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bofen-Welschneudorf

Wächter, Welschneudorf

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(2042 nach Dienstschluß)

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Tel. 06485/261 u. 849 Tel. 02602/5011-13

Tel. 3777

Tel. 02602/3777 Tel. 02626/5166 Tel. 02624/7010

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chw. Beate, Hundsangen, Tel. 06435/1658

err Gerz, Montabaur Tel. 02602/17244

■ozialstation Ransbach-Baum bach

Jlufbereitschaften-

lerr Tiedeken, Jagdhaus 54 Koblenz I, Tel.0261/78353

Rufbereitschaften des Wasserwerkes Montabaur nach Dienst- jchluß

für den Zeitraum vom 11. bis 11.1976 ist über

JieTeI.Nr. 02602/17486 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter les Wasserwerkes zu erreichen.

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komme xclnvimm mul wIanR’!'

Ie 6./7.11.1976

im Hallenbad der Verbands­gemeinde Montabaur - mit Solarium -

ÖFFNUNGSZEITEN FÜR DAS FAMILIENBAD montags 13.30 - 15.30 Uhr dienstags 9.00 - 21.30 Uhr mittwochs 9.00 - 20.00 Uhr 20.00-21.30 Uhr (Frauenbad)

donnerstags 9.00 - 21.30 Uhr freitags 9.00 - 18.30 Uhr samstags 7.00 - 19.00 Uhr sonntags 8.00 - 13.00 Uhr

Tel. 02602/5357 ^Anmeldungen für die kommenden Schwimmkurse im Frühjahr [1977 nimmt die Verwaltung schon jetzt telefonisch oder wäh- tnd der Dienststunden entgegen.

Tel. 212 jDie Schwimmkurse werden für Kinder ab 7 Jahre, Frauen und taufstätige abgehalten.

Piwowarsky lendorf, Postfach 125] g an sämtliche Häusl» werden.

Aus den Gemeinden

. 1 .

MONTABAUR

Öffentl. Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung „Alter Galgen" der Stadt Montabaur

hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungs­änderungsplanes

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 20.10.1976 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:

Zu der vorgenannten Bebauungsplanänderung wird hiermit der Stadt Montabaur gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3 der 4. Landes­verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVB1. S. 181) die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung ist das Deckblatt zum rechts­kräftigen Bebauungsplan „Alter Galgen“.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Begründung kann bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur , 543 Montabaur, Gelbach­straße 9 (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen wer­den.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur: 45

Flurstücke: 3, 4, 5, 6/1, 11/2, 11/3, 11/4, 14, 15, 16, 21,

23, 26, 27, 28, 29, 30

Wege: 1 /l, 8, 12/1, 12/2, 13, 18 tlw, 19, 20,

21 tlw, Graben 22, 25,

Montabaur, den 29. Okt. 1976

gez. Mangels, Bürgermeister.

Aus der Sitzung des Stadtrates am 28. Oktober 1976 Bebauungspläne:

1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „Himmelfeld I“

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Der Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfed I“ in der Gestalt, daß die Versorgungsfläche für den Bau der Trafo-Station von dem Grundstück Nr. 62 auf die Parzelle Nr. 16 verlegt wird. Im rechtskräftigen Bebauungsplan „Himmelfeld I“ ist die Trafo-Station auf dem Flurstück Nr. 62 vorgesehen.

Aus vermessungstechnischen Gründen mußte die Versorgungs­fläche auf dem Grundstück Nr. 16 ausgesteint werden. Um den Bau der Trafo-Station zu ermöglichen, war diese Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „HIMMELFELD I “ (Grundstücksteilungen)

Der Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes „Him­melfeld I“ in der Art, daß der Zuschnitt der Grundstücke mit der Ordn.Nr. 21 und 64 im Bebauungsplangebiet so geän­dert wird, daß jeweils zwei Bauplätze auf diesen Grundstücken entstehen.

3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „Himmelfeld I“ ALS SATZUNG“ (Dachformen)

In seiner Sitzung am 22.7.1976 hatte der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan „Himmelfeld I“ hinsichtlich der Dachnei­gung zu ändern. Im einzelnen wurden folgende Festlegungen getroffen: