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Montabaur 4

Grünordnungsmaßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Landschaftsbildes für dringend erforderlich gehalten.

Auch die Rekultivierung von Tonabbauflächen im Bereich der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen und Umgebung kam zur Sprache. Dort wo es möglich sei, so wurde vorgeschlagen, sollte zur Rekultivierung der Abbauflächen eine Wiederbewal­dung vorgenommen werden.

In Ruppach-Goldhausen wird übrigens die Ausweisung eines Landespflegebereiches angestrebt. Die landwirtschaftliche Nut­zung im Bereich der Verbandsgemeinde wurde bereits durch die im Jahre 1972 erstellte agrarstrukturelle Vorplanung analy­siert und prognostiziert. Es hat sich jedoch in der Zwischen­zeit gezeigt, daß sich die Verhältnisse in diesen vergangenen vier Jahren erheblich verändert haben. So ist zu verzeichnen, daß die Sozialbrache in relativ starkem Maße zurückgegangen ist.

Ursächlich dafür sind durchgeführte Bodenordnungsverfahren, vorgenommene Aufforstungen sowie die Bereitschaft der Eigentümer, in verstärktem Maße brachliegende Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung zu verpachten. Angesichts dieser Entwicklung weist der Entwurf des Landschaftsplanes gegenüber der agrarstrukturellen Vorplanung wesentlich weni­ger Flächen aus, die für eine Aufforstung vorgesehen sind.

Die Offenhaltung der Bachtäler wird empfohlen, um dadurch das Landschaftsbild reizvoller zu gestalten und den Erholungs­wert zu steigern.

Anschließend kamen noch einige Konfliktsituationen zur Sprache. So beabsichtigt z.B. die Ortsgemeinde Kadenbach, ein Sondergebiet auszuweisen, in dem ein Wochenendhausge­biet errichtet werden soll. Unter den Gesichtspunkten des Landschaftsschutzes meldeten die Planverfasser Bedenken an. Allerdings wurde festgestellt, daß die Ortsgemeinde Kadenbach aus früherer Zeit einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan besitzt und infolgedessen berechtigt ist, das Wochenendhaus­gebiet auszuweisen.In der Ortsgemeinde Welschneudorf soll im Stelzenbachtal ein Ferienhausgebiet ausgewiesen werden.

Auch hierzu wurden Bedenken durch die Planer vorgetragen.

Sie sind der Auffassung, daß Ferienhausgebiete nur im Zusam­menhang mit der bebauten Ortslage auszuweisen sind. Es wurde festgestellt, daß der Ortsgemeinderat von Welschneudorf sich bislang zu diesem Vorhaben noch nicht geäußert hat. Aus die­sem Grunde soll der Ortsgemeinderat bis zur nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates aufgefordert werden, zu dem ge­planten Projekt Stellung zu beziehen.

In dem Gebiet der Denzerheide in der Ortsgemeinde Eitelbom soll ein Campingplatzgebiet ausgewiesen werden. Man war sich darüber einig, daß diesem Vorhaben nur zugestimmt werden kann, wenn eine sorgfältige und fachmännische Planung gewähr­leistet wird, durch die den Belangen des Landschaftsschutzes Rechnung getragen wird.

Mit Blick auf die Zeit nach Genehmigung des Landschaftspla­nes nannte Hinz folgende Maßnahmen, die zu realisieren seien:

Die Aufstellung von Grünordnungsplänen für die zu­sammenhängend bebauten Ortslagen und die Gewerbege­biete sowie deren Verwirklichung,

die Rekultivierung von Tonabbauflächen,

das Anbringen von Schutzbepflanzungen an den Auto­bahnen zur Minderung der Geräuschbeläsitung,

die Offenhaltung von Bachtälern,

Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen zur weite­ren Beseitigung der Sozialbrache.

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur

Nachdem der Entwurf des Flächennutzungsplanes bereits in früheren Sitzungen des Verbandsgemeinderates und des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bauausschusses beraten wurde, gab der Planverfasser, Dr. Scholz, nochmal im Rahmen seines Sachvortrages einen Überblick über den Inhalt und die Bedeu­tung des Flächennutzungsplanes und den Verfahrensgang und die noch nicht ausgeräumten Zielkonflikte. Der Flächennutzungs­plan als die von der Verbandsgemeinde vorzunehmende Bauleitplanung sei naturgemäß für einen längeren Zeitraum zu erstellen und erfordere demgemäß die notwendige Flexibilität. Planungsziel ist das Jahr 2000. Dieses Ziel habe man bei der

Erstellung des Flächennutzungsplanes im Auge gehabt

Ebenso wie für den Landschaftsplan ist für den Flächennu zungsplan vorgesehen, daß der Verbandsgemeinderat in se' Sitzung am 9.12.1976 durch Beschluß den Entwurf beider Pläne formell akzeptiert. Im Anschluß daran wird das Anh rungsverfahren der Träger öffentlicher Belange eingeleitet nach dessen Abschluß die beiden Planentwürfe zu jedermän Einsicht offengelegt werden.

Anschließend kamen die im Rahmen der Flächennutzungs planung auftretenden Zielkonflikte zur Sprache. Zum Teil sind diese (wenn auch unter anderen Gesichtspunkten) iden tisch mit denen, die bereits im Rahmen der Beratung über den Landschaftsplan zur Sprache gekommen sind. Zusätzb wurden noch folgende Punkte angesprochen:

Für die Stelzenbachgemeinden (Welschneudorf, Ober elbert, Niederelbert ) ist eine Funktionsteilung vorge- sehen, und zwar soll die Ortsgemeinde Welschneudor Kurortcharakter erhalten. Die Ortsgemeinde Oberelbe soll mit den zur Erholungsinfrastruktur gehörenden Einrichtungen ausgestattet werden. Niederelbert soll die gewerbliche Versorgung der drei Gemeinden über­nehmen. Nicht zuletzt aus dieser angestrebten Funk­tionsteilung ergibt sich in Niederelbert der Konflikt um die Ausweisung eines Gewerbegebietes am Südrj der Ortslage. Im Rahmen der Bereinigung des inneröl chen Bereiches strebt die Ortsgemeinde die Aussiedb von bestehenden Gewerbebetrieben in dieses geplanti Gewerbegebiet an. Dies ist auf den Widerstand der Gi nehmigungsbehörde gestoßen. Im Verbandsgemeindei schloß man sich einhellig der Auffassung des Ortsge­meinderates Niederelbert an.

Aufgrund einer Privatinitiative befaßte man sich im 1 bandsgemeinderat mit der Absicht, in WelschneudorfJ im Bereich des Dielkopfes ein Campingplatzgebiet i legen. Voraussetzung dafür wäre die Ausweisung einel solchen Gebietes im Flächennutzungsplan.

Angesichts der Tatsache, daß es beabsichtigt ist, WelschneiJ dorf als Gemeinde mit besonderer Erholungsfunktion zu g ten und die entsprechende Förderung zu erhalten, wurde j dieses Ansinnen durch einstimmigen Beschluß des Verband! gemeinderates abgelehnt. Das geplante Projekt sei, so fornl lierte Dr. Scholz, zu klein, vom Zuschnitt her nicht tragbar und widerspreche den Funktionsvorstellungen des Naturpd bezüglich der Anforderungen an eine Gemeinde mit besonij rer Erholungsfunktion.

In der Ortsgemeinde Görgeshausen soll dem Wunsch! Ortsgemeinderates Rechnung getragen werden und i dem vorgesehenen Standort ein Mischgebiet ausgewiel werden. Man war der Auffassung, daß dies eine Anpl sung der Planung an die bestehenden Verhältnisse stl und es sich demzufolge um eine Erhaltung vorhandcj Bestandes handelt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes

sieht vor, daß in Ruppach-Goldhausen zwischen dem Gelände der Firma Marx und der Wohnbebauung eij Pufferzone durch die Anbringung von Scüutzpflan zungen vorgesehen ist.

Zustimmung zum BebauungsplanOberes Dielkopffeld" der Ortsgemeinde Welschneudorf

Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Entwurf des Beb») ungsplanesOberes Dielkopffeld der Ortsgemeinde WelscJ neudorf in der vorgelegten Form zu. Diese Zustimmung ist erforderlich, weil der Flächennutzungsplan der Verbau! gemeinde noch keine Rechtskraft erlangt hat. Der EntC des Bebauungsplanes hält sich im Rahmen der Festsetzu» des Entwurfes des Flächennutzungsplanes.

Zustimmung zum BebauungsplanVogelsang" dar Orts­gemeinde Heiligenroth

Aus dem gleichen Grund wie bei dem vorherigen Tages#! nungspunkt befaßte sich der Verbandsgemeinderat mit ofT Entwurf des BebauungsplanesVogelsang der Ortsgern Heiligenroth. Dem vorgelegten Planentwurf wurde einst