Montabaur -6-
des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 12,- DM
für den zweiten Hund 18,— DM für jeden weiteren Hund 24,- DM.
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1976 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
Montabaur, den 1.9.1976
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. la Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge:
gez. Meckel.
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.9.1976 bis 29.9.1976 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Boden, den 3.9.1976 Ortsgemeindeverwaltung Boden
(L.S.) gez. Eulberg, Ortsbürgermeister.
Landesliga der Ringer ASV „Deutsche Eiche" Boden
Am Samstag, dem 18.9.1976, findet in der Großraum-Turnhalle Montabaur, Schulzentrum der erste Heimkampf der Vorrunde der Ringer Landesliga Rheinland-Pfalz zwischen dem ASV „Deutsche Eiche“ Boden und dem ASV Rübenach statt.
Kampfbeginn: 20.30 Uhr.
HEILIGENROTH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch, dem 22. September 1976, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Gemeinde statt.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Bau einer Gasheizung in den beiden Wohnungen der neuen Schule.
2. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Auftragsvergabe
2. Verschiedenes.
5431 Heiligenroth, 13.9.1976 In Vertretung: gez. Rüster,
I. Ortsbeigeordneter.
Öffentl. Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes: ,,Im Güren“ der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Grundstück Flur 48, Flurstück 151 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung vom 18.8.1976 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Güren“ gemäß § 13 BBauG beschlossen. - Die Änderung hat zum Inhalt:
daß die Geschoßzahl von max 1-geschossig auf max. 2-geschossig festgelegt wird.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienststunden, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Heiligenroth während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Heiligenroth, den lo.9.1976
gez. Manns, Ortsbürgermeister.
Politischer Frühschoppen der CDU in Heiligenroth
Am Sonntag, dem 19. September um lo.3o Uhr findet ein politischer Frühschoppen der CDU mit Bundestagskandidat Markus Berger, in Heiligenroth in der Gaststätte „Nauroth“ statt. Wir laden alle Bürger recht herzlich zu dieser Veranstaltung ein.
Freiwillige Feuerwehr Heiligenroth
Wir weisen darauf hin, daß nach Beendigung der Sommerpause
unsere Übungen am Dienstag, dem 21.9.1976,19.30 Uhr fortgesetzt werden.
Wir bitten um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.
Ausflug desMöhnenvereins
Am 2.10.1976,14.00 Uhr, unternimmt der Möhnenverein seinen Ausflug. Die Fahrt geht durch das Wispertal (Kaffeepause Laukenmühle) nach Bacharach. Abfahrt ab der alten Schule. Anmeldungen werden bis zum 25.9.1976 bei Frau Agnes Kohn oder Frau Brigitte Schuth erbeten. Die Fahrtkosten übernimmt der Verein.
An alle Eltern!
Achtung, Kleidertausch
Geht es auch Ihnen so, daß Sie zu Hause noch viele gut erhaltene Kleidungsstücke von Babys und Kindern haben? Der Kin-| dergarten Simmern-Neuhäusel stellt am Montag, 20.9.1976 von 13.30 bis 16.00 Uhr einen Raum zur Verfügung, wo Sie Ihre Sachen gegen passende Kleidung für Ihre Kinder enttäuschen können.
Zur Hin- (13.45 Uhr ab Schopp) und Rückfahrt (16.00 Uhr) kann der Kindergartenbus benutzt werden.
Elternbeirat Simmern-Neuhäusel
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EITELBORN:
Aus der Arbeit des Rates
Eine umfangreiche Tagesordnung war in der Ratssitzung am ’ 3.9.1976 abzuwickeln, zu der Ortsbürgermeister Hümmerich eingeladen hatte.
Die beiden ersten Punkte standen ganz im Zeichen der Wald- und Forstwirtschaft.
Während eigens zur Bekanntgabe des Ergebnisses über die Prüfung des Forsteinrichtungswerkes Herr Landforstmeister Senftleben v. staatl. Forstamt erschienen war, blieb es im Anschluß hieran Herrn Oberförster Kern Vorbehalten, die Waldwirtschaftspläne der Gemeinde für 1977 zu erläutern.
Erfreulich, daß auch in den kommenden Jahren, wie das Ergebnis der Überprüfung des Forsteinrichtungswerkes und diel Ansätze im Hauungs- und Kulturplan zeigen, ein Überschußbetrag aus unserer Waldwirtschaft zu erwarten ist.
Insofern war es selbstverständlich, diesen vorgelegten Plänen die Zustimmung zu geben.
Nicht unerwähnt bleiben sollte hier, daß die Überschüsse überwiegend durch sparsamste Verwaltung der Gemeindefinanzen durch Herrn Oberförster Kern i.V.m. dem Forstamt zu erreichej sind.
Die folgenden Punkte betrafen überwiegend die gemeindlichen Bau- und Planungsvorhaben.
Da der Rat den zu dem kurz vor seiner Genehmigung stehendenj Bebauungsplan „Helfensteinstraße-Bodenweg“ vorgebrachten Anregungen und Bedenken fast ausschließlich entsprechen konnte, demnach den Belangen der Beteiligten weitgehend Rechnung getragen wurde, konnte der Beschluß über den Plan als Satzung bedenkenlos herbeigeführt werden.
Die Genehmigung des Planes, mit dessen Aufstellung schon 196 begonnen wurde, ist nunmehr in greifbare Nähe gerückt und ein weiterer Teil unserer Gemeinde planerisch geordnet.
Im Rahmen dieser Beratungen war es auch notwendig, den gemeindlichen Flächenbeitrag zur Baulandumlegung festzulegen.
ZUR INFORMATION:
„Wie in einem Baugebiet bisher praktiziert, wird auch zum Plangebiet „Helfensteinstraße-Bodenweg“ das gesetzliche Umlegungsverfahren durchgeführt, um den oft schwierigen und letzt' lieh kaum erreichbaren freiwilligen Flurbereinigungen nach dem Plan aus dem Wege zu gehen.
Im Rahmen dieses Verfahrens kann die Gemeinde den für ihre" Bedarf notwendigen Flächenbeitrag vorweg für sich in Anspruc j nehmen.”
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