternich, Rainer Josef, Holler, Lindenstr. 5 Metternich geb. Wagner, Klara Ingelore, Winden, Schulstr. 16

Aus den Gemeinden

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MONTABAUR

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Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom Donnerstag, dem 27.1.1977

Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzunqsplanes der Verbandsgemeinde

In seiner ersten Sitzung des neuen Jahres befaßte sich der