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Montabaur -4-

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Hallen- und Freibad Montabaur

Die Freibadsaison 1976 ist am Sonntag, dem 12. September 1976_ beendet.

Die Wintersaison beginnt ab Montag, dem 13. September 1976. Nachstehend geben wir den ab 13. September 1976 geltenden Badezeitplan bekannt:

BADEZEITPLAN - Hallenbad Montabaur - gültig ab 13.9.1976

Montag

vormittags geschlossen

13.30 - 15.30 Uhr Familienbad und Schwimm­

unterricht

15.30 - 18.30 Uhr Schwimmunterricht ) 8.30 - 20.00 Uhr Bundeswehr

20.00 - 21.30 Uhr Vereinsbad (VSG)

Dienstag

7.00 - 9.00 Uhr 9.00 - 14.00 Uhr 14.00- 21.30 Uhr

Bundeswehr

Familienbad und Schulen Familienbad

Mittwoch

7.00 - 9.00 Uhr 9.00 - 14.00 Uhr 14.00 - 20.00 Uhr 20.00 - 21.30 Uhr

Bundeswehr

Familienbad und Schulen Familienbad

Frauenbad

Donnerstag

7.00- 9.00 Uhr 9.00- 14.00 Uhr 14.00- 21.30 Uhr

Bundeswehr

Familienbad und Schulen Familienbad

Freitag

7.00 - 9.00 Uhr 9.00 - 14.00 Uhr 14.00- 18.30 Uhr 18.30 - 20.00 Uhr 20.00- 21.30 Uhr

Bundeswehr

Familienbad und Schulen Fanilienbad

Vereinsbad (TuS MT) Vereinsbad (DLRG)

Samstag

7.00 - 12.00 Uhr 12.00 - 19.00 Uhr 19.00 - 20.00 Uhr

Familienbad und Schulen Familienbad

Vereinsbad (TSG)

Sonntag

8.00- 13.00 Uhr

Familienbad

Mit Beginn der Wintersaison 1976/77 beträgt die Badezeit wieder 3 Stunden (einschl. Umkleiden)

Die Saisonkarten 1976 verlieren ab dem 13. September 1976 ihre Gültigkeit.

Schwimmkurse lur Kinder ab 7 Jahre, Frauen und Berufstätige beginnen wieder am 13. September 1976 . Anmeldungen hierfür nimmt die Verwaltung entgegen. Die Kursgebühr beträgt für Kinder 30,- DM und Erwachsene 50,- DM.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.

Pockenschutzimpfung 1976

Die Pockenschutzimpfung für die Wiederimpflinge für den Be­reich der Verbandsgemeinde Montabaur wird in der Zeit vom 15. September bis 13. Oktober 1976 durchgeführt. Geimpft werden die Kinder, die im Jahre 1964 geboren wurden sowie die Impflinge, die im Vorjahr ohne Erfolg oder aus anderen Gründen nicht geimpft werden konnten. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nur an die Impflinge, die 1975 zurückge­stellt wurden.

Die Impfung erfolgt in den nachfolgend aufgeführten Schulen: Mittwoch, den 15.9.1976

Montabaur Realschule

8.00-

10.00 Uhr

Montabaur, Hauptschule

10.00-

12.00 Uhr

Mittwoch, den 29.9.1976

Niederelbert, Schule

8.00 -

8.30 Uhr

Oberelbert, Schule

8.35-

9.00 Uhr

Horbach, Schule

9.10 -

9.30 Uhr

Reckenthal, Sonderschule

9.40-

10.00 Uhr

Augstschule

10.30-

11.30 Uhr

Eschelbach, Sonderschule

11.45 -

12.00 Uhr.

Donnerstag, den 30.9.1976

Horressen/Elgendorf ,Schule

8.00-

9.00 Uhr

Heilberscheid, Schule Görgeshausen, Schule Nentershausen, Schule

10.45 - 11.15 Uhr

Dienstag, den 12.10.1976 Heiligenroth, Schule Ruppach-Goldhausen, Schule 8.30 - 9.00 Uhr Girod, Schule 9.15 - 9.45 Uhr

8.00 - 8.30 Uhr

Mittwoch, den 13.10.1976 Staatl. Gymnasium Aufbaugymnasium

9.00 - 10.00 Uhr 10.00 - 11.00 Uhr

Grippe-Schutzimpfung

Am Freitag, dem 17.9.1976 findet in den nachfolgend auf! führten Gemeinden die diesjährige Grippe-Schutzimpfund der AOK Montabaur statt.

8.00 Uhr Boden, Volksschule

8.30 Uhr Ruppach-Goldhausen, Schule

9.30 - 11.00 Uhr Montabaur, AOK - 2 Stock.

Die Verwaltung informiert

Lernen Sie schwimmen im Hallenbad der Verbandsgemein Montabaur

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Berichtigung

VHS-Kurs Maschinenschreiben für Anfänger

Der KursMaschinenschreiben für Anfänger beginnt nicl wie im Programm irrtümlich ausgedruckt am 28. Septem-j ber, sondern am Donnerstag, dem 23. September 1976, 18.00 Uhr, Handelsschule Montabaur, Schulzentrum. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.

Fragen zur Bundestagswahl am 3. Oktober 1976

Welchen Sinn hat die Wahlbenachrichtigung ?

Spätestens bis zum 12. September 1976 erhält jeder Wahlbl tigte eine weiße Wahlbenachrichtigungskarte. Diese Wahlbl nachrichtigung gilt als Nachweis für die Eintragung in das j Wählerverzeichnis.

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WÄHLEN KANN NUR DERJENIGE, DER IN DAS VERZEICHNIS EINGETRAGEN IST.

Wer also eine Wahlbenachrichtigungskarte bis zum 12. SeM ber 1976 nicht erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt sein, muß Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegenl wenn er nicht Gefahr laufen will, daß er sein Wahlrecht nfl ausüben kann. Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnisl muß innerhalb der Auslegungsfrist d.h. in der Zeit vom I

bis 18.9.1976 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monbfl baur, Rathaus, Zimmer 1 - Einwohnermeldeamt - eingelegj werden. Der Wahlberechtigte, der gegen das Wählerverze lC l nis Einspruch erhebt, muß seinen Einspruch, soweit die v0 | ihm behaupteten Tatsachen icht offenkundig sind, dum j bringung der erforderlichen Beweismittel begründen.

von San Marien-, uiittwoi Marien-

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