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Montabaur -6-

KEUL, Eugen geb. am 27.10.94, Horbach, Hauptstr. 30 WOLTER, Rudolf geb. am 30.10.95, Horbach, Vorm Tor 9

Herzlichen Glückwunsch zur Silberhochzeit!

Die Eheleute Rudolf Reimann sind am 27.10.1976 25 Jahre verheiratet. Zur Silberhochzeit gratulieren wir herzlich und wünschen für die Zukunft alles Gute.

Verloren - Gefunden

1 Schlüsseletui mit mehreren kl. Schlüsseln ist beim Ortsbürger­meister abgegeben worden. Der Eigentümer kann sich dieses gegen entsprechenden Nachweis während der Sprechstunden der Gemeindeverwaltung abholen.

Meuer, Ortsbürgermeister.

An alle Aktiven desMGVCacilia" Horbach

Merken Sie sich bitte diesen Termin vor:

Der MGV veranstaltet seinen Familienabend wann? am Samstag, dem 9. Oktober 1976 wo? im Saale des Vereinslokals Girmann

warum? aus Spaß an der Freud.

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EISBACHGEMEINDEN

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Kulturamt Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden hlieder- erbach, Nentershausen, Girod

LADUNG zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung sowie zum PI an wünsch termin

Im Zusammenlegungsverfahren Pütschbach - 01. P. 2009 - Wester­waldkreis liegen die Nach Weisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am

DIENSTAG, dem 2.1 1.1976, in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr im Gemeindehaus in Dreikirchen (Oberhausen)

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu den vorstehend aufgeführten Zeiten wird ein Bediensteter des Kulturamtes zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung wird gern. § 32 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG - in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. 1 S. 546) auf

MITTWOCH, den 3.11.1976 - vormittags 9.30 Uhr im Gemeindehaus in Dreikirchen (Oberhausen) anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden.

In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung durch den Kulturamtsvorsteher erläutert.

Jedem Besitzstand wird außerdem ein Auszug aus dem Besitz - Stands- und Schätzungsnachweis zugestellt, der seine zum Zu­sammenlegungsverfahren zugezogenen Grundstücke mit Wert­ermittlungsergebnissen enthält.

Miteigentümer bzw. Miterben erhalten einen Auszug; dieser wird dem gemeinsamen Bevollmächtigten oder dem in den Ak­ten des Kulturamtes an erster Stelle genannten Miteigentümer bzw. Miteroen zugestellt. Es ist seine Sache, den Auszug auch den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungs­termin oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Ein­wendungen müssen jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen beginnend mit dem 3.11.1976, beim Kulturamt in Montabaur (Flurbereinigungsbehörde) eingegangen sein. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt werden.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem

die Feststellung der Wertermittlung rechtskräftig geworden

ist.

Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Zusammenlegungsgebietcs nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muß, daß ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Zu- sammenlcgungsgebietes einzusehen.

Läßt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertre­ten, so muß der Flurbereinigungsbchörde eine

ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden Vollmachtsvor- drucke können beim Kulturamt in Montabaur angefordert oder anläßlich der Offenlegung in Empfang genommen wer­den.

Zur Legitimationsführung, d.h. zur Feststellung der Eigen­tümer (Erben, Anschriften etc.) sind die erforderlichen Urkunden wie Testamente, Erbscheine, Auszüge aus dem Grundbuch etc. mitzubringen.

Der Kulturamtsvorsteher: gez. Dr. Nickolay,

Ltd. Regierungsdirektor.

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am

MITTWOCH, dem 6. Oktober 1976, um 20.00 Uhr in der Schule statt.

3.

TAGESORDNUNG

I. Öffentliche Sitzung:

1. Verpflichtung des nachgerückten Ratsmitgliedes Gerhard Wingender.

2. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsgemeinderates am 16. und 24.8.1976 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die An -, Schaffung des neuen Gemeindebullens.

Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung j 19 75 und Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 1973 - 1975 - Vorlage -

5. Beratung und Beschlußfassung über evtl. Änderungen im In- vestitionsprogramm für die Haushaltsjahre 19 77 - 1979 und Festlegung der Investitionsvorhaben für das Haushaltsjahr 1980.

Verschiedenes.

4.

6 .

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten der Rt

für das Grundstück Parz. 1092/1 für die Errichtung einer Betonfertiggaragen-Statiori.

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag-

Montab 3. Versi 5431 Gii

IM ANSCHLUSS AN DEN ANHÖRUNGSTERMIN ÜBER DIE ERGEBNISSE DER WER ! ERMITTLUNG FINDET DER TERMIN ZUR ABGABE DER PLANWÜNSCHE gern. § 57 FlurbG STATT WOZU HIERMIT EBENFALLS ALLE BE­TEILIGTEN GELADEN WERDEN

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Irl. Mar Kleinh., Frau Ju, Kleinh., Herr Au Henjos Die Gen allem ab

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GIROD:

Öffentliche Bekanntmachung

BERUFUNG ALS ERSA TZMANN IN DEN ORTSGEMEINDt-i RAT

Herr Bernhard Meurer 11 ist durch Tod aus dem Ortsgemeinde­rat ausgeschieden. Gemäß § 42 Abs. 3 KWG in Verbindung mit § 67 KWO ist als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der größten Stimmenzahl

Herr GERHARD WINGENDER

Bankangestellter

Neustraße

5431 GIROD

in den Ortsgemeinderat berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWO sind ge­geben. Die Berufung wird hiermit gemäß § 69 Abs. 2 KWO bekanntgemacht.

5431 Girod, 27. Sept. 1976 gez. Leber,

Ortsbürgermeister als Ortsgemeindewahlleitcr.

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