Montabaur 4
Beitragsentrichtung der versicherungspflichtigen Selbständigen
Beitragsberechnungsgrundlage für den auf Antrag versicherungspflichtigen Selbständigen ist ein Zwölftel des jährlichen Bruttoarbeitseinkommens aus der die Versicherungspflicht begründenden Tätigkeit. Bruttoarbeitseinkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus dieser Tätigkeit nach Abzug der Betriebsausgaben, jedoch vor Abzug der Sonderausgaben und Freibeträge.
Die Beiträge werden vom Träger der Rentenversicherung durch Abbuchen vom Konto des Versicherten bei einem Geldinstitut oder Postscheckamt monatlich oder in anderen gleichmäßigen Zeitabschnitten, die vom Versicherten bestimmt werden können, eingezogen. Die Beiträge für ein Kalenderjahr sind jedoch spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres, für das sie gelten sollen, zu entrichten. Für die Höhe der laufend zu entrichtenden Beiträge kommt es zunächst auf die Selbsteinschätzung des Selbständigen an. Erweist sich die Selbsteinschätzung später als zu niedrig oder zu hoch, so sind zu niedrige Pflichtbeiträge durch die Nachzahlung aufzustocken. Zuviel entrichtete Beiträge werden zurückgezahlt.
Der Rentenversicherungsträger ist berechtigt, nachzuprüfen, ob die entrichteten Pflichtbeiträge der Höhe des Bruttoarbeitseinkommens entsprechen.
Flexibles Altersruhegeld -wieviel darf man 1977 hinzuverdienen?
Wer eine flexible Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, darf vom 1. Januar 1977 an aus laufender Berufstätigkeit ein Bruttoeinkommen bis zu 1020 DM im Monat erzielen. Bis zum 31. Dezember 1976 liegt die Verdienstgrenze bei 930 DM im Monat. Zur flexiblen Altersgrenze kann auch dann noch etwas hinzuverdient werden, wenn eine Beschäftigung nicht laufend, sondern nur gelegentlich ausgeübt wird, und zwar bis zu drei Monaten oder 75 Arbeitstagen im Jahr seit Beginn des Altersruhegeldes - ohne Verdienstbegrenzung! Diese Beschäftigung muß aber im voraus auf diese Zeit vertraglich beschränkt sein, und sie darf grundsätzlich nicht unmittelbar an das Dauerarbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber vor Rentenbeginn anschließen.
Empfänger von Arbeitslosenruhegeld und vorgezogenem Frauen- Altersruhegeld dürfen ab 1. Januar 1977 monatlich bis zu 425 DM hinzuverdienen (bisher 387,50 DM)
Nach Vollendung des 65. Lebensjahres fallen die einschränkenden Verdienst- und Zeitgrenzen weg; dann ist auch eine volle Berufstätigkeit neben der Rente möglich.
Stahlhofen-Welsch neudorf
Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. 02602/3441
Wallmerod-Meudt-P'entershausen
Dr. Kaufhold, Wallmerod, Tel. 06435/8252
Apothekendienst
von Samstag, dem 5.2. bis Samstag, dem 12.2.1977 Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt, Tel. 02602/ 5061
mittwochs von 13 bis 18 Uhr
Rathaus- und Schloß-Apotheke, Montabaur.
Notrufe
Polizei 110
Feuerwehr Montabaur 5011 (2042 nach
Dienstschluß)
Feuerwehr Augst (Neuhäusel Eitelborn, Simmern, Kadenbach)
Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen. Feuerwehr Nentershausen 06485/261 u=849
Schutzpolizeiinspektion Montab. 02602/5011-13
Deutsches Rotes Kreuz
mit Krankentransport 3777
Krankenwagen
DRK-Rettungswache Montabaur DRK-Rettungswache Herschbach DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.
02602/3777
02626/5166
02624/7010
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaften - auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern-
Schw. Hildegard, Heiligenroth, Tel. 02602/5477
Schw. Marigreta Steinefrenz Tel. 06435/8263
Rufbereitschaften des Wasserwerkes nach Dienstschluß
Für den Zeitraum vom 4,2 bis 1 1.2.1977 ist über die Tel.Nr. 02602/17351 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Wasserwerkes zu erreichen.
Beim Standesamt beurkundet
25.1.1977 bis 31.1.1977
STERBEFÄLLE:
Alte Versicherungskarten aufrechnen lassen
Versicherte, die noch im Besitz einer Versicherungskarte zum Entrichten von Markenbeiträgen sind, sollten diese (gegebenenfalls nach dem Einkleben von Beitragsmarken für die Jahre 1974 bis 1976) bei der Ausgabestelle (Versicherungsamt, Gemeinde, Krankenkasse) aufrechnen lassen, damit das beim Rentenversicherungsträger geführte Konto anhand dieser Unterlage vervollständigt wird und im Falle eines Leistungsantrages sofort zur Verfügung steht. Dies gilt nach Informationen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger auch dann, wenn die Versicherungskar - te noch nicht voll mit Beitragsmarken gefüllt ist, da ab 1. Januar 1977 eine Beitragsentrichtung durch Verwendung von Beitragsmarken nicht mehr möglich ist (vgl. hierzu Randnummer 369/1976). Die Beiträge können dann nur noch unmittelbar an den zuständigen Träger der Rentenversicherung entrichtet werden. Der Versicherte erhält über den Inhalt der aufgerechneten Versicherungskarte eine Aufrechnungsbescheinigung oder eine Ablichtung der Versicherungskarte, die ihm als Nachweis seiner Beitragsentrichtung dient und daher von ihm sorgfältig aufbewahrt werden sollte.
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 5-/6,2.1977 Montabaur:
Dr. Noll, Bahnhofstr. Tel. 02602/3232
Augst:
Dr. Andernach, Hillscheid, Tel. 02624/7288
Speier, Hermann, geb. am 17.02.1915, Montabaur, Frösch- pfortstr. 6a,
Siegismund, Klaus-Dieter Paul, geb. am 03.12.1942 , Simmern, Hauptstr. 36
Knebel geb. Wagner, Ottilie, geb. am 25.09.1892, Montabaur, Dillstr. 1
Simon geb. Winkler, Klara geb. am 14.07.1925, Oberelbert, Hauptstr. 49
Wüst geb. Neuroth, Katharina geb. am 21.04.1886, Heiligenroth, Kirchstr. 12
EHESCHLIESSUNGEN:
Metternich, Rainer Josef, Holler, Lindenstr. 5 Metternich geb. Wagner, Klara Ingelore, Winden, Schulstr. 16
Aus den Gemeinden
,L
I.L!i l l
MONTABAUR
IJHlI
Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom Donnerstag, dem 27.1.1977
Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzunqsplanes der Verbandsgemeinde
In seiner ersten Sitzung des neuen Jahres befaßte sich der

