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Montabaur -6-

08.01.1977 ist unterrichtsfreier Samstag.

Osterferien:

04.04.1977 (Montag) bis 23.04.1977 (Samstag)

Pfingstferien

28.05.1977 (Samstag) bis 31.05.1977 (Dienstag)

Sommerferien

21.07.1977 (Donnerstag) bis 31.08.1977 (Mittwoch) Außerdem verfügt die Schule über vier weitere bewegliche Ferientage, die in Absprache mit den Schulen der Stadt wie folgt festgelegt werden:

1. Fastnachtmontag 1977

2. Fastnachtdienstag 1977

3. Freitag, 10. 06.1977_

(Donnerstag. 09.06.77, ist Fronleichnam Samstag, 11.06.1977, ist unterrichtsfreier Samstag)

4. Samstag, 18.06.1977

(Freitag, 17.06.1977, ist Nationaler Feiertag)

gez. Eiser, Rektor.

Bekanntmachung

BebauungsplanAlter Galgen', der Stadt Montabaur; hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes

Die Kreisverwaltung des Westerwald- kreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 26.7.1976, Az. 610-13 nachstehend Genehmigung erteilt: 1

Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit der Stadt Montabaur gemäß § 1 1 des Bundesbaugesetzes voj 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in VerbindJ mit § 3 der 4. Landesverordnung zur ] Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (0VB1.S, 181) die Genehmigung mit nachstehend Einschränkung bzw. Auflage erteilt:

1. Der nordwestliche Planbereich (wieiJ der Planurkunde violett umrandet und gekreuzt) wird von der Genehmigung ausgenommen.

BEGRÜNDUNG:

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 sind Bebauuni plane aus dem Flächennutzungsplanzu entwickeln. Der derzeit gültige Flächend nutzungsplan der Stadt Montabaur sieh in dem von der Genehmigung ausgenora menen Planbereich landwirtschaftliche] Nutzfläche vor. 1

Darüber hinaus hatte die Landwirtschaftskammer ebenso wie der Bauern- und Winzerverband und das Kulturamt zu der Bauland-]

ausweisung Bedenken geäußert, und zwar mit der Begründung, durch den Bebauungsplan würden dem in den 60iger Jahren anges] delten Aussiedlerhof Meuer existenzbedeutende Flächen entzogen. j

Zwar wird künftighin nicht zu vermeiden sein, den Bebauungsplan in die angestrebte Richtung zu erweitern, doch muß diese Aus] Weisung im noch zu erstellenden Flächennutzungsplan für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur berücksichtigt werden.]

2. Für den gesamten Bebauungsplan ist noch die Erstellung eines Grünordnungsplanes vorzunehmen.

BEGRÜNDUNG:

Die Untere Landespflegebehörde hat im Rahmen des Anhörverfahrens gemäß § 2 Abs. 5 BBauG die Erstellung eines Griinord-J nungsplanes für die vorgesehenen Grünflächen gefordert. Dieser Anregung hat auch der Stadtrat in seiner Sitzung vom 17,10, 1974 zugestimmt. Den Genehmigungsunterlagen war aber ein Grünordnungsplan nicht beigefügt. Nach Erstellung desGriinord- nungsplanes und Abwicklung des Aufstellungsverfahrens bitten wir diesen hier vorzulegen.

3. Die Feldwege Nr. 6065 und 6083 sind aus der Beschreibung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan herauszunehmen. BEGRÜNDUNG:

In der Beschreibung des Geltungsbereiches sind die Feldwege Flurstücke Nr. 6065 und 6083 mit in die Beschreibung desGflj tungsbereiches aufgenommen. Nach der Planurkunde ist aber eindeutig festzustellen, daß diese fraglichen Feldwege nicht im j Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen. ]

HINWEIS:

Die äußere Erschließung des Industriegebietes ist nach dem Bebauungsplan über die K 42 beabsichtigt. Allerdings ist die inte] tung Montabaur bestehende Unterquerung des Gleiskörpers der Bundesbahn so eng bemessen, daß der Schwerlastverkehr zuml Industriegelände hier keine Durchfahrtmöglichkeit vorfindet. Ebenso ist die verkehrsmäßige Erschließung über die Ortsgeme»] Staudt nicht zu befürworten, da

1. der Verkehr durch ein vorhandenes Wohngebiet geführt .würde und j

2. die bestehende Steigung sowie die sonstigen Verkehrsverhältnisse (enge Kurve) dem Schwerlastverkehr nicht dienlich warew Es ist deshalb nach wie vor anzustreben, die ursprünglich beabsichtigte Anbindung über das Industriegebiet der Gemeinde Sh] zu dem bereits vorhandenen Anschluß an die Kreisstraße 43 vorzunehmen.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen: a) Planurkunde b) Text, c) Begründung.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.9.1976 folgenden Beschluß gefaßt:

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