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bofen-Welschneudorf
Wächter, Welschneudorf
1 - Nentershausen
L' Mamier, Meudt,
Tel. 02608/331 Tel. 06435/1594
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( Tel. 4290
ittwochsvon 13 bis 18 Uhr
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Ihutzpolizeiinspektion thn hofstr. 32 leuerwehr Montabaur
Tel. 110
Tel. 5011 - 13 Tel. 5011
(2042 nach Dienstschluß)
Jeuerwehr Augst (Neuhäusel)
Eitelborn, Simmem, Kadenbach),
jfeuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen.
Jeuerwehr Nentershausen chutzpolizeiinspektion Montabaur eutsches Rotes Kreuz lit Krankentransport
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JRK-Rettungswache Montabaur )RK-Rettungswache Herschbach )RK-Rettungswache Höhr-Grenzh.
Tel. 06485/261 u. 849 Tel. 02602/5011-13
Tel. 3777
Tel. 02602/3777 Tel. 02626/5166 Tel. 02624/7010
ozialstation Montabaur - Rufbereitschaften -
chw. Beate, Hundsangen, Tel. 06435/1658
err Gerz, Montabaur Tel. 02602/17244
■ozialstation Ransbach-Baum bach
Jlufbereitschaften-
lerr Tiedeken, Jagdhaus 54 Koblenz I, Tel.0261/78353
Rufbereitschaften des Wasserwerkes Montabaur nach Dienst- jchluß
für den Zeitraum vom 11. bis 11.1976 ist über
JieTeI.Nr. 02602/17486 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter les Wasserwerkes zu erreichen.
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Ie 6./7.11.1976
im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur - mit Solarium -
ÖFFNUNGSZEITEN FÜR DAS FAMILIENBAD montags 13.30 - 15.30 Uhr dienstags 9.00 - 21.30 Uhr mittwochs 9.00 - 20.00 Uhr 20.00-21.30 Uhr (Frauenbad)
donnerstags 9.00 - 21.30 Uhr freitags 9.00 - 18.30 Uhr samstags 7.00 - 19.00 Uhr sonntags 8.00 - 13.00 Uhr
Tel. 02602/5357 ^Anmeldungen für die kommenden Schwimmkurse im Frühjahr [1977 nimmt die Verwaltung schon jetzt telefonisch oder wäh- tnd der Dienststunden entgegen.
Tel. 212 jDie Schwimmkurse werden für Kinder ab 7 Jahre, Frauen und taufstätige abgehalten.
Piwowarsky lendorf, Postfach 125] g an sämtliche Häusl» werden.
Aus den Gemeinden
. 1 .
MONTABAUR
Öffentl. Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Alter Galgen" der Stadt Montabaur
hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsänderungsplanes
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 20.10.1976 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der vorgenannten Bebauungsplanänderung wird hiermit der Stadt Montabaur gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVB1. S. 181) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung ist das Deckblatt zum rechtskräftigen Bebauungsplan „Alter Galgen“.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur , 543 Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur: 45
Flurstücke: 3, 4, 5, 6/1, 11/2, 11/3, 11/4, 14, 15, 16, 21,
23, 26, 27, 28, 29, 30
Wege: 1 /l, 8, 12/1, 12/2, 13, 18 tlw, 19, 20,
21 tlw, Graben 22, 25,
Montabaur, den 29. Okt. 1976
gez. Mangels, Bürgermeister.
Aus der Sitzung des Stadtrates am 28. Oktober 1976 Bebauungspläne:
1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „Himmelfeld I“
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Der Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfed I“ in der Gestalt, daß die Versorgungsfläche für den Bau der Trafo-Station von dem Grundstück Nr. 62 auf die Parzelle Nr. 16 verlegt wird. Im rechtskräftigen Bebauungsplan „Himmelfeld I“ ist die Trafo-Station auf dem Flurstück Nr. 62 vorgesehen.
Aus vermessungstechnischen Gründen mußte die Versorgungsfläche auf dem Grundstück Nr. 16 ausgesteint werden. Um den Bau der Trafo-Station zu ermöglichen, war diese Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „HIMMELFELD I “ (Grundstücksteilungen)
Der Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I“ in der Art, daß der Zuschnitt der Grundstücke mit der Ordn.Nr. 21 und 64 im Bebauungsplangebiet so geändert wird, daß jeweils zwei Bauplätze auf diesen Grundstücken entstehen.
3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „Himmelfeld I“ ALS SATZUNG“ (Dachformen)
In seiner Sitzung am 22.7.1976 hatte der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan „Himmelfeld I“ hinsichtlich der Dachneigung zu ändern. Im einzelnen wurden folgende Festlegungen getroffen:

