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bofen-Welschneudorf

Wächter, Welschneudorf

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Tel. 5011 - 13 Tel. 5011

(2042 nach Dienstschluß)

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Eitelborn, Simmem, Kadenbach),

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Jeuerwehr Nentershausen chutzpolizeiinspektion Montabaur eutsches Rotes Kreuz lit Krankentransport

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JRK-Rettungswache Montabaur )RK-Rettungswache Herschbach )RK-Rettungswache Höhr-Grenzh.

Tel. 06485/261 u. 849 Tel. 02602/5011-13

Tel. 3777

Tel. 02602/3777 Tel. 02626/5166 Tel. 02624/7010

ozialstation Montabaur - Rufbereitschaften -

chw. Beate, Hundsangen, Tel. 06435/1658

err Gerz, Montabaur Tel. 02602/17244

ozialstation Ransbach-Baum bach

Jlufbereitschaften-

lerr Tiedeken, Jagdhaus 54 Koblenz I, Tel.0261/78353

Rufbereitschaften des Wasserwerkes Montabaur nach Dienst- jchluß

für den Zeitraum vom 11. bis 11.1976 ist über

JieTeI.Nr. 02602/17486 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter les Wasserwerkes zu erreichen.

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komme xclnvimm mul wIanR!'

Ie 6./7.11.1976

im Hallenbad der Verbands­gemeinde Montabaur - mit Solarium -

ÖFFNUNGSZEITEN FÜR DAS FAMILIENBAD montags 13.30 - 15.30 Uhr dienstags 9.00 - 21.30 Uhr mittwochs 9.00 - 20.00 Uhr 20.00-21.30 Uhr (Frauenbad)

donnerstags 9.00 - 21.30 Uhr freitags 9.00 - 18.30 Uhr samstags 7.00 - 19.00 Uhr sonntags 8.00 - 13.00 Uhr

Tel. 02602/5357 ^Anmeldungen für die kommenden Schwimmkurse im Frühjahr [1977 nimmt die Verwaltung schon jetzt telefonisch oder wäh- tnd der Dienststunden entgegen.

Tel. 212 jDie Schwimmkurse werden für Kinder ab 7 Jahre, Frauen und taufstätige abgehalten.

Piwowarsky lendorf, Postfach 125] g an sämtliche Häusl» werden.

Aus den Gemeinden

. 1 .

MONTABAUR

Öffentl. Bekanntmachung

BebauungsplanänderungAlter Galgen" der Stadt Montabaur

hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungs­änderungsplanes

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 20.10.1976 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:

Zu der vorgenannten Bebauungsplanänderung wird hiermit der Stadt Montabaur gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3 der 4. Landes­verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVB1. S. 181) die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung ist das Deckblatt zum rechts­kräftigen BebauungsplanAlter Galgen.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Begründung kann bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur , 543 Montabaur, Gelbach­straße 9 (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen wer­den.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur: 45

Flurstücke: 3, 4, 5, 6/1, 11/2, 11/3, 11/4, 14, 15, 16, 21,

23, 26, 27, 28, 29, 30

Wege: 1 /l, 8, 12/1, 12/2, 13, 18 tlw, 19, 20,

21 tlw, Graben 22, 25,

Montabaur, den 29. Okt. 1976

gez. Mangels, Bürgermeister.

Aus der Sitzung des Stadtrates am 28. Oktober 1976 Bebauungspläne:

1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANESHimmelfeld I

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Der Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes Himmelfed I in der Gestalt, daß die Versorgungsfläche für den Bau der Trafo-Station von dem Grundstück Nr. 62 auf die Parzelle Nr. 16 verlegt wird. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Himmelfeld I ist die Trafo-Station auf dem Flurstück Nr. 62 vorgesehen.

Aus vermessungstechnischen Gründen mußte die Versorgungs­fläche auf dem Grundstück Nr. 16 ausgesteint werden. Um den Bau der Trafo-Station zu ermöglichen, war diese Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANESHIMMELFELD I (Grundstücksteilungen)

Der Stadtrat beschloß die Änderung des BebauungsplanesHim­melfeld I in der Art, daß der Zuschnitt der Grundstücke mit der Ordn.Nr. 21 und 64 im Bebauungsplangebiet so geän­dert wird, daß jeweils zwei Bauplätze auf diesen Grundstücken entstehen.

3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANESHimmelfeld I ALS SATZUNG (Dachformen)

In seiner Sitzung am 22.7.1976 hatte der Stadtrat beschlossen, den BebauungsplanHimmelfeld I hinsichtlich der Dachnei­gung zu ändern. Im einzelnen wurden folgende Festlegungen getroffen: