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Amtl. Bekanntmachungen
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MONTABAUR
Amtl. Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am
DONNERSTAG, dem 28. Okt. 1976, um 15.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I“ (Kevag)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderungen des Bebauungsplanes „Himmelfeld I” (Grundstücksteilungen)
3. Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I“ (Dachformen) als Satzung
4. Beratung und Beschlußfassung über Änderungen des Bebau- ungaplanes „Große Alberthöhe IV“
5. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1977.
6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Vergabe von Arbeiten
2. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten.
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
5430 Montabaur, 15. Oktober 1976
Mangels, Bürgermeister.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 25. Oktober 1976, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION: Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 25.10.1976, um 19.00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer (3. Etage) des Rathauses statt.
öffentl. Bekanntmachung
Bebauungsplan „Roßberg II“ -der Stadt Montabaur; hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 27.7.1976, Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit der Stadt Montabaur gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4,1974 (GVB1. S. 181) die Genehmigung mit nachstehender Auflage erteilt:
Sofern die für ein allgemeines Wohngebiet zulässigen Immissions- nchtwerte, ausgehend von den angrenzenden Bundesstraßen B 13/ B 255, überschritten werden, sind geeignete schallschutz- technische Maßnahmen (Anpflanzung von Schutzstreifen, schallhemmende Fenster pp.) zu treffen, die ein ungestörtes Wohnen auf Dauer gewährleisten.
BEGRÜNDUNG:
Eie Untere Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom ■9.1975 zu der Baulandausweisung Stellung genommen. Dabei ls t insbesondere angesprochen, daß zwar der genehmigte Flächen- JWtzungsplan der Stadt Montabaur im fraglichen Bereich Wohn- auflächen ausweist, doch andererseits wegen der stark frequen- berten angrenzenden Bundesstraßen schwerwiegende Immissionen auf die künftige Bebauung einwirken.
« Stadtrat hat zwar diese Bedenken in seiner Sitzung vom ■10.1975 zurückgewiesen und auch eine Umwandlung des
Gebietes von WR in WA-Gebiet vorgenommen, doch ist dadurch keinesfalls nachgewiesen, daß die Immissionsrichtwerte auch für ein WA-Gebiet nicht überschritten werden. Das vorliegende Schallgutachten zum Bebauungsplan „Himmelfeld“ kann wohl nicht generell auf die hier vorgenommene Baulandausweisung angewandt werden. Aus diesen Gründen ist deshalb eine Überprüfung der Angelegenheit nochmals erforderlich.
Sollte sich durch erneut vorgenommene Messungen ergeben, daß die fraglichen Immissionsrichtwerte überschritten werden, sind die o.a. schallschutztechnischen Maßnahmen zu verwirklichen.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
a) Planurkunde
b) Text
c) Begründung.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.9.1976 folgenden Beschluß gefaßt:
Die von der Kreisverwaltung der Genehmigungsverfügung vom 27.7.1976 beigegebene Auflage hinsichtlich der geforderten schallschutztechnischen Maßnahmen wird anerkannt.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 10:
Flurstücke: 1080/1, 2933/1, tlw, 2489/1, 2490/1, 2491/1,
2926/1.
gez. Mangels, Bürgermeister.
Joseph-Kehrein-Schule (Grund- und Hauptschule)
1. NEUER SCHULELTERNBEIRAT
In der Wahlversammlung am 12.10.1976 wurde der neue Schulelternbeirat der Grund- und Hauptschule für die Schuljahre 1976/77 und 1977/78 gewählt.
Dem Schuleltembeirat der Grund- und Hauptschule gehören folgende 17 Mitglieder an (in der Reihenfolge der abgegebenen Stimmen)
1. Herr Dr. K.-P. Kukuk, Montabaur, Wiedstr. 13
2. Frau Renate Conradi, Montabaur, Kirchstr. 44
3. Herr Karl-Franz Morschheuser, Großer Markt
4. Herr Josef Bahl, Montabaur, Auf dem Kalk 1
5. Herr Werner Heibel, Montabaur 1, Kieferweg 23
6. Herr Günter Kaufmann, Montabaur, Koblenzer Str. 74
7. Herr Erich Becker, Montabaur 1, Mittelaus«. 15
8. Herr Herbert Fluck, Montabaur 1, Krokusstr. la
9. Herr Klaus Kunkler, Montabaur, Gerichts«. 3
10. Herr H.—P. Rüffin, Holler, Rheins«. 25
11. Frau Ruth Rüb, Montabaur, Kuf.-Diettich-Ste. 16
12. Herr Burghard Mahn, Jahns«. 35
13. Herr Franz-Josef Eschenauer, Montabaur, Elisabethenstr.6
14. Frau Ingrid Schlotter, Montabaur, Lahns«. 31
15. Frau Ursula Hübinger, Montabaur, Am Wolfsturm 4
16. Herr Werner Hölzgen, Montabaur, Taunusstr. 26
17. Herr Peter Galke, Montabaur, Warthes«. 13
In einer anschließenden Wahl wurde Herr Dr. H.P. Kukuk zum Schulelternsprecher und He« Werner Heibel zu seinem Stellvertreter gewählt.
2. FERIENPLAN FÜR DAS LAUFENDE SCHULJAHR 1976/77
Herbstferien
02.11.1976 (Dienstag) bis 06.11.1976 (Samstag) Weihnachtsferien
23.12.1976 (Donnerstag) bis 07.01.1977 (Freitag)

