Einzelbild herunterladen

Uhr 10 Uhr 15 Uhr

0 Uhr 0 Uhr 5 Uhr

)0 Uhr )0 Uhr

nachfolgend aul -Schutzimpfung

ock.

armiert

Verbandsgemeii

e nächsten hwimmkurse Kinder ab 7 Ja! d Berufstätige ginnen am 13.S( nber 1976 im Hi ibad Montabaur l noch einige Plä den Kursen frei id, nimmt die V iltung kurzfristij ich telefonisch) imeldungen hier tgegen.

jlonlabaur -5-

Wer kann an der Briefwahl teilnehmen?

Für diejenigen Bürger, denen es nicht zugemutet werden kann, m Wahltage persönlich das Wahllokal aufzusuchen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, das Wahlrecht per Brief- wa hl auszuüben. Unter diesen Personenkreis fällt j w er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält,

b) wer seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt hat und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbe­zirks eingetragen worden ist,

c ) W er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten auf suchen kann.

Die Erfahrung bei vergangenen Wahlen haben gezeigt, daß viele Bürger aus unbegründeter Scheu von der Möglichkeit der Brief­wahl keinen Gebrauch gemacht haben, obwohl bei ihnen die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen Vorlagen. Um diesen Mitbürgern die Ausübung ihres Wahlrechtes zu erleichtern, sei an dieser Stelle das Verfahren der Briefwahl nochmals kurz erläutert:

Der Wahlberechtigte, der sein Wahlrecht im Wege der Briefwahl wahrnehmen will, sollte rechtzeitig bei der Verbandsgemeinde - Verwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 16, einen Wahlschein beantragen. Er kann dies mündlich oder schriftlich tun. Es ist zu empfehlen, für die Antragstellung das auf der Rückseite der weißen Wahlbenachrichtigungskarte vorgedruckte Formular zu benutzen. Die Verbandsgemeindeverwaltung übersendet dem Antragsteller neben dem Wahlschein folgende Brief wahlunter­lagen:

1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

2. einen amtlichen blauen Wahlumschlag,

3. eine Siegelmarke,

4. einen amtlichen, mit der Aufschrift des Kreiswahlleiters versehenen roten Wahlbriefumschlag,

5. ein Merkblatt für die Briefwahl

e Kursgebühr (o ntritt) beträgt fi nder 30,- DM ui Erwachsene 50 A.

jer

ger beginnt nie am 28. Septem- itember 1976, lulzentrum.

Für den Wähler ist das Verfahren dar Briefwahl auf der Rückseite des Wahlscheines erläutert Zur Vermeidung von ungültigen Stimmen ist es erforderlich, daß diese Erläuterungen unbedingt beachtet werden.

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 11 J\ 2.9.I976 Montabaur

Dr. Heuster, Koblenzer Straße, Tel. 02602/3141

genommen.

er 1976

hält jeder Wählt rte. Diese Wählt intragung in das

Augst

Dr- Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 338

Wallmerod Meudt - Nentershausen

Dr-Mamier, Meudt, Tel. 06435/1594

Stahlhofen Welschneudorf

Wächter, Welschneudorf, Tel. 02608/331

,R indaswäh

: bis zum 12. Sei

wahlberechtigt M seichnis einlegen ein Wahlrecht ni

'ählerverzeichn«

der Zeit vom » erwaltung Monta deamt - eingeleg las Wählerverzeic ch, soweit dievo idig sind, durch begründen.

von Samstag, dem 11.9. bis Samstag, dem 18.9.1976 Marien-Apotheke, Montabaur, Kirchstr. Tel. 02602/4290 mittwochs von 13 - 18 Uhr Marien- und Amts-Apotheke Montabaur.

Notruf«

Polizei Tel. 110

Schutzpolizeiinspektion Tel. 5011-13

Bihnhofstr. 32

Feuerwehr Montabaur Tel. 5011 (2042 nach Dienst­

schluß)

Feuerwehr Augst (Neuhäusel) titelborn, Simmern, Kadenbach)

Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen.

Feuerwehr Nentershausen

Schutzpolizeiinspektion

Montabaur

Deutsches Kotes Kreuz mit Krankentransport

Tel. 06485/261 u. 849 Tel. 02602/5011-13 Tel. 3777

Krankenwagen

DRK-Rettungswache Montabaur Tel. 02602/3777 DRK-Rettungswache Herschbach Tel. 02626/5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. 02624/7010

Sozialstation Montabaur

-Rufbereitschaften-

Schw. Beate, Montabaur, Tel. 06435/1658 Schw. Margot, Wirges, Tel. 02602/4396

Sozialstation Ransbach-Baumbach

-Rufbereitschaften -

-gültig nur für die Ortsgemeinde Simmem-

Schw. Lore Schröder , Im Borngarten 7, 5411 Hilgert,

Tel. 02624/7270

Rufbereitschaften des Wasserwerkes Montabaur nach Dienst­schluß

Für den Zeitraum vom 10.9. bis 17.9.1976 ist über die Tel. Nr. 02602/17374 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Wasserwerkes zu erreichen.

Aus den Gemeinden

MONTABAUR

öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre vom I.Sept. 1976

Aufgrund der §§14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Satz 1 des Bundes­baugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) hat der Rat der Stadt Montabaur am 22. Juli 1976 fol­gende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung vom hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Zum Zwecke der Neuordnung der innerstädtischen Verkehrs­führung, in diesem Falle im Bereich der Einmündungen der Peterstor-, Gelbach- und Kolpingstraße in die Koblenzer Straße (L 327), hat der Stadtrat am 23. Jan. 1975 beschlossen, für den Bereich der Grundstücke:

Gemarkung Montabaur Flur 49

Flurstücke: 1, 2/1, 4, 5, 21 teilw, 22 teilw,;

Flur 1

Flurstücke 99/4, 204/2688 teilw, 19/5, 21/5, 22/5, 80/6, 179/19, 165/6, 163/6, 161/5, 2690/2 teilw. einen Bebauungsplan mit der BezeichnungPeterstor II aufzu stellen. Für den künftigen Bereich dieses Planes wird eine Veränderungssperre angeordnet.

§ 2

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§1) dürfen

1. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen der Grundstücke nicht vorgenommen werden;

2. nicht genehmigungsbedürftige oder wertsteigernde bau­liche Anlagen nicht errichtet oder wertsteigernde Ände­rungen solcher Anlagen nicht vorgenommen werden;