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Wichtiger Hinweis

(jnter der Rubriköffentl. Bekanntmachungen ist die Wahl- jekanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag ver­öffentlicht. Wir bitten um deren Beachtung.

EITELBORN:

Höhnenclub Eitelbom

Die geplante Halbtagsfahrt am 25. September 1976 wird um wei Wochen verschoben. Sie findet also am 9. Oktober statt, aifahrt um 13.00 Uhr ab Trift. Wer noch mitfahren möchte nn sich bis zum 1. Oktober 1976 bei Maria Stein anmelden.

lerkehrsverein Eitelborn

lie allgemein bekannt, wird der Verkehrsverein Eitelbom i Samstag, dem 2. Oktober (Tag vor der Wahl) wieder eine alveranstaltung abhalten.

s ist uns gelungen, außer der guten Kapelle RHEINLAND Joch die bekannte -14-köpfige UnterhaltungsgruppeThalianer Kr die gesamte Programmgestaltung des Abends zu verpflichten, lieser sicherlich unterhaltsame Abend findet bei freiem Ein- littim GasthausZur Krone statt.

ir bitten alle Freunde und Gönner des Vereins, auch Nicht- litglieder diesen Abend nicht zu versäumen.

|inigolf-Wettspiele

i kommenden Samstag finden auf dem Minigolfplatz in Eitel- lorn auf vielseitigen Wunsch nochmal Paarwettspiele statt.

Jeginn 15.00 Uhr. Den Austragungsmodus erfahren Sie am Kiosk, wo auch die Anmeldungen entgegengenommen wer-

piwillige Feuerwehr Eitelborn

fasere diesjährige Halbtagstour findet am 16.lo.1976 statt.

Ibfahrt: 13.00 Uhr von der Trift.

Ile Aktiven und Inaktiven , die Interesse an dieser Fahrt finden, [erden gebeten sich bis zum 26.9.1976 bei Emil Knopp, Helfensteinstraße oder Karl Keller, Gartenstraße Inneiden.

(ienächste Übung hält die Freiw. Feuerwehr am 24.9. um WO Uhr. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

I Eitelborn

le 1. Mannschaft spielt am kommenden Sonntag um 15.00 Uhr |Eitelborn gegen die Mannschaft aus Oberfell.

1 H.OO Uhr tritt die Reserve gegen Arzbach an.

hkenmannscbaftZur Krone" Eitelborn

nächste Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 1.9.76 um 20 Uhr im VereinslokalZur Krone statt. Es W um zahlreiches und pünktliches Erscheinen gebeten.

ßV Eitelborn 1866

F Vorbereitung auf das Pokal-Singen am 17. Oktober 1976 »Mülheim, finden folgende wichtige Chorproben im Vereins- nZur Sporkenburg statt:

Pnnerstag, 23. Sept. 20 Uhr für den I. und II. Baß F ta gi 24. Sept. 20 Uhr für den I. und II. Tenor Inntag, 26. Sept. 10.30 Uhr für alle Stimmen.

PÄUSEL:

Micha Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts- Pinde Neuhäusel für das Ja

Jahr 1976 vom

Satzung de 11.9.1976

| Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- tun 8 für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fSttide Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung Fndie Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom

3.9.1976 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1976 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

617.000,-DM 617.000,- DM

592.000,- DM 592.000,- DM festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 315.000,- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. GEWERBESTEUER:

240 v.H.

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

b) Mindeststeuer

320 v.H.

aa) Hausgewerbetreibende

6,- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende

12,-DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 48,- DM

für den zweiten Hund 72,- DM

für jeden weiteren Hund 96,-DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Haushalts­satzung werden keine Bedenken gemäß § 24 Abs. 4 GemO erhoben.

Die Genehmigung des in § 3 der Haushaltssatzung auf 315.000,- DM festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächti­gungen gemäß §§95 Abs. 3 Nr. 1 und 102 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO' vom 14.12. 1973 (GVB1. S. 419) wird in Höhe der hierfür im Finanzplan für das Haushaltsjahr 1977 vorgesehenen Kreditaufnahmen von 60.000,- DM versagt.

Montabaur, den 3.9.1976

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

(L.S.) In Vertretung: gez. Unterschrift.

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.9.1976 bis 6.1o.l976 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Neuhäusel, den 11.9.1976

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel zur Änderung der Sat­zung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs­und Bestattungswesen vom 8. Sept. 1976

Der Ortsgemeinderat hat am 22.7.1976 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) und der §§ 1, 2 und 7 des Kommunal­abgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8. Nov. 1954 (GVB1. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Sat­zung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung vom 3. Sept. 1976 hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Fried­hofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Neuhäusel vom 10. März 1975 wird wie folgt geändert:

§ 7 wird um Ziffer 4 erweitert.

?) (4) Die Genehmigungsgebühren für Grabumrandungen

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