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Montabaur -10-

Öffentliche Bekanntmachung Einladung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Donnerstag, dem 30. September 1976, um 19.30 Uhr in der Schule statt.

TAGESORDNUNG

I. öffentl. Sitzung

1. Einführung und Verpflichtung eines nachgerückten Ratsmit­gliedes.

2. Beratung und Beschlußfassung über den 1. Nachtragsplan zum Hauungs- und Kulturplan 1976 über Grenzsicherung.

3. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976.

4. Fortschreibung des Investitionsprogrammes für 1976 bis 1980.

5. Beratung und Beschlußfassung über das Angebot der Kevag zwecks Herstellung eines Stromanschiusses für die WC-Anlage, den Lagerraum sowie eines Schaustelleranschlusses am Kir­mesplatz.

6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

II. Nichtöffentliche Sitzung.

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der nach­folgend aufgeführten Arbeiten an der WC-Anlage mit Lager­raum am Kirmesplatz.

a) Maurer-, Verputzer- und Plattenlegerarbeiten

b) Zimmerarbeiten

c) Dachdeckerarbeiten

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

5431 Boden, 17. Sept. 1976 gez. Eulberg, Ortsbürgerm.

Achtung, Stromabschaltung

Die KEVAG läßt mitteilen, daß wegen notwendiger Arbeiten am Sonntag, dem 26.9.76 von 13.00 Uhr bis etwa 1 7.00 Uhr in Boden der Strom abgeschaltet wird.

Die Stromabnehmer werden um Verständnis gebeten.

HEILIGENR0TH:

Hinweis

Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß die frühere Müllkippe in der Gemarkung Heiligenroth seit ihrer Einebnung der Gemeinde Heiligenroth als Lagerplatz dient. Die 'dort lagern­den Materialien, wie etwa Bordsteine, Pflastersteine, Rinnsteine, Mutterboden und sonstiges sind Eigentum der Gemeinde.

Sie sind selbstverständlich auch dann Eigentum der Gemeinde, wenn es sich um altes, ausgebautes Material handelt. Keinesfalls kann das lagernde Material als Müll angesehen werden, das für jedermanns Zugriff bereitliegt.

Bekanntlicherweise ist die Müllkippe für Heiligenroth seit eini­gen Jahren die Deponie in Moschheim.

gez. I.V. Rüster, I.Ortsbeigeordneter.

SPD-Wahlversammlung

Datum: 26.9.1976

Uhrzeit: 10.30 Uhr

Ort: Heiligenroth

Lokal: Neuroth

Referent: Bundestagskandidat Klaus Knoche.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1976 vom 13.9.1976

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S.

419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 3.9.1976 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1976 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 670.000,- DM

in der Ausgabe auf 670.000,-DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 227.000,- DM

in der Ausgabe auf

§ 2

227.000, DM festgesetzt,

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haush I jahr 1976 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus-1 halt erforderlich ist, wird auf 50.000,- DM festgesetzt

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird aui

30.000,- DM festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hanl haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

300 v.H. 500 v.H,

6,00 DM 12,00 DM.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 18,00 DM

für den zweiten Hund 36,00 DM

für jeden weiteren Hund 54,00 DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmig! zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Urtsgemeimkl Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1976 wird hienaj erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von 50.000,- DM.

II. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen):

1. GRUNDSTEUER: Hebd

a ) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 220a

b) für Grundstücke (B) 240^

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und -kapital

b) nach der Lohnsumme !

c) Gewerbemindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende jährlich *vD|

bb) Sonst. Gewerbetreibende jährlich 12,-1

Gleichzeitig wird gemäß § 5 der Landesverordnung über dil

Realsteuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVB1. S.43)W

die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit|

einem Hebesatz von 500 v.H. für das Haushaltsjahr 1976 erf

Montabaur, den 3.9.1976

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. la Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge;

gez. Meckel.

HL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.9,19761 6.1o.l976 während der allgemeinen Dienststunden im R*f in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Ruppach-Goldhausen, den 13.9.1976

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung

Ruppach-Goldhausen gez. Ferdinand, Ortsbürgermeil

Politische Abendveranstaltung der CDU in Ruppach-Goldj hausen

Heinz Reusch, 1. Beigeordneter der Verbandsgemeinde tabaur, spricht am Mittwoch, dem 29. September 1970 um 20 Uhr in Ruppach-Goldhausen im GasthausI!ff zn '9 bei einer politischen Abendveranstaltung der CDU.

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