Montabaur -6-
KEUL, Eugen geb. am 27.10.94, Horbach, Hauptstr. 30 WOLTER, Rudolf geb. am 30.10.95, Horbach, Vorm Tor 9
Herzlichen Glückwunsch zur Silberhochzeit!
Die Eheleute Rudolf Reimann sind am 27.10.1976 25 Jahre verheiratet. Zur Silberhochzeit gratulieren wir herzlich und wünschen für die Zukunft alles Gute.
Verloren - Gefunden
1 Schlüsseletui mit mehreren kl. Schlüsseln ist beim Ortsbürgermeister abgegeben worden. Der Eigentümer kann sich dieses gegen entsprechenden Nachweis während der Sprechstunden der Gemeindeverwaltung abholen.
Meuer, Ortsbürgermeister.
An alle Aktiven desMGV „Cacilia" Horbach
Merken Sie sich bitte diesen Termin vor:
Der MGV veranstaltet seinen Familienabend wann? am Samstag, dem 9. Oktober 1976 wo? im Saale des Vereinslokals Girmann
warum? aus Spaß an der Freud“.
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EISBACHGEMEINDEN
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Kulturamt Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden hlieder- erbach, Nentershausen, Girod
LADUNG zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung sowie zum PI an wünsch termin
Im Zusammenlegungsverfahren Pütschbach - 01. P. 2009 - Westerwaldkreis liegen die Nach Weisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am
DIENSTAG, dem 2.1 1.1976, in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr im Gemeindehaus in Dreikirchen (Oberhausen)
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu den vorstehend aufgeführten Zeiten wird ein Bediensteter des Kulturamtes zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung wird gern. § 32 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG - in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. 1 S. 546) auf
MITTWOCH, den 3.11.1976 - vormittags 9.30 Uhr im Gemeindehaus in Dreikirchen (Oberhausen) anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden.
In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung durch den Kulturamtsvorsteher erläutert.
Jedem Besitzstand wird außerdem ein Auszug aus dem Besitz - Stands- und Schätzungsnachweis zugestellt, der seine zum Zusammenlegungsverfahren zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.
Miteigentümer bzw. Miterben erhalten einen Auszug; dieser wird dem gemeinsamen Bevollmächtigten oder dem in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle genannten Miteigentümer bzw. Miteroen zugestellt. Es ist seine Sache, den Auszug auch den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen beginnend mit dem 3.11.1976, beim Kulturamt in Montabaur (Flurbereinigungsbehörde) eingegangen sein. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt werden.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem
die Feststellung der Wertermittlung rechtskräftig geworden
ist.
Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Zusammenlegungsgebietcs nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muß, daß ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Zu- sammenlcgungsgebietes einzusehen.
Läßt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muß der Flurbereinigungsbchörde eine
ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden Vollmachtsvor- drucke können beim Kulturamt in Montabaur angefordert oder anläßlich der Offenlegung in Empfang genommen werden.
Zur Legitimationsführung, d.h. zur Feststellung der Eigentümer (Erben, Anschriften etc.) sind die erforderlichen Urkunden wie Testamente, Erbscheine, Auszüge aus dem Grundbuch etc. mitzubringen.
Der Kulturamtsvorsteher: gez. Dr. Nickolay,
Ltd. Regierungsdirektor.
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am
MITTWOCH, dem 6. Oktober 1976, um 20.00 Uhr in der Schule statt.
3.
TAGESORDNUNG
I. Öffentliche Sitzung:
1. Verpflichtung des nachgerückten Ratsmitgliedes Gerhard Wingender.
2. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsgemeinderates am 16. und 24.8.1976 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die An -, Schaffung des neuen Gemeindebullens.
Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung j 19 75 und Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 1973 - 1975 - Vorlage -
5. Beratung und Beschlußfassung über evtl. Änderungen im In- vestitionsprogramm für die Haushaltsjahre 19 77 - 1979 und Festlegung der Investitionsvorhaben für das Haushaltsjahr 1980.
Verschiedenes.
4.
6 .
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten der Rt
für das Grundstück Parz. 1092/1 für die Errichtung einer Betonfertiggaragen-Statiori.
2. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag-
Montab 3. V’ersi 5431 Gii
IM ANSCHLUSS AN DEN ANHÖRUNGSTERMIN ÜBER DIE ERGEBNISSE DER WER ! ERMITTLUNG FINDET DER TERMIN ZUR ABGABE DER PLANWÜNSCHE gern. § 57 FlurbG STATT“ WOZU HIERMIT EBENFALLS ALLE BETEILIGTEN GELADEN WERDEN
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Irl. Mar Kleinh., Frau Ju, Kleinh., Herr Au Henjos Die Gen allem ab
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Öffentliche Bekanntmachung
BERUFUNG ALS ERSA TZMANN IN DEN ORTSGEMEINDt-i RAT
Herr Bernhard Meurer 11 ist durch Tod aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden. Gemäß § 42 Abs. 3 KWG in Verbindung mit § 67 KWO ist als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der größten Stimmenzahl
Herr GERHARD WINGENDER
Bankangestellter
Neustraße
5431 GIROD
in den Ortsgemeinderat berufen worden.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWO sind gegeben. Die Berufung wird hiermit gemäß § 69 Abs. 2 KWO bekanntgemacht.
5431 Girod, 27. Sept. 1976 gez. Leber,
Ortsbürgermeister als Ortsgemeindewahlleitcr.
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