Montabaur -4-
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hallen- und Freibad Montabaur
Die Freibadsaison 1976 ist am Sonntag, dem 12. September 1976_ beendet.
Die Wintersaison beginnt ab Montag, dem 13. September 1976. Nachstehend geben wir den ab 13. September 1976 geltenden Badezeitplan bekannt:
BADEZEITPLAN - Hallenbad Montabaur - gültig ab 13.9.1976
Montag
vormittags geschlossen
13.30 - 15.30 Uhr Familienbad und Schwimm
unterricht
15.30 - 18.30 Uhr Schwimmunterricht ) 8.30 - 20.00 Uhr Bundeswehr
20.00 - 21.30 Uhr Vereinsbad (VSG)
Dienstag
7.00 - 9.00 Uhr 9.00 - 14.00 Uhr 14.00- 21.30 Uhr
Bundeswehr
Familienbad und Schulen Familienbad
Mittwoch
7.00 - 9.00 Uhr 9.00 - 14.00 Uhr 14.00 - 20.00 Uhr 20.00 - 21.30 Uhr
Bundeswehr
Familienbad und Schulen Familienbad
Frauenbad
Donnerstag
7.00- 9.00 Uhr 9.00- 14.00 Uhr 14.00- 21.30 Uhr
Bundeswehr
Familienbad und Schulen Familienbad
Freitag
7.00 - 9.00 Uhr 9.00 - 14.00 Uhr 14.00- 18.30 Uhr 18.30 - 20.00 Uhr 20.00- 21.30 Uhr
Bundeswehr
Familienbad und Schulen Fanilienbad
Vereinsbad (TuS MT) Vereinsbad (DLRG)
Samstag
7.00 - 12.00 Uhr 12.00 - 19.00 Uhr 19.00 - 20.00 Uhr
Familienbad und Schulen Familienbad
Vereinsbad (TSG)
Sonntag
8.00- 13.00 Uhr
Familienbad
Mit Beginn der Wintersaison 1976/77 beträgt die Badezeit wieder 3 Stunden (einschl. Umkleiden)
Die Saisonkarten 1976 verlieren ab dem 13. September 1976 ihre Gültigkeit.
Schwimmkurse lur Kinder ab 7 Jahre, Frauen und Berufstätige beginnen wieder am 13. September 1976 . Anmeldungen hierfür nimmt die Verwaltung entgegen. Die Kursgebühr beträgt für Kinder 30,- DM und Erwachsene 50,- DM.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.
Pockenschutzimpfung 1976
Die Pockenschutzimpfung für die Wiederimpflinge für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur wird in der Zeit vom 15. September bis 13. Oktober 1976 durchgeführt. Geimpft werden die Kinder, die im Jahre 1964 geboren wurden sowie die Impflinge, die im Vorjahr ohne Erfolg oder aus anderen Gründen nicht geimpft werden konnten. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nur an die Impflinge, die 1975 zurückgestellt wurden.
Die Impfung erfolgt in den nachfolgend aufgeführten Schulen: Mittwoch, den 15.9.1976
Montabaur Realschule
8.00-
10.00 Uhr
Montabaur, Hauptschule
10.00-
12.00 Uhr
Mittwoch, den 29.9.1976
Niederelbert, Schule
8.00 -
8.30 Uhr
Oberelbert, Schule
8.35-
9.00 Uhr
Horbach, Schule
9.10 -
9.30 Uhr
Reckenthal, Sonderschule
9.40-
10.00 Uhr
Augstschule
10.30-
11.30 Uhr
Eschelbach, Sonderschule
11.45 -
12.00 Uhr.
Donnerstag, den 30.9.1976
Horressen/Elgendorf ,Schule
8.00-
9.00 Uhr
Heilberscheid, Schule Görgeshausen, Schule Nentershausen, Schule
10.45 - 11.15 Uhr
Dienstag, den 12.10.1976 Heiligenroth, Schule Ruppach-Goldhausen, Schule 8.30 - 9.00 Uhr Girod, Schule 9.15 - 9.45 Uhr
8.00 - 8.30 Uhr
Mittwoch, den 13.10.1976 Staatl. Gymnasium Aufbaugymnasium
9.00 - 10.00 Uhr 10.00 - 11.00 Uhr
Grippe-Schutzimpfung
Am Freitag, dem 17.9.1976 findet in den nachfolgend auf! führten Gemeinden die diesjährige Grippe-Schutzimpfund der AOK Montabaur statt.
8.00 Uhr Boden, Volksschule
8.30 Uhr Ruppach-Goldhausen, Schule
9.30 - 11.00 Uhr Montabaur, AOK - 2 Stock.
Die Verwaltung informiert
Lernen Sie schwimmen im Hallenbad der Verbandsgemein Montabaur
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Berichtigung
VHS-Kurs Maschinenschreiben für Anfänger
Der Kurs „Maschinenschreiben für Anfänger“ beginnt nicl wie im Programm irrtümlich ausgedruckt am 28. Septem-j ber, sondern am Donnerstag, dem 23. September 1976, 18.00 Uhr, Handelsschule Montabaur, Schulzentrum. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.
Fragen zur Bundestagswahl am 3. Oktober 1976
Welchen Sinn hat die Wahlbenachrichtigung ?
Spätestens bis zum 12. September 1976 erhält jeder Wahlbl tigte eine weiße Wahlbenachrichtigungskarte. Diese Wahlbl nachrichtigung gilt als Nachweis für die Eintragung in das j Wählerverzeichnis.
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WÄHLEN KANN NUR DERJENIGE, DER IN DAS WÄ VERZEICHNIS EINGETRAGEN IST.
Wer also eine Wahlbenachrichtigungskarte bis zum 12. SeM ber 1976 nicht erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt sein, muß Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegenl wenn er nicht Gefahr laufen will, daß er sein Wahlrecht nfl ausüben kann. Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnisl muß innerhalb der Auslegungsfrist d.h. in der Zeit vom I
bis 18.9.1976 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monbfl baur, Rathaus, Zimmer 1 - Einwohnermeldeamt - eingelegj werden. Der Wahlberechtigte, der gegen das Wählerverze lC l nis Einspruch erhebt, muß seinen Einspruch, soweit die v0 | ihm behaupteten Tatsachen icht offenkundig sind, dum j bringung der erforderlichen Beweismittel begründen.
von San Marien-, uiittwoi Marien-
Notrufi
Polizei
Sehutzp
Bahnhol
Feuerwt
| Peuerwi Eitelbor Eeuerm

