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(Montabaur 3

pch für das Jahr 1977 sind die zu lösenden Aufgaben groß. Die Verbandsgemeinde hat dabei in der Ausführung w jetzt erarbeiteten Planungen die Eigenart und die Vielfalt ihrer Ortsgemeinden und der Nachbarschaftsbe- I eiche zu erhalten und zu fördern, gleichzeitig muß sie aber zu einer großen Gemeinschaft harmonisch zusammen- 1 ichsen. Bei allen Kostenentscheidungen muß die Grenze der finanziellen Belastbarkeit des Bürgers der Maß- [tab künftiger politischer Entscheidungen sein.

ße der einzelne sich im persönlichen Bereich mehr als bisher mit dem Notwendigen bescheidet, bestimmen im fahr 1977 immer schwieriger werdende finanzielle Probleme auch das kommunale Leben. Notwendige Einschrän­kungen, aber auch kostengerechte Gebühren- und Beitragsbelastungen werden zwangsläufig finanzielle Opfer für m Bürger und weniger erfüllte Wünsche mit sich bringen

mnkbar wollen wir sein, die bevorstehenden Festtage in Frieden erleben zu dürfen. Sie sollten uns Muße schen- e en, über die Zukunft nachzudenken, die mit dem Neuen Jahr 1977 beginnt. Die Aufgaben und Probleme der Vukunft werden wir jedoch nur lösen können durch vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Me Bürger unserer Verbandsgemeinde sind aufgerufen, die Zukunft unseres gemeinsamen Lebensraumes mitzu- rngen und mitzugestalten In gemeinsamer Verantwortung für unsere Gemeinden wollen wir uns den künftigen Aufgaben stellen.

\llen Bürgern der Verbandsgemeinde wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches Jahr 1977.

MANGELS,

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Bürgermeister.

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

leinigungs- und Streupflicht

echtzeitig zum diesjährigen Wintereinbruch weist die Orts- olizeibehörde auf die Reinigungs- und Streupflicht hin. lurch die Straßenreinigungssatzungen ist jeder Grundstücks- igentümer verpflichtet, die vor seinem Grundstück gelegenen lehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahr­ahnstellen von Schnee und Eis freizuhalten, oweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen an 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

iese Pflicht erstreckt sich sowohl auf bebaute als auch auf nbebaute Grundstücke.

ie Benutzbarkeit der oben angeführten Flächen ist durch Be­reuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) her mit Salz herzustellen.

isist aufzuhacken und zu beseitigen, entstandene Rutschbah- en sind sofort zu beseitigen.

ie Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage zu streu- Mo daß während der allgemeinen Verkehrszeit von 7.00 Uhr is 20.00 Uhr keine Rutschgefahr besteht.

^ us gegebenem Anlaß weisen wir nochmals auf die Pflicht jedes rundstückseigentümers oder -besitzers hin, den vor seinem rundstück gelegenen Gehweg und die Straßenfläche von Keh- c ht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art 1 reinigen.

erstöße gegen die Reinigungs- und Streupflicht werden nach Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinde geahn-

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Gerichtstage des Arbeitsgerichts Koblenz in Montabaur

Das Arbeitsgericht Koblenz hält im Jahre 1977 an jedem Mitt­woch im Monat im Sitzungssaal des Amtsgerichts Montabaur Gerichts- und Sitzungstage ab.

Zum Gerichtstagsbezirk Montabaur gehören: die Verbandsge­meinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Selters (Ww), Wallmerod und Wirges aus dem Landkreis Wester­wald.

Die Gerichtstage beginnen in der Regel um 9.45 Uhr.

Prostitution verboten

Westerwaldkreis. Zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes wurde durch Rechtsverordnung der Bezirksregierung Koblenz vom 19.11.1976 die Ausübung der Prostitution im Bereich der B 49 vom Ortsausgang Neuhäusel bis zur Abzwei­gung nach Hillscheid (Hillscheider Stock) verboten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß Zuwiderhandlungen mit Geldstrafen geahndet und in Härtefällen mit Freiheitsstra­fen bis zu sechs Monaten bestraft werden können.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Schließung der beiden Mülldeponien

An Hl. Abend (24.12.1976) und Silvester (31.12.1976) sind die beiden Mülldeponien des Westerwaldkreises in Moschheim und Rennerod für die Ablagerung von Müll nur bis 12.00 Uhr geöffnet.

Beim Standesamt beurkundet

eben dieser Ahndung können noch haftungsrechtliche Ansprüche 'stellt werden.

vom 7.12. bis 17.12.1976

STERBEFÄLLE:

Born, Maria geb. Dommermuth geb. 31.12.1896, Niederelbert, Hauptstr. 57

Rakowitsch, Maria, geb. 08.05.1902, Montabaur 1, Akazienstr.5

HSTSTUNDEN DER VERBANDSGEME/NDEVERWAL TUtfG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk t Neubau an der Eichwiese I, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis Uhr, IS.OObis 18.30Uhr. Bauamt(GaibachstraßeIDienstag8.00bis 12.00Uhr, 18.00- 18.30Uhr, Mittwoch 14.00-IS.OOUhr, Donnerstag8.00- 12.00Uhr.

WSFRECHANSCHL OSSE Verbandsgemeindeverwaltung02602/2041,! nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602 / 20411, Bürgermeister Mangels 02602/2044, Verbandsbei- Z*' Rausch 02602/2046, Wasserwerk Montabaur nach DiensttcMuß: siehe Bereitschaftsdienst.

1TEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 600017, Nassauischa Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt / m Afr. 10800603