Uhr 10 Uhr 15 Uhr
0 Uhr 0 Uhr 5 Uhr
)0 Uhr )0 Uhr
nachfolgend aul -Schutzimpfung
ock.
armiert
Verbandsgemeii
e nächsten hwimmkurse • Kinder ab 7 Ja! d Berufstätige ginnen am 13.S( nber 1976 im Hi ibad Montabaur l noch einige Plä den Kursen frei id, nimmt die V iltung kurzfristij ich telefonisch) imeldungen hier tgegen.
jlonlabaur -5-
Wer kann an der Briefwahl teilnehmen?
Für diejenigen Bürger, denen es nicht zugemutet werden kann, m Wahltage persönlich das Wahllokal aufzusuchen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, das Wahlrecht per Brief- wa hl auszuüben. Unter diesen Personenkreis fällt j w er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält,
b) wer seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt hat und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen worden ist,
c ) W er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten auf suchen kann.
Die Erfahrung bei vergangenen Wahlen haben gezeigt, daß viele Bürger aus unbegründeter Scheu von der Möglichkeit der Briefwahl keinen Gebrauch gemacht haben, obwohl bei ihnen die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen Vorlagen. Um diesen Mitbürgern die Ausübung ihres Wahlrechtes zu erleichtern, sei an dieser Stelle das Verfahren der Briefwahl nochmals kurz erläutert:
Der Wahlberechtigte, der sein Wahlrecht im Wege der Briefwahl wahrnehmen will, sollte rechtzeitig bei der Verbandsgemeinde - Verwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 16, einen Wahlschein beantragen. Er kann dies mündlich oder schriftlich tun. Es ist zu empfehlen, für die Antragstellung das auf der Rückseite der weißen Wahlbenachrichtigungskarte vorgedruckte Formular zu benutzen. Die Verbandsgemeindeverwaltung übersendet dem Antragsteller neben dem Wahlschein folgende Brief wahlunterlagen:
1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
2. einen amtlichen blauen Wahlumschlag,
3. eine Siegelmarke,
4. einen amtlichen, mit der Aufschrift des Kreiswahlleiters versehenen roten Wahlbriefumschlag,
5. ein Merkblatt für die Briefwahl
e Kursgebühr (o ntritt) beträgt fi nder 30,- DM ui • Erwachsene 50 A.
jer
ger“ beginnt nie am 28. Septem- itember 1976, lulzentrum.
Für den Wähler ist das Verfahren dar Briefwahl auf der Rückseite des Wahlscheines erläutert Zur Vermeidung von ungültigen Stimmen ist es erforderlich, daß diese Erläuterungen unbedingt beachtet werden.
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 11 J\ 2.9.I976 Montabaur
Dr. Heuster, Koblenzer Straße, Tel. 02602/3141
genommen.
er 1976
•hält jeder Wählt rte. Diese Wählt intragung in das
Augst
Dr- Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 338
Wallmerod • Meudt - Nentershausen
Dr-Mamier, Meudt, Tel. 06435/1594
Stahlhofen • Welschneudorf
Wächter, Welschneudorf, Tel. 02608/331
,R indaswäh
: bis zum 12. Sei
wahlberechtigt M seichnis einlegen ein Wahlrecht ni
'ählerverzeichn«
der Zeit vom » erwaltung Monta deamt - eingeleg las Wählerverzeic ch, soweit dievo idig sind, durch begründen.
von Samstag, dem 11.9. bis Samstag, dem 18.9.1976 Marien-Apotheke, Montabaur, Kirchstr. Tel. 02602/4290 mittwochs von 13 - 18 Uhr Marien- und Amts-Apotheke Montabaur.
Notruf«
Polizei Tel. 110
Schutzpolizeiinspektion Tel. 5011-13
Bihnhofstr. 32
Feuerwehr Montabaur Tel. 5011 (2042 nach Dienst
schluß)
Feuerwehr Augst (Neuhäusel) titelborn, Simmern, Kadenbach)
Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen.
Feuerwehr Nentershausen
Schutzpolizeiinspektion
Montabaur
Deutsches Kotes Kreuz mit Krankentransport
Tel. 06485/261 u. 849 Tel. 02602/5011-13 Tel. 3777
Krankenwagen
DRK-Rettungswache Montabaur Tel. 02602/3777 DRK-Rettungswache Herschbach Tel. 02626/5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. 02624/7010
Sozialstation Montabaur
-Rufbereitschaften-
Schw. Beate, Montabaur, Tel. 06435/1658 Schw. Margot, Wirges, Tel. 02602/4396
Sozialstation Ransbach-Baumbach
-Rufbereitschaften -
-gültig nur für die Ortsgemeinde Simmem-
Schw. Lore Schröder , Im Borngarten 7, 5411 Hilgert,
Tel. 02624/7270
Rufbereitschaften des Wasserwerkes Montabaur nach Dienstschluß
Für den Zeitraum vom 10.9. bis 17.9.1976 ist über die Tel. Nr. 02602/17374 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Wasserwerkes zu erreichen.
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre vom I.Sept. 1976
Aufgrund der §§14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) hat der Rat der Stadt Montabaur am 22. Juli 1976 folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung vom hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Zum Zwecke der Neuordnung der innerstädtischen Verkehrsführung, in diesem Falle im Bereich der Einmündungen der Peterstor-, Gelbach- und Kolpingstraße in die Koblenzer Straße (L 327), hat der Stadtrat am 23. Jan. 1975 beschlossen, für den Bereich der Grundstücke:
Gemarkung Montabaur Flur 49
Flurstücke: 1, 2/1, 4, 5, 21 teilw, 22 teilw,;
Flur 1
Flurstücke 99/4, 204/2688 teilw, 19/5, 21/5, 22/5, 80/6, 179/19, 165/6, 163/6, 161/5, 2690/2 teilw. einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Peterstor II“ aufzu stellen. Für den künftigen Bereich dieses Planes wird eine Veränderungssperre angeordnet.
§ 2
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§1) dürfen
1. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen der Grundstücke nicht vorgenommen werden;
2. nicht genehmigungsbedürftige oder wertsteigernde bauliche Anlagen nicht errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen nicht vorgenommen werden;

