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ORBACH:
jneralversammlung des MG V „Cäcilia"
Jahreshauptversammlung für das Jahr 1976 findet am Freisein 7.1.197 7, abends 20.30 Uhr, im Vereinslokal Gir- ann statt.
VGESORDNUNG:
Begrüßung
Totenehrung
Bericht des Schriftführers Bericht des Kassierers Entlastung des Kassierers Entlastung des Vorstandes Wahl eines Wahlvorstandes Neuwahl des Vorstandes Verschiedenes, Wünsche und Anträge
le Mitglieder sind zu dieser Versammlung recht herzlich einge len.
e Gemeindeverwaltung gratuliert nachfolgend aufgeführten rsonen zum Geburtstag und wünscht ihnen für das kommende bensjahr Gesundheit und Glück.
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BUCHFINKENLAND
hmler, Margarethe hneider, Ludwig tmann, Peter imann, Johann ng, Franziska
geb. am 07.01.98 Horbach, Rebstock 9 geb. am 14.01.06 Horbach, Hauptstr. 4 geb. am 19.01.99 Horbach, Hauptstr. 16 geb. am 24.01.05 Horbach, Rebstock 3 geb. am 29.01.06 Horbach, Hauptstr. 5
um- und Streupflicht
wird festgestellt, daß viele Ortsbürger ihrer Räum- und Streu- icht nicht nachkommen. Wir machen darauf aufmerksam, '
5 im Falle eines Unfalles die betreffenden Grundstückseigen- ner haftbar gemacht werden können, wenn sie fahrlässig er Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind und ßgänger infolge Schnee- oder Eisglätte zu Fall kommen. Dies ganz besonders für Grundstückseigentümer, deren Grund- cke an Bürgersteige angrenzen, r bitten um Beachtung.
gez. Meuer, Ortsbürgermeister.
iBINGEN:
(entliehe Bekanntmachung
m Jahresende werden in den Versorgungsbereichen, in denen Laufe des Jahres nur Abschlagszahlungen erhoben wurden, Zählerstände durch Beauftragte des Verbandsgemeindewer- abgelesen.
dieser Gelegenheit werden die Abschlagsrechnungen für IV. Quartal 1976 zugestellt bzjv. der Rechnungsbetrag erho-
' bitten die Anschlußnehmer, die Meßeinrichtungen freizuhal- ■ damit ein ungehinderter Zutritt möglich ist.
Verbandsgemeindewerk Montabaur Wasserversorgung.
EISBACHGEMEINDEN
m
ulturamt Montabaur
01. P. 2009
Lentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden
dererbach, Nentershausen und Girod
hstellung der Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32
Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546)
Im Zusammenlegungsverfahren Pütschbach, Westerwaldkreis, werden hiermit die Ergebnisse der Schätzung, wie sie am 2.11.1976 in Dreikirchen zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und im Termin am 3.11.19 76 in Dreikirchen von dem Kulturamtsvorsteher erläutert worden sind, als verbindliche Grundlage für die Berechnung
a) des Abfindungsanspruches
b) der Land- und Geldabfindung
c) der Geld- und Sachbeiträge gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellt.
Die von einer Beteiligten erhobene Einwendung gegen die Wertermittlung des Grundstückes Flur 4 Nr. 362 wurde nach örtlicher Verhandlung zurückgezogen.
Die Einwendungen gegen die Wertermittlung des Grundstückes Flur 11 Parz. 1042 wird zurückgewiesen, da die Wertermittlung der genannten Parzelle den Nachbarparzellen angeglichen ist und den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
GRÜNDE:
Gemäß Verhandlung vom 24. März 1975 mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Pütschbach , wurden die Ergebnisse der im Jahre 1957 nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 16.10. 1934 (Reichsbodenschätzung) durchgeführten Bodenschätzung, welche mit dem Teilnehmervorstand eingehend besprochen und in der Zeit vom 24. März 1975 bis 29. April 1975 durch einen landwirtschaftlichen Sachverständigen örtlich überprüft wurde, nach entsprechenden Abänderungen und Vervollständigungen hinsichtlich der nicht erfaßten Besonderheiten, die Einfluß auf die Bewertung der Grundstücke haben können, als brauchbare Unterlage für das Zusammenlegungsverfahren Pütschbach angehaiten.
Die auf Grund dieser Wertermittlung vorgenommenen Berechnungen haben die Ergebnisse erbracht, die zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und ihnen im Anhörungstermin am 3,11.1976 in Pütschbach erläutert worden sind.
Die Einwendungen der Beteiligten gegen die Richtigkeit der Wertermittlung wurden nach örtlicher Untersuchung als unbegründet angesehen, weil die Grundstücke ihrem Ertragszustand nach tatsächlich in die betr. Klasse einzustufen sind.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kulturamt , Limburger Str. 11,
5430 Montabaur oder wahlweise bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz - Abt. Landeskultur - Große Bleiche - 55, in 6500 Mainz einzulegen.
Die Widerspruchsschrift soll nach Möglichkeit in 2-fachcr Ausfertigung eingereicht werden.
Montabaur, den 9.12.1976
Der Kulturamtsvorsteher gez. Dr. Nickolay,
Ltd. Reg.Direktor.
NENTERSHAUSEN:
Gemeinde Nentershausen, Umlegungsausschuß - Öffentl. Bekanntmachung
I. Umlegungsbeschluß
Der Gemeinderat Nentershausen hat in seiner Sitzung am 06.08.1976 folgenden Beschluß gefaßt:
Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.06.1960 (BGBl.
I, S. 341) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20.01. 1961 (GVB1. S. 23) sowie der Landesverordnung vom 08.04. 1964 (GVB1. S. 67) und vom 11.10.1966 (GVB1. S. 278) zur Änderung der Ersten Landesverordnung wird für ein weiteres Teilgebiet des Baugebietes „Im Strichen“ , Gemarkung Nentershausen, die Umlegung eingeleitet.
Das Umlegungsgebiet ist in einer Abzeichnung der Flurkarte, die einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:

