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neinde Simmem| aße 22,
Hontabau^^^^ Arnold, Nentershausen, Am Hohlgraben 3 r renz geb. Istel Margret Roswitha, Hadamar, Hadamarerstr. 1
büsch, Klaus-Dieter Holler, Am Kissel 4
tüsch' geb. Becher, Monika Christel, Holler, Am Kissel 4
Leich, Friedrich, Niederelbert, Wiesenstr. 13
bleich geb. Dommermuth Marina Margret, Niederelbert, Wiesen-
Jtraße 13
Nink Manfred Günter, Daubach, Hauptstr. 7
■jnk’geb. Trbojevifc Danica Altenkirchen, Leuzbacher Weg 31
Hinweis:
DIE WAHLERGEBNISSE BEFINDENSICH AUF DEN BEIDEN INNENSEITEN !
Aus den Gemeinden
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t über die Tel, itarbeiter des
[lOO Jahre „Cacilia" Montabaur
,n diesem Wochenende feiert der kath. Kirchenchor „St.Cäcilia“ ie hundertste Wiederkehr seiner Gründung. Ein Festabend in ler Aula der Joseph-Kehrein-Schule (Beginn 19.45 Uhr) eröffnet lie weltliche Feier. Der Staatssekretär und Leiter der rheinland- ifälzischen Staatskanzlei, Willibald Hilf, Mainz, wird die Fest- insprache halten. Der „Mendelssohn-Bartholdy“, Montabaur ll‘klinriptl ln ^ derMGV »Sängerbund“, Dehrn, sowie die Kirchenchöre Mon- II l\U «''^■ibaur-Dernbach mit den Solisten Liselotte Müller (Sopran) und !elmut Malm (Baß) werden im zweiten Teil des Abends ein ’estkonzert bestreiten, bei dem auch ein Instrumentalkreis litwirkt.
it dem Festgottesdienst am Sonntagvormittag, 9.30 Uhr, in der arrkirche „St. Peter in Ketten“ erreicht die Hundertjahrfeier ren Höhepunkt. Unter Leitung von Bezirkskantorin Irmgard lode, Wirges, singen die Kirchenchöre Ransbach-Baumbach d Siershahn die Messe für Chor, Orgel und Orchester in G- ta von Franz Schubert. Außerdem wird das mehrstimmige Ihorwerk „Nun danket alle Gott“ von J. Pachelbel gesungen.
, Hauptstr. 6 B Jcr Präses der Montabaurer „Cäcilianer“, Pfarrer Georg Nieder- iligenroth, |> er 6 er i wird die Festpredigt halten.
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ornstr. 6. erstr. 12, geb.
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lontabaur, Steffl ur, EschelbacherJ 1, Höhenweg
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wowarsky jorf, Postfach 12“] n sämtliche HausW erden.
pricht über die Sitzung des Stadtrates am 30. September 1976 Naturschutzgebiet „Spießweiher"
Per Stadtrat hatte sich in seiner Sitzung am 30.9.1976 mit dem Entwurf einer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Spieß- pher“ zu befassen. Dieser Entwurf sieht vor, daß das Gebiet > den Spießweiher als Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. [Begründet wird diese Maßnahme damit, daß in diesem Bereich Teltene Wasser- und Sumpfpflanzen wachsen. Außerdem dient P Gebiet um den Spieß weiher zahlreichen Vogelarten als Put- und Rastgebiet.
P>c Schutzwürdigkeit des Spießweihers und die Tatsache, daß hi diesem Bereich ein Naturschutzgebiet ausgewiesen werden l°H, standen im Stadtrat nicht zur Debatte.
IDiskutiert wurde aber darüber, ob es erforderlich ist, das gefaulte Gebiet, das von der Bezirksregierung vorgesehen ist, in fas Naturschutzgebiet mit einzubeziehen.
r re 'ts in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fdeüber diese Frage beraten. Die Fraktionen des Stadtrates >atten in einer gemeinsamen Fraktionssitzung einen Sachverstän- 8 e n eingeladen, um sich die nötige Information zu beschaffen, otadtrat nahm den Entwurf der Verordnung zustimmend r Ur Kenntnis. Allerdings wurde verlangt, daß die Bestimmung,
die das Verlegen von Leitungen unter der Erdoberfläche für die Versorgung mit Gas, öl, Elektrizität und Wärme in dem beabsichtigten Naturschutzgebiet verbietet, aus der Verordnung gestrichen wird. In dem Bereich liegt nämlich bereits eine Pipeline, und es ist damit zu rechnen, daß im Laufe der Zeit eine zweite Pipeline verlegt werden muß. Von einigen Ratsmitgliedern wurden Bedenken gegen die vorgesehene Größe des Naturschutzgebietes geäußert.
2. Sondergebiet im Baugebiet „Horresser Berg" für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes
Unter diesem Punkt beschloß der Stadtrat mit Stimmenmehrheit, einen Teil der Fläche des Baugebietes „Horresser Berg“ als Sondergebiet auszuweisen. In der vorhergehenden Sitzung des Stadtrates war beschlossen worden, dieses Gebiet nur als Gewerbegebiet auszuweisen. Der überwiegende Teil dieser Fläche soll auch weiterhin als Gewerbegebiet .genutzt werden, während nunmehr eine Fläche von ca. 10 - 15.000 qm für einen Verbrauchermarkt eingeplant werden soll.
Der Stadtrat sprach sich mit 15 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 4 Nein-Stimmen für die Ausweisung eines Teilgebietes des Baugebietes ,.Horresser Berg“ als Sondergebiet aus.
3. Bedenken und Anregungen zur Bebauungsplanänderung „Himmelfeld I"
Vorgebrachte Bedenken und Anregungen von Grundstückseigentümern und der KEVAG gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I“ wurden vom Stadtrat zurückgewiesen, da sich diese nicht gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes richteten, die jetzt durch den Beschluß des Stadtrates geändert wurden.
Anschließend wurde der Bebauungsplan ,.Himmelfeld I“ als Satzung beschlossen.
4. Anerkennung der von der Kreisverwaltung geforderten Auflagen bzw. Einschränkungen zum Bebauungsplan „Alter Galgen"
Der Stadtrat beschloß, die von der Kreisverwaltung in der Genehmigungsverfügung geforderten Auflagen bzw. Einschränkungen anzuerkennen. Durch diesen Beschluß soll nicht zuletzt gewährleistet werden, daß der Bebauungsplan „Alter Galgen“ so schnell wie möglich Rechtskraft erlangt.
5. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Alter Galgen" der Stadt Montabaur
Diesem Tagesordnungspunkt lag ein Antrag eines im Bereich des Bebauungsplanes „Alter Galgen“ ansässigen Gewerbegebietes vor. Der Antrag war darauf gerichtet, die im Bebauungsplan vorgesehenen Grünflächen von 10m auf 5 m zu reduzieren.
Aus grundsätzlichen Überlegungen sprach sich der Stadtrat einhellig gegen die beantragte Änderung des Bebauungsplanes
aus.Man befürchtete, durch die von dem Unternehmen gewünschte Ausnahmeregelung, Berufungsstätte zu schaffen.
6. Anerkennung der von der Kreisverwaltung geforderten Auflagen zum Bebauungsplan „ Roßberg II"
Die Kreisverwaltung als zuständige Genehmigungsbehörde hatte in ihrer Genehmigungsverfügung Auflagen ausgesprochen, die schallschutztechnische Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes fordern. Der Stadtrat beschloß, diesen Auflagen Rechnung zu tragen.
7. Bebauungsplan „Herrenhahnweg" im Stadtteil Horressen" als Satzung beschlossen
Der Stadtrat beschloß den Bebauungsplan „Herrenhahnweg“ als Satzung.
8. Bebauungsplan „Auf dem oberen und unteren Wassergraben
Auch der Bebauungsplan „Auf dem oberen und unteren Wassergraben“ wurde gemäß § 10 BBauG als Satzung beschlossen. Damit erlangt dieser Bebauungsplan Rechtskraft.

